Beschaffung von Thin Clients Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-043
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ofd-karlsruhe.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Die+Oberfinanzdirektion/Datenverarbeitung+_LZfD_
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Thin Clients
Beschaffung von Thin Clients inkl. Garantie sowie Fluendeo System Wide Lizenzen und eLux- /Scout Enterprise Management Suite zzgl.Softwarepflege
76133 Karlsruhe, LZfD-Dienstsitz Freiburg 79106 Freiburg
Mindestabnahmemenge 1000 Stück und optionale Höchstabnahmemenge 3300 Stück. Der Abruf erfolgt in Teilmenge. der erste Abruf beinhaltet 10000 Thin Clients. Die Lieferung des ersten Abrufs muss schnellstmöglich erfolgen.
Der Auftraggeber behält sich vor Nachbestellungen zu dem geschlossenen Vertrag im Umfang von 50 % der Höchstabnahmemenge über die Höchstabnahmemenge hinaus vorzunehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
mit dem Angebot einzureichende Unterlagen mittels beigefügten Vordrucks:
-C5 Eigenerklärung zur Eignung
-C6 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
mit dem Angebot mittels Dritterklärung einzureichende Unterlagen:
-Vorlage einer Bankbestätigung oder Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
mit dem Angebot mittels beigefügten Vordrucks einzureichende Unterlagen:
- C7 Verpflichtungserklärung Mindestentgelt
- C3 Erklärung Nachunternehmer
- C4 Erklärung Bietergemeinschaft
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY6YYH2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse: https://ofd-karlsruhe.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Die+Oberfinanzdirektion/Datenverarbeitung+_LZfD_