Ingenieurleistungen nach Teil 3 Abschnitt 3 HOAI 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 21-16322
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesbau-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen nach Teil 3 Abschnitt 3 HOAI 2021
Stetten a. k. M., 538, Truppenübungsplatz Heuberg,
Ingenieurleistungen nach Teil 3 Abschnitt 3 HOAI 2021 - Ingenieurbauwerke
Anpassung bzw. Umbau der Standortschießanlage Stetten a.k.M. Schießstände Typ AI, AII und AIII gemäß aktueller Fassung der BFR StOSchAnlBw. Hierdurch wird die max. Vorgehtiefe, die grundsätzlich auf 15,5 m festgelegt ist, durch die Reduzierung der Zielaufstellfläche in Richtung Geschossfang verschoben. Sämtliche Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels werden in Anlehnung an die Baufachliche Richtlinie Standortschießanlagen Stand 6/2018 geplant. Derzeit sind alle drei A-Stände in den Zielgeländeflächen mit nur 5 Zielgeländeblenden und in den Standflächen mit ebenfalls nur 5 Höhenblenden abgesichert. Die gültigen Vorschriften GIF St0SchAnl bzw. BFR St0SchAnl sehen jedoch nur noch eine Absicherung mittels 8 Höhenblenden und 10 Zielgeländeblenden vor.
Stetten a. k. M., 538, Truppenübungsplatz Heuberg
Stetten a. k. M., 538, Truppenübungsplatz Heuberg, Anpassung AStände einschl. nSAK, Ingenieurleistungen nach Teil 3 Abschnitt 3 HOAI 2021
Die Bundesrepublik Deutschland, vertr. d. das Bundesministerium der Verteidigung, vertr. d. die Oberfinanzdirektion Karlsruhe Abteilung Bundesbau - Betriebsleitung, vertr. d. das Staatliche Hochbauamt Stuttgart plant auf der Standortschießanlage Stetten a.k.M. die Schießstände Typ AI, AII und AIII gemäß aktueller Fassung der BFR StOSchAnlBw umzubauen und anzupassen. Die Standortschießanlage Stetten a.k.M. befindet sich auf dem Truppenübungsplatz Heuberg nördlich der Gemeinde Stetten a.k.M. Auf der Standortschießanlage befinden sich drei A-Stände (AI, AII und AIII), ein Schießstand Typ C IV und fünf D-Stände (D1 bis D5). Vor dem Hintergrund des neuen Schießausbildungskonzepts kam es in der Vergangenheit zu einer erhöhten Beaufschlagung der Zielgeländeblenden. Zur Vermeidung von weiteren Schäden wurde daher durch BMVg angewiesen, die A-Stände im Zielgelände baulich den neuen Erfordernissen anzupassen. Hierdurch wird die max. Vorgehtiefe, die grundsätzlich auf 15,5 m festgelegt ist, durch die Reduzierung der Zielaufstellfläche in Richtung Geschossfang verschoben. Sämtliche Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels werden in Anlehnung an die Baufachliche Richtlinie Standortschießanlagen Stand 6/2018 geplant. Derzeit sind alle drei A-Stände in den Zielgeländeflächen mit nur 5 Zielgeländeblenden und in den Standflächen mit ebenfalls nur 5 Höhenblenden abgesichert. Die gültigen Vorschriften GIF St0SchAnl bzw. BFR St0SchAnl sehen jedoch nur noch eine Absicherung mittels 8 Höhenblenden und10 Zielgeländeblenden vor.
Die Bewerbung hat mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformblatt zu erfolgen. Das Formblatt ist unter der in der EU-Bekanntmachung unter Ziffer I.3 aufgeführten Internetadresse herunterladbar.
Die Arbeitsmittel Dokumentation Pläne und Daten sind zu beachten. Sie stehen unter folgendem Link zur Verfügung: http://www.vermoegenundbau-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Service/Richtlinien . Dieses Verfahren wird unter der Vergabenummer 21-16322 durchgeführt. (Bei Rückfragen bitte angeben)
Entsprechend der in den Teilnahmebedingungen unter Ziffer III.1.3) aufgeführten Kriterien der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Name der Bewerberin oder des Bewerbers sowie Name und berufliche Qualifikation der vorgesehenen Projektleiterin oder des vorgesehenen Projektleiters.
Im Falle einer Arbeitsgemeinschaft Angabe des bevollmächtigten Vertreters.
Erklärung, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
Erklärung, ob Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen.
Hinweis:
Maßnahmen der Bewerberin oder des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung mit der Bewerbung einzureichen.
Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit den gemäß Bewerbungsformblatt geforderten Deckungssummen vorliegt beziehungsweise vor Vertragsschluss besteht.
Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr beträgt mindestens das Zweifache der Deckungssumme.
Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern nach Ziffer II.2.9):
Angabe des Auftragsanteils für den möglicherweise Unteraufträge erteilt werden.
Erklärung über die Gewährleistung des Datenaustauschs gemäß Bewerbungsformular.
Mindestforderung: 4 Beschäftigte, davon 3 Beschäftigte (einschl. Büroinhaber/-in) mit der Qualifikation Dipl.-Ing. TH / FH bzw. Bachelor / Master oder vergleichbare Abschlüsse an Universitäten oder Hochschulen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahmeanträge sind mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformblatt (abrufbar auf der unter Ziffer I.3 aufgeführten Internetadresse) und den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in Textform über die Vergabeplattform einzureichen.
Bewerbungen in Papierform, per Telefon, Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundesbau-bw.de