Fassade Süd Neubau Flugfeldklinikum Referenznummer der Bekanntmachung: 241_01
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sindelfingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikverbund-suedwest.de
Adresse des Beschafferprofils: www.klinikverbund-suedwest.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fassade Süd Neubau Flugfeldklinikum
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Erbringung der Fassadenbauarbeiten Süd für den Neubau des Flugfeldklinikums Böblingen.
Flugfeldklinikum Böblingen Flugfeldareal Böblingen 71034 Böblingen
Für die wirtschaftliche Neuordnung des Klinikverbundes Süd-West werden die Klinikstandorte Böblingen und Sindelfingen in einem Neubau auf dem Flugfeldgelände in Böblingen zusammengelegt. Gemäß Aufgabenstellung galt es, die medizinischen Belange eines Großklinikums mit seinen engen Funktionsbeziehungen mit dem städtebaulichen Kontext, aufbauend auf den Ergebnissen des städtebaulichen Ideen-Wettbewerbs zu vereinen. Dabei sollen die Bezüge zum Bahnhof Böblingen / Stadtkern, sowie die städte-bauliche Leitidee und Stadtentwicklung nahtlos an das Planungsgebiet in der Planung berücksichtigt und integriert werden. Es wird ein Haus mit ca. 700 Betten und 15 OP-Sälen (davon 2 Reserveflächen) geplant. Der Auftraggeber ist die Kreiskliniken Böblingen gGmbH.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Herstellung der gesamten Fassadenarbeiten des Südbaukörpers für den Neubau des Flugfeldklinikums.
Das Klinikum gliedert sich in einen Nordbaukörper und einen Südbaukörper, die mit einer Magistrale als Erschließungsbaukörper verbunden werden. Die Ausschreibung der VE 241_01 Fassade Süd beinhaltet die gesamte Fassadenkonstruktion des Südbaukörpers. Dieser Südbaukörper erhebt sich mit 3 bzw. 4 oberirdischen Geschossen. Die Grenze zur Ausschreibung der Fassade Nord bildet die Magistrale. Die Ausschreibung Vergabeeinheit der Fassade Nord folgt im Laufe des Jahres 2022 und wird in einer separaten Vergabeeinheit ausgeschrieben. Das Gebäude wird als Stahlbetonkonstruktion mit einer Lochfassade errichtet. Die Fassadenbekleidung erfolgt mit horizontal bandartig gegliederten wärmegedämmten Vorhangfassaden.
Der Leistungsumfang der Fassade Süd beinhaltet:
- Aluminium-Glas-Elemente
- Vorhangfassade Aluminiumpaneel-Elemente
- Vorhangfassade Glasfaserbeton-Elemente
- Vorhangfassade Klinkerriemchen auf Trägerplatten
- Klinker-Verblendmauerwerk
- Dämmung und Abdichtung
Der konkrete Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag und den Anlagen.
Anhand der nachfolgend genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber mindestens 6 Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 3b EU Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 VOB/A).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Unter den Bewerbern wird anhand der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Gewertet wird die nach den jeweiligen nachfolgenden Kriterien (Ziffern 1 und 2) jeweils beste Referenz des jeweiligen Bewerbers. Soweit in allen 2 Kategorien jeweils dieselbe Referenz die beste ist, wird sie in allen Kategorien gewertet. Insgesamt können pro Referenz maximal 7 Punkte (4 in Bewertungskriterium Ziff. 1) und 3 in Bewertungskriterium Ziff. 2)) erzielt werden.
Die Bewertung erfolgt folgendermaßen:
1) Referenz über vergleichbare Leistungen des Fassadenneubaus
Bewertet wird die Referenzleistung in Bezug auf die Anzahl der in der Leistung erbrachten Fassadentypen (Aluminium-Glas-Elemente, Vorhangfassade Aluminiumpaneel-Elemente, Vorhangfassade Glasfaserbeton-Elemente, Vorhangfassade Klinkerriemchen auf Trägerplatten, Klinker-Verblendmauerwerk). Bewertet wird nach folgender Maßgabe:
- Erbringung aller 5 Fassadentypen in einer Referenzleistung: 4 Punkte
- Erbringung von 4 der 5 Fassadentypen in einer Referenzleistung: 3 Punkte
- Erbringung von 3 der 5 Fassadentypen in einer Referenzleistung: 2 Punkte
- Erbringung von 2 der 5 Fassadentypen in einer Referenzleistung: 1 Punkt
2) Referenz über vergleichbare Leistungen des Fassadenneubaus
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Auftragsvolumen (netto) nach folgender Maßgabe:
- Auftragsvolumen Fassade von über 7,5 Mio. EUR netto: 3 Punkte
- Auftragsvolumen Fassade von
über 6 Mio. EUR netto bis 7,5 Mio. EUR netto: 2 Punkte
- Auftragsvolumen Fassade von bis 6 Mio. EUR netto: 1 Punkt
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, der/die eine aktuellere Referenz gemäß den Mindestanforderungen zur Eignung vorlegen kann. Aktueller ist die Referenz, deren Leistungsbeginn zu einem späteren Zeitpunkt lag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter
- in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A;
- in den vergangenen 3 Jahren nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A;
- in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung; § 6e EU Abs. 3 gilt entsprechend;
- in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 Nr.4 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 4 VOB/A;
- in den vergangenen 3 Jahren keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A;
- in den vergangenen 3 Jahren in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 8 VOB/A;
- dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt;
- dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegt;
- dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber vor, eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen zu fordern;
- Eigenerklärung, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuerung und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber vor, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit der Bieter beitragspflichtig ist, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt, sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vom Bieter zu fordern;
- in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist;
- für die zu erbringende Leistung in die Handwerksrolle eingetragen ist.
Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Angebote, Kopie/Scan ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Der Bewerber hat einen aktuellen Nachweis über seine Eintragung in die Handwerksrolle vorzulegen, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote nicht älter als 6 Monate ist (Kopie/Scan ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.
1. Eigenerklärung zum jährlichen Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit der zu vergebenden Leistung (Erbringung von Fassadenbauarbeiten) vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2. Eigenerklärung zum jährlichen Gesamtjahresumsatz netto in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
1. Angaben über die Zahl, der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesonderter Ausweisung der Führungskräfte.
2. Angaben über die abgeschlossene Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten 5 Jahren.
Als vergleichbar angesehen wird die Erbringung von Fassadenbauarbeiten.
Die Leistung gilt als in den letzten fünf Jahren erbracht, wenn sie nach dem 30.06.2016 abgenommen wurde.
Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert:
- Angabe der Projektbezeichnung;
- Angabe des Unternehmens, das Auftragnehmer des Projektes ist;
- Angabe des Auftraggebers;
- Angabe eines Ansprechpartners beim Auftraggeber (Name, Telefon, E-Mail);
- Angaben zum Projekt
- Gegenstand der Leistung (Fassadentyp, Angabe, ob es sich um einen Neubau oder sonstige Leistungen für Fassadenbauarbeiten handelt);
- Ausführungszeitraum inklusive Datum der Abnahme und des Baubeginns;
- Auftragssumme netto;
- Projektbeschreibung (soll nicht mehr als max. 4 DIN-A4-Seiten umfassen)
1) Angabe von mindestens 3 vergleichbaren Leistungen, die der Bieter in den letzten 5 Jahren erbracht hat. Als vergleichbar angesehen werden Leistungen des Neubaus von Fassaden, bei denen das Auftragsvolumen mindestens EUR 5 Mio. netto beträgt und die auftragsgegenständliche Leistung mindestens zwei Fassadentypen von folgenden umfasst:
- Aluminium-Glas-Elemente;
- Vorhangfassade Aluminiumpaneel-Elemente;
- Vorhangfassade Glasfaserbeton-Elemente;
- Vorhangfassade Klinkerriemchen auf Trägerplatten;
- Klinker-Verblendmauerwerk.
Die Leistung gilt als in den letzten fünf Jahren erbracht, wenn sie nach dem 30.06.2016 abgenommen wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXRAYYGYYF9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.