Konzession zur Übernahme der Parkraumbewirtschaftung der LGS 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: LGSN-2021-0013
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuenburg am Rhein
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79395
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuenburg2022.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzession zur Übernahme der Parkraumbewirtschaftung der LGS 2022
Dienstleistungskonzessionsvergabe für Bewirtschaftung, Organisation u. Betreuung des Parkraumes der temporären Parkierungsanlagen + Parkticket-Organisation für die LGS 2022
Landesgartenschau 2022 Neuenburg am Rhein GmbH
Metzgerstraße 1
79395 Neuenburg am Rhein
Deutschland
Diese Dienstleistungskonzessionsvergabe umfasst: Bewirtschaftung, Organisation u. Betreuung des Parkraumes der temporären Parkierungsanlagen u. die Parkticket-Organisation für die Landesgartenschau 2022 Neuenburg am Rhein vom 22.04. - 03.10.2022.
Bewirtschaftete Parkflächen:
Parkplatz P1 (Größe ca. 10.000 m²),
Parkplatz P2 (Größe ca. 17.000 m²),
Überlauf-Parkplatz für die Wochenenden und Feiertage.
Anforderungen/Leistungen:
Der Betreiber hat die Parkflächen während der Landesgartenschau so vorzuhalten, dass das Befahren und Parken auf den Flächen mit PKW, Wohnmobile und Bus möglich ist.
-Personalbereitstellung zur Gestaltung der Parkflächen, kassieren der Parkentgelte
-Verkehrsführung auf den Parkplatzflächen.
- Überlaufmanagement
- Parkscheinautomaten
- Reisebusmanagement
- Einrichtung und Bewirtschaftung eines Fahrradparkplatzes/Miteinbeziehung der E-Bike-Ladestation
- Parkplatz - Beleuchtung
Erwartet werden insg. 730.000 Besuche von Einzelkartengästen, Gruppenreisenden u. Dauerkarteninhabern. An 164 Öffnungstagen entspricht dies pro Tag durchschn. ca. 4.500 Beuscher. Es wird damit gerechnet, dass ca. 50-70 % der Besucher mit dem PKW anreisen (unverbindliche Daten). Der Ticketpreis pro Tag und PKW ist mit 5,00 € ( inkl. MwSt.) festgelegt.
Die Kassen der Landesgartenschau sind täglich von 10:00 -19:00 Uhr geöffnet, das Gelände kann bis 20:00 Uhr betreten werden. Es schließt bei Einbruch der Dunkelheit, bei Abendveranstaltungen ggfs. auch später. Nach derzeitigem Planungsstand werden an ca. 20 Abenden Abendveranstaltungen während der Laufzeit der Landesgartenschau erwartet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Aktueller Handelsregisterauszug
Der zuvor genannte Auszug kann auch durch ein Präqualifizierungszertifikat erbracht werden. Ist dieser nicht mit der Präqualifizierung nachgewiesen, oder ist dessen Gültigkeit nicht gegeben, ist der Einzelnachweis zu erbringen.
-Bei Bietergemeinschaften ist der Handesregisterauszug von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften genügt hinsichtlich der Fachkunde, dass diese mind. bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegt.
-Angabe, ob Insolvenzverfahren eingeleitet;
-Angabe, ob Unternehmen in Liquidation;
-aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung Steuer (nicht älter als ein Jahr)
-aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
-aktueller Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung
Zuvor genannte Nachweise können auch durch ein Präqualifizierungszertifikat erbracht werden. Sind einzelne Nachweise nicht mit der Präqualifizierung nachgewiesen, oder ist deren Gültigkeit nicht gegeben, sind die Einzelnachweise einzureichen.
-Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Nachweise und Erklärungen für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Angaben u. Erklärungen zum Nachweis der Erfahrung in der Betreuung vergleichbarer Veranstaltungen durch Vorlage von mindestens zwei unterschiedlichen Referenzen aus den letzten 4 Jahren, in der das Jahr und der Ort der jeweiligen Referenzveranstaltung vermerkt ist, sowie Informationen hinsichtlich folgender Kriterien:
-Dauer der Veranstaltung
-Größe u. bauliche Situation der bewirtschafteten Parkplatzflächen
-Angabe zu konkreten Leistungen, v.a. hinsichtlich Besucherkontakt
-Angaben zur Erfahrung mit Bargeldmanagement
-Erfahrung im Betrieb von solarbetriebenen Parkscheinautomaten u. anderer technischer Einrichtungen
-Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Erfahrung des vorgesehenen Parkplatzleiters mit vergleichbaren Projekten.
-Als "vergleichbar" gilt eine Veranstaltung, wenn diese
o mindestens über mehrere Wochen lief,
o die Größe der bewirtschafteten Parkplatzfläche mind. 250 PKW fasste,
o die bauliche Situation improvisiert war, bzw. keine vollständige Parkplatzbefestigung vorhanden war (z.B. Parken auf Wiesenflächen oder nur teilweise befestigten Flächen ohne vorhandene Leitsysteme und Beschilderungen),
o entsprechend tagesaktuelle Abrechnungen oder Abrechnungen über kurze Zeiträume erfolgten,
o das Personal vor Ort in die Aufgaben Ticketverkauf und Wechselgeldausgabe eingebunden war,
o die Parkplatzflächen durch technische Einrichtungen wie solarbetriebene Parkscheinautomaten ausgestattet wurden
- Der Betreiber verpflichtet sich für alle, in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Aufgaben und Leistungen entsprechende und ausreichende Versicherungen auf seine Kosten abzuschließen und der LGS GmbH nachzuweisen. Der entsprechende Nachweis ist der der LGS GmbH zu diesem Angebot beizulegen. Der Betreiber stellt die LGS GmbH von Ansprüchen Dritter frei.
- Sowie alle geforderten Angaben aus der Ausschreibung beiliegenden Formblätter
Alle Arbeitskräfte müssen einen freundlichen Umfang pflegen und die deutsche Sprache in Wort und Schrift gut beherrschen.
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß § 12 Abs.1 u. 2 KonzVgV darf der Konzessionsgeber das Verfahren von Konzessionen frei ausgestalten. Um die Vergabe möglichst vollumfänglich darstellen zu können, wurde das Verfahren nach VLL als Dienstleistungskonzession erstellt. Auf Grund der besonderen Dringlichkeit wurde die Angebotsfrist verkürzt.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Entsprechend der Regelungen in § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingegangen sein.