Gewässerökolog. Maßnahmen am Neckar, zeitparallel mit der LGS Rottweil. Planungsleistungen: Freianlagen, Ing.-BW, Techn. Ausrüstung, TWP, Hydraulik, Vermessung. Referenznummer der Bekanntmachung: FI 3091
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donaueschingen
NUTS-Code: DE13 Freiburg
Postleitzahl: 78156
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gewässerökolog. Maßnahmen am Neckar, zeitparallel mit der LGS Rottweil. Planungsleistungen: Freianlagen, Ing.-BW, Techn. Ausrüstung, TWP, Hydraulik, Vermessung.
Das Regierungspräsidium Freiburg beabsichtigt in Rottweil am Neckar die Umsetzung gewässerökolog. Maßnahmen. Diese beinhalten Ing.- und Arch.-Leistungen (Objekt-, Fachplanungen); vgl. zugeh. Planungsleistungen unter Ziffer II.1.1. Die vorgesehene Ausführung erfolgt über eine Flusslänge von ca. 1,7 km in den Abschnitten: 1) (Teil-) Rückbau Wehranlage, Neubau Pegel. 2) Revitalisierung Neckar im LGS-Kerngebiet, Rückbau Bestandspegel. 3) Revitalisierung Neckar im Staubereich. Optional: Weitere ca. 400 m (Neckarinsel). Die Maßnahmen bzw. Planungsleistungen sind zeitparallel mit den durch die Stadt Rottweil über einen Landsch.-Arch.-Wettbewerb ausgelobten Maßnahmen zur Landesgartenschau (LGS 2028) abzuwickeln u. mit diesen abzustimmen.
Zur Vergabe der Planungsleistungen wird ein Verhandlungsverfahren mit TN-Wettbewerb durchgeführt; die Vergabe erfolgt stufenweise.
Auf erläut. Unterlagen, die von der Vergabeplattform gem. Ziff. I.3 kostenfrei heruntergeladen werden können, wird verwiesen.
Rottweil
II.2.4.1 Leistungsumfang.
Der Planungsbereich erstreckt sich von der Prim-Mündung in den Neckar bis zur Schindelbrücke im Kernbereich der Stadt Rottweil. Und optional weiter bis zu einer städt. Insel.
Ziel ist eine Verbesserung der Gewässerökologie hin zu einer Erhöhung der Strukturdiversität und einer naturnahen Gewässerstruktur im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).
Der Leistungsumfang der zu vergebenden Planungsleistungen gliedert sich in folgende Teilleistungen und Stufen:
Pos. 1) Objektplanung Freianlagen.
Hier: Naturnahe Gewässer- und Ufergestaltung.
Eine Vorentwurfskonzeption liegt vor.
Pos. 1.1) Grundleistungen nach § 39 HOAI. Für die 3 Haupt-Maßnahmen.
Pos. 1.1.1) Leistungsphasen 1 und 2 nach Erfordernis (Übernahme Vorstudie. Komplettierung, soweit noch erforderlich).
Pos. 1.1.2) Leistungsphasen 3 bis 4.
Pos. 1.1.3) Optional: Leistungsphasen 5 bis 9.
Pos. 1.2) Besondere Leistungen (Haupt-Maßnahmen).
Pos. 1.2.1) Optional: Erstellen von Leitungsbestandsplänen, ergänzend zur Grundleistung Leitungserkundung. Verantwortliche Recherche der Leitungen, bekannte Daten werden zur Verfügung gestellt.
Pos. 1.3) Grundleistungen (Insel-Bereich).
Pos. 1.3.1) Optional: Leistungsphasen 1 bis 4.
Pos. 1.3.2) Optional: Leistungsphasen 5 bis 9.
Pos. 1.4) Besondere Leistungen (Insel-Bereich).
Pos. 1.4.1) Optional: Erstellen von Leitungsbestandsplänen, ergänzend zur Grundleistung Leitungserkundung. Verantwortliche Recherche der Leitungen, bekannte Daten werden zur Verfügung gestellt.
Pos. 2) Objektplanung Ing.-Bauwerke.
Hier: Rückbau Wehranlage, Betonsanierung, Fußgängerbrücke, Pegel/Pegelhaus.
Pos. 2.1) Grundleistungen nach § 43 HOAI.
Pos. 2.1.1) Leistungsphasen 1 bis 4.
Pos. 2.1.2) Optional: Leistungsphasen 5 bis 9.
Pos. 2.2) Besondere Leistungen aus dem Leistungsbild für Ing.-BW nach Anlage 12.1 HOAI.
Pos. 2.2.1) Optional: Örtliche Bauüberwachung.
Pos. 3) Fachplanung Techn. Ausrüstung.
Für: Pegel.
Pos. 3.1) Grundleistungen nach § 55 HOAI.
Pos. 3.1.1) Leistungsphasen 1 bis 4.
Pos. 3.1.2) Optional: Leistungsphasen 5 bis 9.
Pos. 4) Fachplanung Tragwerk.
Einfache Tragwerke. Umgang mit Bestandsbauwerken.
Pos. 4.1) Grundleistungen nach § 51 HOAI.
Pos. 4.1.1) Leistungsphasen 1 bis 4.
Pos. 4.1.2) Optional: Leistungsphasen 5 bis 9.
Pos. 5) Leistungen nach Baustellenverordnung.
Pos. 5.1) Grundleistungen SiGeKo.
Pos. 5.1.1) Optional Leistungen während der Planung der Ausführung.
Pos. 5.1.2) Optional Leistungen während der Ausführung.
Pos. 6) Vermessungsleistungen nach Bedarf Pos. 6.1) Planungsbegleitende Vermessung Pos. 6.1.1) Optional Leistung aus dem Leistungsbild Planungsbegleitende Vermessung nach Anl. 1, Ziff. 1.4.4 HOAI, davon Teilleist., soweit erforderlich Pos. 6.2) Besond. Leistung Bauvermessung Pos. 6.2.1) Optional Leistung aus dem Leistungsbild Bauvermessung nach Anl. 1, Ziff. 1.4.7 HOAI für die Bauvermessung (ohne Bauausführungsvermessung) Pos. 6.3) Optional: Vermessung der durchgeführten Maßnahmen, unter Beachtung der Vorgaben der HWGK-Anforderungen.
Pos. 6.4) Optional: Festlegung und Begleitung von Vermessungsarbeiten Dritter.
Pos. 7) Sonstiges.
Pos. 7.1) Hydraulische Berechnungen.
Pos. 7.1.1) 1D-Hydraulik und HWGK-Nachweis.
Pos. 7.1.2) Optional: 2D-Hydraulik.
Pos. 7.2) Optional: Erstellung von Leistungsverzeichnissen für Gutachten und andere Zuarbeiten.
Pos. 7.3) Optional: Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit.
Pos. 7.4) Optional: Boden-Management.
Pos. 7.5) Optional: Bau-Management. Koordination, soweit über Grundleistungen hinausgehend.
II.2.4.2) Termine.
Siehe unter II.2.11).
Nach der Umsetzung: LP 9, Objektbetreuung bis zu den Verjährungsfristen.
II.2.9.1) Der Auftraggeber fordert nach § 42 (2) VgV nur die Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf, die nach den Bedingungen dieser Bekanntmachung ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. Der „Auswertungsbogen Teilnahmebedingungen“ kann von der in Ziff. I.3 genannten Vergabeplattform heruntergeladen werden.
II.2.9.2) Der Auftraggeber begrenzt nach § 51 (2) VgV die Anzahl Bewerber, die gemäß Ziff. II.9.2.1 nicht ausgeschlossen worden sind und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach den folgenden Auswahlkriterien mit zugehöriger Gewichtung in […]:
- III.1.2.2 Spezif. Jahresumsatz in den letzten drei Jahren [10 Prozent];
- III.1.2.3 Anzahl Mitarbeiter und Führungskräfte [10 Prozent];
- III.1.3.2 Referenzen Unternehmen/Bewerber [18+18+10+10+5+5=66 Prozent)]
- III.1.3.4 Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität [9 Prozent];
- Gesamteindruck der Bewerbung [5 Prozent].
Für diese Auswahlkriterien werden jeweils bis zu 5 Punkten vergeben und mit der genannten Wichtung gewertet. Nach dieser Wertung kann eine Punktzahl von bis zu 500 Punkten erreicht werden. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert und qualifizieren sich als Teilnehmer für die Verhandlungsgespräche.
Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet gem. § 75 (6) VgV das Los.
Der „Bewertungsbogen Auswahlkriterien“ kann von der in Ziff. I.3 genannten Vergabeplattform heruntergeladen werden.
II.2.11) Als optional gekennzeichneten Leistungen werden in Stufe II optional vergeben.
Die einzelnen optionalen Leistungen werden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes und der Mittelbereitstellung für die Umsetzung vom Auftraggeber schriftlich abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird.
Zu II.2.4.2) Termine.
Für den Auftrag gelten:
a) Leistungsbeginn unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens, Vertragsbeginn vsl. April 2022.
b) Abschluss der LP 8 so, dass die erforderlichen Anpflanzungen/Einsaaten vor Beginn der LGS (Mai 2028) vorgenommen werden können. Das bedingt, dass ein Großteil der Bauarbeiten bis Ende 2026 abgeschlossen ist. Restarbeiten/vollständiger Abschluss LP 8 und Abnahme bis vsl. 30.04.2028.
d) LP 9 bis zum Ablauf der Gewährleistungsansprüche.
Diese Terminvorgaben werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil, sofern vom AG im Verhandlungsverfahren keine geänderten Terminvorgaben mitgeteilt werden (z.B. Verschiebung Leistungsbeginn ohne Verkürzung der Gesamtlaufzeit). Unmittelbar nach Leistungsbeginn ist vom beauftragten Bieter ein entsprechender Terminplan für die Umsetzung im Entwurf aufzustellen und mit dem AG abzustimmen, der diese Terminvorgaben als Rahmentermine ausweist.
Ein vorläufiger Zeitplan liegt den Vergabeunterlagen im Entwurf bei.
Die o.g. Leistungen sind mit anderen Beteiligten abzustimmen.
Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1.1) Teilnahmeanträge u. Angebote sind mithilfe elektron. Mittel einzureichen, vgl. §§ 53 (1) und 10 VgV. Gefordert: Einreichung elektronisch in Textform über die Vergabeplattform gem. Ziff. I.3. Die Unterzeichnung von Anträgen u. Dokumenten erfolgt durch den Eintrag des vollständ. Vor- u. Zunamens des Erstellers, bei Erfordernis zusätzlich durch Ergänzung der Unternehmensbezeichnung, z.B. zur eindeutigen Zuordnung bei Bietergemeinschaften. Die Personen, die zur Unterzeichnung des Antrags u. zur Vertretung des Bewerbers in diesem Verg.verfahren ermächtigt sind, sind in der Einheitl. Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. Ziff. III.1.1.3 u. durch ergänz. Informationen zur Berechtigung der Vertretung gem. Ziff. III.1.1.2 zu benennen.
Hinweis:
TN-Anträge sind explizit mit Anschreiben zu stellen; auf der o.g. Vergabeplattform sind hierzu Vorlagen eingestellt – alternativ ist die Verwend. formloser Anschreiben möglich.
III.1.1.2) Vorlage eines akt. Nachweises über die Eintragung in einem Berufs- od. Handelsregister (HR), zum Zeitpunkt der Teilnahme nicht älter als 1 Jahr, od. Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf and. Weise gem. § 44 (1) VgV.
Bei ausländ. Bewerbern durch eine Beschein. der zuständ. Behörde des Herkunftslandes, ggf. mit zugehöriger Übersetzung.
Bei Unternehmen, die nicht zur Eintragung in ein HR o.ä. verpflichtet sind, durch Eigenerklärung.
Aus dem Nachweis müssen die Rechtsform u. die Berechtigung der Person(en) für die rechtsgeschäftl. Unterzeichnung des Antrags u. der verlangten Erklärungen zweifelsfrei hervorgehen.
Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (BG) ist für jedes Mitglied der Gemeinschaft ein sep. Nachweis vorzulegen.
III.1.1.3) Als vorläuf. Beleg der Eignung und des Nicht-Vorliegens von Ausschlussgründen wird n. § 48 (3) VgV eine EEE gemäß § 50 VgV verlangt; wahlweise können die in der EEE enthalt. Erklärungen u. Angaben als Eigenerklärungen eingereicht werden. Die EEE wird als Vorlage in elektron. Form bereitgestellt (xml-Format); Bearbeitung unter:
https://uea.publicprocurement.be/. Die EEE ist mit dem vollständ. Vor- u. Zunamen des Erstellers zu versehen u. mit dem TN-Antrag über die Vergabeplattform elektronisch einzureichen (Datei/Ausdruck vzw. im pdf-Format).
Im Fall einer BG ist die EEE für jedes Mitglied einzeln vorzulegen (§ 47 (4) VgV).
Ergänzend zur EEE u. den darin geford. Erklärungen u. Angaben werden weit. Belege zur Eignung verlangt, die in dieser Bekanntmachung genannt sind.
III.1.1.4) Bewerber-/Bietergemeinschaften (BG) sind zugelassen, wenn alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften u. ein geschäftsführendes Mitglied als bevollmächtigter Vertreter bestimmt ist, auch über die Auflösung der BG hinaus (§§ 47 (3) und 53 (9) VgV). In diesem Fall ist mit dem TN-Antrag eine entsprechende von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung in eingescannter Form einzureichen.
III.1.1.5) Bei beabsichtigter Vergabe eines Unterauftrags (UA) wird mit dem TN-Antrag eine Erklärung des Bewerbers verlangt, welche Teile u. Anteile des Auftrags das Unternehmen beabsichtigt als UA zu vergeben (§ 46 (3) Nr. 10 VgV); vom beabsichtigten UA-Nehmer ist die EEE gem. Ziff. III.1.1.3 sep. in elektron. Form vorzulegen (§ 47 (2) VgV).
III.1.1.6) Verpflichtungserklärungen gem. § 47 (1) VgV der Unternehmer, an die ein UA vergeben werden soll, werden von den Bewerbern verlangt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, und sind spätestens mit dem Angebot elektronisch vorzulegen.
III.1.1.7) Vor einer Vergabe bzw. im Auftragsfall sind die vorsteh. Nachweise u. Erklärungen auf Anforderung im Original vorzulegen.
III.1.2.1) Nachweis nach § 45 (4) Nr. 2 VgV zur Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen (MDS) wie unten genannt. Ersatzweise Bescheinigung einer Versicherung, dass im Auftragsfall der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung entsprechender Deckung zugesagt ist. Der Nachweis wird von den Bewerbern verlangt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, und ist spätestens mit dem Angebot vorzulegen. Im Fall einer BG wird für jedes Mitglied der Gemeinschaft ein separater Nachweis gefordert. Vor einer Vergabe bzw. im Auftragsfall ist der Nachweis auf Anforderung im Original vorzulegen.
Geforderte MDS für Personenschäden: 2,0 Mio. EUR.
Geforderte MDS für sonstige Schäden: 2,0 Mio. EUR.
III.1.2.2) Erklärung nach § 45 (4) Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz und den spezifischen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren, bevorzugt als formlose Eigenerklärung; bei deren Vorliegen kann auf die Angaben zum Umsatz in der EEE gemäß Ziff. III.1.1.3 verzichtet werden. Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied der Gemeinschaft eine separate Erklärung vorzulegen.
III.1.2.3) Erklärung nach § 46 (3) Nr. 8 VgV, aus der die Zahl der Führungskräfte des Unternehmens und die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, bevorzugt als formlose Eigenerklärung; bei deren Vorliegen kann auf die Angaben zu den Beschäftigten in der EEE gemäß Ziff. III.1.1.3 verzichtet werden. Im Fall einer BG ist für jedes Mitglied der Gemeinschaft eine separate Erklärung vorzulegen.
III.1.3.1) Erklärung nach § 43 (1) VgV zu dem für die Erbringung der Leistung vorgesehenen Personal mit Nennung der Funktion im Projekt (PL [Projektleiter], SPL [stellvertretender Projektleiter], ggf. Fachprojektleiter, fachliche Zuständigkeiten) und der Funktion beim Bewerber. Ergänzend werden für das verantwortliche Personal Angaben zur Berufsqualifikation mit zugehörigem Nachweis verlangt (z.B. Diplomzeugnis, siehe auch Ziff. III.2.1). Ziff. III.1.3.3 ist zu beachten.
III.1.3.2) Nachweis geeigneter Referenzen des Bewerbers (Unternehmen) nach § 46 (3) Nr. 1 VgV über ausgeführte Leistungen, die unter Beachtung der weiter unten aufgeführten Mindeststandards ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen.
Referenzen können entweder vom Bewerber selbst (bei Bewerbergemeinschaften: von mind. einem der Bewerber) oder von einem im aktuellen Verfahren benannten Nachunternehmer im Rahmen der Eignungsleihe (§ 47 VgV) erbracht werden.
Zu den Referenzen werden jeweils folgende Angaben gefordert, die obligatorisch im Formular „Eignungskriterien Bewerber“ anzugeben sind: Projektbezeichnung, Kosten der Maßnahme bzw. Honorar der Dienstleistung, Auftragnehmer, Auftraggeber mit Ansprechpartner u. Kontaktdaten, Ausführungsort, Objekttyp und -größe, erbrachte Leistungen bzw. Leistungsphasen und Honorarzonen (soweit zutreffend), Zeitraum der Leistungserbringung (für abgeschlossene Leistungen/Leistungsphasen).
Unterschieden wird zwischen obligatorisch vorzulegenden Mindestreferenzen und weiteren, fakultativen Referenzen. Mindestreferenzen sind in besonderem Maße geeignet, das mit den anstehenden Aufgaben vergleichbare Leistungsspektrum des Bewerbers darzustellen und die Einhaltung der Mindeststandards für die Eignungskriterien nachzuweisen. Sie werden einer differenzierten Bewertung unterzogen. Hierzu können zusätzlich zu den geforderten Referenzangaben im „Formular Eignungskriterien“ beschreibende Darstellungen auf maximal zwei DIN-A4-Seiten eingereicht werden (Gestaltung freigestellt). Weitere Referenzen dienen der Vervollständigung zum Nachweis der Bewerber-Qualifikation.
Konkretisierende Anforderungen an die Referenzen (Anzahl, Umfang, Alter) sind unter der Rubrik Mindeststandards aufgeführt.
III.1.3.3) Nachweise geeigneter Referenzen des Projektleiters, des stellvertretenden Projektleiters und ggf. des Fach-Projektleiters Pegel nach § 46 (3) Nr. 1 VgV über ausgeführte Leistungen, die ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen, werden ERST MIT DER ABGABE DES ANGEBOTES gefordert und gewertet.
III.1.3.4) Erklärung des Bewerbers nach § 46 (3) Nr. 3 VgV zu den Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität seiner Leistungen im Hinblick auf Zufriedenheit des Auftraggebers, fachliche Korrektheit, Wirtschaftlichkeit, Termintreue, Flexibilität, Datenaustausch und Dokumentation (i.d.R. durch Eigenerklärung, ggf. ergänzend Bescheinigung einer Zertifizierungsstelle).
Mind.-Standards zu Ziff. III.1.3.2 (Ref. Bewerber):
Für die Wertung als geeignete Ref. gelten folg. Mind.-Standards, die aus den Ref.-Angaben des Bewerbers eindeutig hervorgehen müssen.
Allgemein.
a) Max. Anzahl an Referenzen: 6.
b) Alter der Ref. zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist sein (Abschluss LP 8, bei lfd. Proj. mind. Abschluss LP 7 o.vglb., soweit anwendbar): Allg. nicht älter als 15 Jahre und im Bereich der Techn. Ausrüstung Pegel nicht älter als 10 Jahre.
c) Ref. können erbracht werden durch: Bewerber / Mitglied der Bewerbergemeinschaft / im aktuellen Verfahren benannte Nachunternehmen (NU). Nur eigene Leistungen sind anzuführen, d.h. solche, die vom Bewerber od. von dessen im akt. Verfahren benannten NU erbracht wurden.
Spez. Anforderungen für Ing.-/Arch.-Leistungen.
Erfahrungen in der Planung von ökologischen Gewässer- und Uferumgestaltungen, von Bauwerken und Anlagen des Wasserbaus sowie in der Planung von Pegeln, im Speziellen entsprechend den nachfolgenden Anforderungen:
1) 4 Mindestreferenzen (obligatorisch). Bis zu 2 weitere Referenzen.
2) Ref. 1 = Mindestreferenz = Objektplanung einer ökologischen Gewässerumgestaltung eines Fließgewässers (Strukturmaßnahme) inkl. Ufergestaltung nach § 39 od. § 43 HOAI inkl. örtl. Bauüberwachung, mind. Honorarzone II, mind. LP 2 bis 8, Gewässerlänge mind. 0,5 km, Baukosten mind. 1,2 Mio. EUR (netto). Zusatzpunkte, wenn mit: a) Hydraul. Modellierung u. HWGK-Nachweis. b) Hochwasserschutz-Maßnahmen.
3) Ref. 2 = Mindestreferenz = Komplettplanung für Pegel an Gewässern I. Ordnung, Ing.-BW nach § 43 HOAI, mind. Honorarzone II, mind. LP 2 bis 8. Nicht älter als 10 Jahre. Zusatzpunkte, wenn mit: a) Einschnürungsbauwerk. b) Raue Rampe.
4) Ref. 3 = Mindestreferenz = Objektplanung einer ökologischen Gewässerumgestaltung eines Fließgewässers inkl. Ufergestaltung nach § 39 od. § 43 HOAI, mind. Honorarzone II, mind. LP 2 bis 4 und/oder 5 bis 8, Gewässerlänge mind. 0,25 km, Baukosten mind. 0,6 Mio. EUR (netto). Zusatzpunkte, wenn mit: a) Hydraul. Modellierung / HWGK-Nachweis. b) Hochwasserschutz-Maßnahmen. c) Vollständige Planung (mind. LP 2 bis 8). d) Örtl. Bauüberwachung bei Ing.-Bauwerken bzw. Bauoberleitung bei Freianlagen.
5) Ref. 4 = Mindestreferenz = Weitere Ref. aus dem Bereich Techn. Pegelplanung. Zusatzpunkte, wenn mit: a) Einschnürungsbauwerk. b) Raue Rampe.
6) Ref. 5 u. 6 = Leistungen aus dem vorgen. Bereich, ggf. zur Vervollständ. des geforderten Mind.- Standards; alle genannten Leistungen sind in mind. 1 Projekt nachzuweisen. Zusatzpunkte, wenn mit der Referenz mehr als eine Leistung nachgewiesen wird.
Mind.-Standards zu Ziff. III.1.3.3 (Ref. Projektleiter, Stellvertreter, Fach-PL):
Siehe Dokument „Ergänzende Informationen zur Bekanntmachung“.
III.2.1.1) Für die Erbringung der Leistung des verantwortlichen Projektleiters wird eine Berufsqualifikation als Ingenieur, Architekt oder vergleichbar im Sinn der §§ 75 (1) und (2) VgV gefordert. § 75 (3) VgV gilt entsprechend. Ein Nachweis der Berufszulassung für die verantwortliche Person ist vorzulegen (z.B. Diplomzeugnis, Eintrag in ein Berufsregister). Juristische Personen und Gesellschaften haben die Stellung der Person anzugeben, für welche ein Nachweis beigefügt ist, sowie eine Eigenerklärung zur Übernahme der inhaltlichen Projektführung durch diese Person (siehe auch Erklärung zum Personal gemäß Ziff.III.1.3.1). Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Erklärung für ein Mitglied beizufügen.
III.2.1.2) Änderungen im Hinblick auf das vom Bewerber benannte Schlüsselpersonal (Projektleiter und Stellv. Projektleiter) und die Verteilung der Funktionen sind nach der Zuschlagserteilung nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Dies betrifft auch die Beauftragung anderer Nachunternehmer.
III.2.2.1) Zusätzliche Vertragsbedingungen zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG-BW).
III.2.2.2) Ein Vertragsmuster mit allgemeinen und besonderen Vertragsbedingungen wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
III.2.2.3) Die Bestimmungen von Genehmigungs- sowie Förderungs- und Bewilligungsbescheiden sind vom Auftraggeber / Zuwendungsempfänger und von den Ausführenden zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.0) Alle ergänzend zu dieser Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellten Unterlagen und weiteren Informationen zum Vergabeverfahren sind auf der in Ziff. I.3 genannten Vergabeplattform frei zugänglich und kostenlos als Download abrufbar. Die Unterlagen auf der Vergabeplattform werden hinsichtlich möglicher Fragen und weiterer Auskünfte zum Vergabeverfahren nach Bedarf fortlaufend ergänzt. Interessenten können sich auf der Vergabeplattform registrieren und werden dann automatisch über Ergänzungen / Änderungen informiert. Nicht registrierte Interessenten müssen sich auf der Vergabeplattform eigenständig über evtl. Änderungen informieren.
Weitere Angaben zu Ziff. VI.3) erfolgen (aus Platzgründen) auf der vorgenannten Vergabeplattform im Dokument „Ergänzende Informationen zur Bekanntmachung“. Das Dokument ist Bestandteil der Bekanntmachung.
Das Vergabeplattform-Dokument mit der Nr. 110 zeigt eine Übersicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Weitere Angaben: Siehe Dokument „Ergänzende Informationen zur Bekanntmachung“.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu Anträgen für Nachprüfungsverfahren wird hingewiesen:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit… 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland