Sanierung der Pestalozzi Realschule Mosbach - Trockenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: EU2021-204-006
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mosbach
NUTS-Code: DE127 Neckar-Odenwald-Kreis
Postleitzahl: 74821
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mosbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Pestalozzi Realschule Mosbach - Trockenbauarbeiten
Trockenbauarbeiten
Pestalozzi Realschule Mosbach, Jean-de-la-Fontaine-Str. 2, 74821 Mosbach
Brandschutzdecke F 30 von unten 237,00 qm Trennwände als Montagewände, 150 mm stark 1.100,00 qm Vorsatzschalen 422,00 qm Akustikwände, Heradesign mit Unterkonstruktion und Akustikeinlage 90 qm Gelochte Akustikdecken, System Knauf 339,00 qm OWA Acoustik-System, Dessin Sinfornia C 2.125,00 qm
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung der Pestalozzi Realschule Mosbach - Trockenbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ilsfeld
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74360
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten
von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. §
160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel
vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der
Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der
Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar
waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber
gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll
ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist
unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die
Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners
mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten
Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die
Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist
auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch
die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161
Abs. 1 und 2 i. V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber
dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde
(§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit
bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland