Rahmenvereinbarung Projektsteuerung Handlungsbereich E Referenznummer der Bekanntmachung: ZE:0001/0001/1113/02
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70563
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Projektsteuerung Handlungsbereich E
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Rahmenvereinbarungen für den Handlungsbereich E.
Die BWV beabsichtigt, für die Leistungen des Handlungsbereichs E i.S.d. AHO-Schriftenreihe Nr. 9, Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft – Standards für Leistungen und Vergütung, 5. Aufl. Stand März 2020, Rahmenvereinbarungen mit drei Auftragnehmern mit einer festen Vertragslaufzeit von 2 Jahren und zwei einseitigen Verlängerungsoptionen der BWV um jeweils 1 Jahr zu schließen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Zur Entwicklung und Steuerung von Projekten benötigt die BWV Unterstützung im Projektmanagement (Projektsteuerung und Projektleitung) von Projekten und Programmen aus den fünf Handlungsbereichen des AHO Hefts Nr. 9, Bauprojektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, 5. Aufl., Stand März 2020. Die BWV beabsichtigt daher, hierüber Rahmenvereinbarungen mit drei Auftragnehmern ohne Mindestabnahmemenge abzuschließen mit einer festen Vertragslaufzeit von 2 Jahren und zwei einseitigen Verlängerungsoptionen der BWV um jeweils 1 Jahr zu schließen.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind nur Leistungen des Handlungsbereichs E (alle Grundleistungen und alle besonderen Leistungen sowie hiermit zusammenhängende Leistungen mit Ausnahme von Rechtsberatungsleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes). Für die Handlungsbereiche A bis D werden gesonderte europaweite Vergabeverfahren durchgeführt.
2 einseitige Verlängerungsoptionen der BWV um jeweils 1 Jahr.
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden max. 6 Bewerber/Bewerbergemeinschaften. Gibt es nur 6 oder weniger ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen (siehe unter III.1) entsprechenden Teilnahmeantrag (die Nachforderung steht nach Maßgabe von § 51 SektVO im Ermessen der Vergabestelle), werden nur diese zugelassen. Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 6 vorliegen, werden die 6 zugelassen, die bei folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erzielen:
a) Referenzprojekte betreffend Grundleistungen des Handlungsbereichs E
Es werden nur Referenzprojekte gewertet, bei denen der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft mindestens für eine Projektstufe alle Grundleistungen des Handlungsbereichs E i.S.d. Nr. 9 der AHO-Schriftenreihe, Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft
innerhalb des Zeitraums vom 01.01.2011 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge erbracht hat und es sich bei dem Referenzprojekt um ein Infrastrukturprojekt, technisches Ingenieurbauwerk oder ein Anlagenbauprojekt handelt. Punkte können erzielt werden für die Projektlaufzeit, Anrechenbare Baukosten, nach EU-Vergaberecht oder vergleichbaren Vergaberegelungen eines europäischen Staates, der nicht EU-Mitglied ist abgewickelte Projekte, Anzahl der Vertragspartner (involvierte Planungsbüros, Dienstleistungsbüros sowie ausführende Baufirmen), Erbringung Besonderer Leistungen, vollständig erbrachte Projektstufen für Handlungsbereich E. Es werden max. 2 Referenzprojekte gewertet, die jeweils 24 Punkte erreichen können, so dass max. 48 Punkte erzielt werden können.
b) Referenzprojekte mit Leistungsschwerpunkten in Stufe 1 des Handlungsbereichs E (LS 1-3)
Bei diesen Referenzprojekten werden nur Referenzprojekte gewertet, bei denen der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft in der Projektstufe 1 mindestens einzelne Grundleistungen des Handlungsbereichs E i.S.d. Nr. 9 der AHO-Schriftenreihe, Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft innerhalb des Zeitraums vom 01.01.2011 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge erbracht hat
und es sich bei dem Referenzprojekt um ein Infrastrukturprojekt, technisches Ingenieurbauwerk oder ein Anlagenbauprojekt handelt. Es können Punkte erzielt werden für Leistungen der Projektstufe 1 des Handlungsbereichs E: Mitwirken bei der Erstellung einer Vergabe- und Vertragsstruktur für das Gesamtprojekt, Vorbereiten und Abstimmen der Leistungsanforderungen für Planungsverträge, Mitwirken bei der Auswahl der zu Beteiligenden, bei Verhandlungen und Vorbereitung der Beauftragungen. Es werden max. 2 Referenzprojekte gewertet, die jeweils 15 Punkte erreichen können, so dass max. 30 Punkte erzielt werden können.
c) Referenzprojekt 1 mit Leistungsschwerpunkten in Stufen 2-5 des Handlungsbereichs E (LS 4-6) Bei diesen Referenzprojekten werden nur Referenzprojekte gewertet, bei denen der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft mindestens einzelne Grundleistungen des Handlungsbereich E i.S.d. Nr. 9 der AHO-Schriftenreihe, Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft in den Projektstufen 2, 3, 4 oder 5 innerhalb des Zeitraums vom 01.01.2011 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge erbracht hat und es sich bei dem Referenzprojekt um ein Infrastrukturprojekt, technisches Ingenieurbauwerk oder ein Anlagenbauprojekt handelt. Punkte können erzielt werden für Leistungen der Projektstufe 2, 3, 4 oder 5 des Handlungsbereichs E: Mitwirken bei der Strukturierung des Vergabeverfahrens, Mitwirken bei der Durchsetzung von Vertragspflichten gegenüber den Beteiligten (Hinweis: Gem. AHO 2014 in Stufe 5 Besondere Leistung, gem. AHO 2020 in Stufe 5 Grundleistung), Unterstützen des Auftraggebers bei der Einleitung von selbstständigen Beweisverfahren. Es werden max. 2 Referenzprojekte gewertet, die jeweils 24 Punkte erreichen können, so dass max. 48 Punkte erzielt werden können.
Fortsetzung unter VI.3
2 einseitige Verlängerungsoptionen der BWV um jeweils ein Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der
Eignungsleihe (§ 47 SektVO) müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
• Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
• Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt,
ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB).
• Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
• Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
• Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch
die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
• Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
• Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des
Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des
Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vorliegt.
• Angabe des Berufs-/Handelsregisters und der Registernummer.
• Nur bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung mit Erklärung der gesamtschuldnerischen
Haftung und Angabe eines bevollmächtigten Vertreters.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag die nachfolgend genannten Eigenerklärungen abgeben:
• Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € für Personenschäden und mindestens 3 Mio. € für Sach- und
Vermögensschäden, jeweils zweifach maximiert pro Jahr.
Oder
Eigenerklärung, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € für Personenschäden und mindestens 3 Mio.
€ für Sach- und Vermögensschäden, jeweils zweifach maximiert pro Jahr abgeschlossen wird und der Abschluss vor Zuschlagserteilung nachgewiesen wird.
• Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den Jahren 2018 bis 2020. Bei Bietergemeinschaften und im Falle einer Eignungsleihe werden die Umsätze pro Jahr addiert.
• Eigenerklärung einer durchschnittlichen jährlichen operativen Beschäftigungszahl (ohne Sekretariate, Verwaltung, Geschäftsführung) von Mitarbeitern (vollzeitäquivalent) in den Jahren 2019 bis 2021.
Bei Bietergemeinschaften und im Falle einer Eignungsleihe werden die Mitarbeiter pro Jahr addiert.
• Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss entweder eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5 Mio. € für Personenschäden und mind. 3 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden, jeweils zweifach maximiert pro Jahr, haben oder erklären, dass eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Falle der Zuschlagserteilung vor der Zuschlagserteilung abgeschlossen und nachgewiesen wird.
Jeder Bewerber / jede Bewerbergemeinschaft muss mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen sowie Referenzen abgeben.
Jeder Bewerber / jede Bewerbergemeinschaft muss mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen sowie Referenzen abgeben. Dabei müssen folgende Mindestbedingungen erfüllt werden:
Eigenerklärung, dass für mindestens ein Bau-, Infrastruktur-, technisches Ingenieurbauwerk oder ein Anlagenbauprojekt, im Zeitraum 01.01.2011 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge die Grund-leistungen der Projektstufe 1-5 des Handlungsbereichs E i.S.d. Nr. 9 der AHO-Schriftenreihe, Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft erbracht wurden. Dabei reicht es aus, wenn ein wesentlicher Teil der Grundleistungen des Handlungsbereichs E der Projektstufe 1-5 in dem angegebenen Zeitraum erbracht wurde.
Hierzu sind die in der Anlage B „Eigenerklärung zur Eignung“ nachfolgenden Angaben anzugeben:
- Projektname
- Projektbeschreibung
- Bauherr mit Angabe Ansprechpartner für Rückfragen (Name, Telefonnummer)
- Zeitraum der Leistungserbringung der beauftragten und erbrachten Leistungen
- Beschreibung des Umfangs
- Erbrachte Leistungen nach Leistungsbild AHO
Wenn ein Bewerber/Bewerbergemeinschaft mehr Referenzen angeben möchte, als im Teilnahmeantrag (Anlage A) eingetragen werden können, sind die Angaben in einer gesonderten pdf-Datei zu machen, die als Anlage zum Teilnahmeantrag auf der Vergabeplattform einzureichen ist.
Für jeden Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss
die Verpflichtungserklärung Mindestentgeltnach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden. Die
Verpflichtungserklärung Mindestentgelt wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter
benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fortsetzung von II.2.9.
d) Zusammenfassung Auswahlkriterien
Danach können bei der Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien maximal 126 Punkte erzielt werden.
Hinweis: Wenn sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft auf die Referenzen eines Nachunternehmers beruft (Eignungsleihe, § 47 SektVO), ist dieser zwingend im Teilnahmeantrag (Anlage D: Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe)) zu benennen.
Es werden die 6 Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die höchste Punktzahl erzielt haben, zum Verhandlungsverfahren zugelassen. Bei Punktegleichstand zwischen dem auf dem 6. Rang liegenden Bewerber/Bewerbergemeinschaft und den auf den Rängen 7. und nachfolgenden Rängen liegenden Bewerbern/Bewerbergemeinschaften werden zusätzlich zu den auf den Rängen 1 bis 6 liegenden Bewerbern/Bewerbergemeinschaften alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften zugelassen, die dieselbe Punktzahl haben wie der auf dem 6. Rang liegende Bewerber/Bewerbergemeinschaft.
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags und die Abgabe eines Angebots erforderlichen Vergabeunterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die unter I.3 angegebene
Vergabeplattform einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge oder Angebote stattdessen unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter
I.3) angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und
etwaige Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden nur auf der Vergabeplattform zur
Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst auf der Vergabeplattform informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann
bei der Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).