Unterhalts- Grundreinigungsarbeiten sowie sonstige Reinigungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 21-59362
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vba-mannheim-und-heidelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- Grundreinigungsarbeiten sowie sonstige Reinigungsarbeiten
Unterhalts- Grundreinigungsarbeiten sowie sonstige Reinigungsarbeiten
Lose 1 a sowie 1 b
Los 1 a sowie Los 1 b: Mannheim, Campus Coblitzallee: Coblitzallee 1-9, 68163 Mannheim: Unterhaltsreinigungsarbeiten mit einer monatlichen Reinigungsfläche von insgesamt ca. 339.000 qm; Bodenfläche ca. 29.800 qm. Reinigungsarbeiten an Samstagen.Grundreinigung von ca. 1.059 qm leitfähiger Böden. 2 x jährliche Grundreinigung der Mensaria mit ca. 400 qm. Reinigung von ca. 535 lfdm. Entwässerungsrinnen (Bircorinnen; 2 x jährlich); wöchentliche Reinigung der Außentreppen sowie Glastüren in den Eingangsbereichen. 2 x jährliche Sonderreinigung der Bibliothek.
Los 2
Los 2: Mannheim, Käfertaler Straße 248; 68167 Mannheim: Unterhaltsreinigungsarbeiten mit einer monatlichen Reinigungsfläche von ca. 100.000 qm. bei einer Bodenfläche von ca. 8.600 qm wöchentliche Reinigung der Eingangs-sowie Fluchttüren.
Los 3
Los 3: Eppelheim, Handelsstr. 13, 69214 Eppelheim:
Unterhaltsreinigungsarbeiten mit einer monatlichen Reinigungsfläche von ca. 124.000 qm bei einer Reduzierung des Reinigungsaufwandes in der studienfreien Zeit ( 3 Monate pro Jahr); Grundreinigungsfläche: ca. 2.056 qm.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren beantragt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen. Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden. Erklärung über Berufs- und Handelsregistereintragung mit entsprechender Bescheinigung.
Angabe über die Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten der letzten drei Jahre mit Angabe der für die Leitung vorgesehenen Personen. Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Jahre.
Aktuelle Referenzliste über mindestens drei Einzelleistungen der letzten drei Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Ansprechpartners; der Art der ausgeführten Leistung; der Auftragssumme; des Ausführungszeitraums.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Vorlage der Eintragung in eine PQ-Datenbank. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag/Angebot das ausgefüllte Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen' (124LD) vorzulegen. Gelangt der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der 'Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen' genannten Bescheinigung zuständiger Stellen zu bestätigen beziehungsweise die übrigen Nachweise zur Eignung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: +49 721 / 926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]