Evaluierungsleistungen zum Europäischen Sozialfonds Referenznummer der Bekanntmachung: 21-009-V-EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.esf-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Evaluierungsleistungen zum Europäischen Sozialfonds
Das Land Baden-Württemberg (Auftraggeber) beschafft im Rahmen dieser Ausschreibung Dienstleistungen zur sozialwissenschaftlichen Begleitung, Beratung und Unterstützung der Verwaltungsbehörde des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Baden-Württemberg bei der Erfüllung der ihr in der Förderperiode 2021 bis 2027 obliegenden Aufgaben hinsichtlich Begleitung, Berichterstattung und Bewertung des Programms für "Investitionen in Beschäftigung und Wachstum" gemäß den einschlägigen Regelungen der Europäischen Union - insbesondere der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.06.2021 ("ESI-VO").
Der Auftraggeber beschafft im Rahmen dieser Ausschreibung Dienstleistungen zur sozialwissenschaftlichen Begleitung, Beratung und Unterstützung der Verwaltungsbehörde des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Baden-Württemberg bei der Erfüllung der ihm in der Förderperiode 2021 bis 2027 obliegenden Aufgaben. Die Leistungen dienen der Begleitung, Berichterstattung und Bewertung des Programms für "Investitionen in Beschäftigung und Wachstum" gemäß den einschlägigen Regelungen der Europäischen Union - insbesondere der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.06.2021 ("ESI-VO").
Der ausgeschriebene Rahmenvertrag umfasst voraussichtlich insbesondere:
- Die allgemeine sozialwissenschaftliche Begleitung, Beratung und Unterstützung der Verwaltungsbehörde des Europäischen Sozialfonds. Hiervon umfasst ist beispielsweise die Begleitung, Information und Aufgabenerfüllung des Begleitausschusses nach Art. 38 ff. i.V.m. Art. 75 ESI-VO.
- Die fristgerechte Erstellung und (ggfs.) Überarbeitung eines Evaluierungsplans und Durchführung aller Evaluierungen, einschließlich einer Evaluierung zur Bewertung der Programmauswirkungen bis zum 30.06.2029.
- Die fristgerechte Aufbereitung der Informationen zur jährlichen Leistungsüberprüfung.
- Die Aufbereitung der Daten zum ESF Plus-Programm sowie deren fristgerechte elektronische Übermittlung an die Kommission.
- Die Erstellung einer Halbzeitüberprüfung und einer Bewertung der Ergebnisse der Halbzeitüberprüfung bis zum 31.03.2025.
- Die Erstellung eines abschließenden Leistungsberichts zum ESF Plus-Programm bis zum 15.02.2031, einschließlich der Dateneingabe in das elektronische Datenaustauschsystem der Kommission SFC 2021 sowie möglicher Überarbeitungen nach Unterrichtung durch die Kommission.
Der Auftraggeber behält sich vor, den ausgeschriebenen Leistungsumfang im Rahmen des Vergabeverfahrens zu konkretisieren und anzupassen
Der Auftraggeber wählt die Bewerber in einem mehrstufigen Verfahren aus:
1. Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages.
2. Überprüfung des Bewerbers anhand seiner Eignung. Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die unter Ziffer III.1.1) - 1.3) genannten Eignungsnachweise.
3. Bei mehr als 5 geeigneten Bewerbern wird der Auftraggeber die Teilnahmeanträge der Bewerber bewerten.
Dabei gilt:
Für die nach Ziffer III.1.3) eingereichten Referenzen kann der Bewerber maximal 50 Punkte erhalten. Soweit ein Bewerber mehr als fünf Referenzen einreicht, soll er die fünf Referenzen benennen, die der Auftraggeber der Wertung zugrunde legen soll. Fehlt eine solche Angabe, wird der Auftraggeber die ersten fünf dargestellten Referenzen werten.
Der Auftraggeber bewertet die eingereichten Referenzen anhand eines relativen Vergleichs zueinander. Die Referenzen werden umso besser bewertet, je mehr sie mit dem hier vorgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, z.B.:
- die Tätigkeit zum hiesigen Auftrag vergleichbare Evaluierungsleistungen in Zusammenhang mit dem Europäischen Sozialfonds zum Gegenstand hatte
- weil es sich um einen Rahmenvertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber handelte (Hinweis: Einzelaufträge aus einem Rahmenvertrag werden als eine Referenz gewertet),
Je Referenz können maximal 10 Punkte erzielt werden.
Europäischer Sozialfonds
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerber sollen möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
- Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind.
- Formlose Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 S. 1 MiLoG, aus der hervorgeht, dass der Bewerber nicht mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG belegt worden ist.
Die Bewerber sollen möglichst zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Eigenerklärung zu den Gesamtumsätzen der letzten drei Geschäftsjahre sowie zu den Umsätzen der letzten drei Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
b) Formlose Eigenerklärung zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter.
Die Bewerber sollen zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied).
Die Bewerber reichen mit dem Teilnahmeantrag möglichst Referenzen zu Aufträgen mit zum ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Evaluierungsleistungen in Zusammenhang mit dem Europäischen Sozialfonds ein, möglichst aus den letzten drei Jahren. Die vorzulegenden Referenzen müssen erkennen lassen, dass der Bewerber für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Leistung in Hinblick auf Art und Auftragsvolumen geeignet ist:
In den Referenzen sind Angaben zu einem Ansprechpartner beim Auftraggeber (Telefonnummer und/oder Mailadresse), zu den erbrachten Leistungen, zum Auftragsvolumen sowie zum Auftragszeitraum zu machen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über die unter Ziffer I.3 genannte Vergabeplattform abgewickelt. Sämtliche Kommunikation mit den Bietern verläuft ausschließlich über die Vergabeplattform.
2) Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV wird hingewiesen.
3) Mit dem Teilnahmeantrag ist für die Verfahrensdauer möglichst ein verantwortlicher, deutschsprachiger Ansprechpartner nebst Kontaktdaten (Name, Anschrift, Tel., E-Mail) zu benennen;
4) Die Teilnahmeanträge sind über das unter I.3) genannte Vergabeportal einzureichen;
5) Bei Bewerbergemeinschaften sollen möglichst alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die unter III.1.1) und III.1.2) und III. 1.3) genannten Nachweise einreichen. Der Teilnahmeantrag ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich abzugeben. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften. Soweit sich in der Bewerber-/Bietergemeinschaft auf eine Vollmacht berufen wird, ist diese mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
6) Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt das eigentliche Verhandlungsverfahren mit der Aufforderung der Bieter, auf Grundlage der Vergabeunterlagen ein erstes Angebot abzugeben. Die Bieter müssen bei der Erstellung ihrer ersten Angebote insbesondere die in den Vergabeunterlagen dargestellten Vorgaben an die Angebote berücksichtigen. Die Bieter müssen ihre ersten Angebote auf der Grundlage der Vergabeunterlagen mit dem Stand zum Ablauf der Angebotsfrist vorbehaltlos abgeben. Der Auftraggeber behält sich vor, erste Angebote, die die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung bzw. die formalen Anforderungen nicht erfüllen oder die eine nicht ausdrücklich zugelassene Änderung oder Ergänzung der Unterlagen enthalten, auszuschließen.
Das erste Angebot ist bereits verbindlich. Der Auftraggeber behält sich nach § 17 Abs. 11 VgV vor, den Zuschlag ohne Verhandlungen auf das erste Angebot zu erteilen.
Sollte der Auftraggeber den Zuschlag nicht auf ein erstes Angebot erteilen, wird das Verfahren fortgeführt: Der Auftraggeber wird mit den Bietern über deren erste Angebote verhandeln. Auf Grundlage der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze überarbeiten und präzisieren. Anschließend müssen die Bieter ihre letztverbindlichen Angebote abgeben.
7) Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z.B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen, sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken;
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY7YYYP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages beim Auftraggeber zu rügen.