Parkhaussanierung in der MAG in Geislingen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwäbisch Gmünd
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73525
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Parkhaussanierung in der MAG in Geislingen
Das Parkhaus MAG in Geislingen wurde von den Stadtwerken Geislingen ca. 1996 errichtet. Es liegt direkt an der Bundesstraße B10 und ist ein zentral gelegenes Parkhaus, das sowohl durch Kurzparker als auch durch Dauerparker genutzt werden kann. Nach nahezu 25 Jahren Betriebszeit weist es erhebliche auch sichtbare Schäden in den Betonkonstruktionen auf.
Das Ingenieurbüro Gieler-Bressmer & Fahrenkamp GmbH in Süßen wurde im Jahre 2018 beauftragt, eine Bestandsuntersuchung vorzunehmen. Diese Bestandsuntersuchung schloss mit dem Ergebnis, dass die Anlage noch ca. 2 Jahre in Betrieb bleiben kann. Anschließend ist eine grundlegende Sanierung vorzunehmen.
Gegenstand der Untersuchung war die Stahlbetonkonstruktion, die als Folge des Einflusses von Solewasser (Frostschutzmittel im Winter) erhebliche Schäden durch Korrosion der Bewehrungseisen aufweist. Das Büro Gieler-Bressmer wies im Gutachten darauf hin, dass eventuell im Fundamentbereich vorhandene Schadstoffe nicht Gegenstand der Untersuchung waren.
Unter Berücksichtigung der Zeitprognose vom Büro Gieler-Bressmer ist das Parkhaus spätestens im Jahre 2021 zu sanieren.
Insgesamt umfasst das Parkhaus 10 Ebenen, die jeweils halbgeschossig versetzt sind. Davon sind die Ebenen E-3 bis E-1 unterirdisch und die Ebenen E0 bis E+6 oberirdisch. Die Ein- und Ausfahrt in das Parkhaus erfolgt ebenerdig in die Ebene E0 aus der Seitenstraße, die von der B10 abzweigt. Die Geschosse sind über Innenrampe. Die Geschossdecken sind als Elementdecken mit Aufbeton hergestellt worden und geben ihre Lasten auf quer verlaufende Unterzüge. Die Dachkonstruktion über den Ebenen E+5 und E+6 ist in Stahlbauweise hergestellt worden. Sie geht bis auf Höhe der Ebene E+3 in die Fassade über.
Die Entwässerung des Parkhauses erfolgt in den Ebenen E-3 und E-2 über Einzelabläufe im Gefälletiefpunkt entlang der Längsseiten in den Achsen PA und PG. In den darüber liegenden Ebenen gibt es Entwässerungsrinnen, die in den gleichen Achsen an den Stirnseiten der Geschossdecken befestigt sind. Zwischen den Achsen PA/ P7-P14 schließt das Gebäude der Volkshochschule Geislingen bis in Höhe der Ebene E+4 direkt an die Fassade des Parkhauses an.
Die Oberfläche der Stützen weist Spuren von Feuchtigkeit auf. Über die Höhe verteilt, gibt es in regelmäßigen Abständen Betonabplatzungen und Risse an der Ecke der Stütze in der Achse PG/ P23 in horizontaler Richtung. Rissbildungen und Betonabplatzungen sind am Stützensockel festzustellen. An den Stützen zwischen den Achsen PG/ P1-P16 sind insgesamt weniger Risse und Feuchtespuren festzustellen. Immer in den Kreuzungspunkten zwischen Unterzug und Stütze gibt es diagonal verlaufende Risse. (Siehe detaillierte Beschreibung im Gutachten) Hinweis: die im Jahre 2018 durchgeführten Untersuchungen sind sehr detailliert und werden zu Ausarbeitung der Angebote zur Verfügung gestellt. Im Auftragsfall sind die erfolgte Untersuchung im Detail zu prüfen und zu ergänzen.
Die weiteren erforderlichen Planungsleistungen - Tragwerksplanung
- TGA-Planung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektrotechnik)
- Schadstoffbeseitigung
- Brandschutz
werden direkt vergeben bzw. wurden bereits erbracht.
Kosten und Termine:
In der ersten Grobkostenschätzung wird für die Sanierung von Kosten in Höhe von 4.900.000 € Netto ausgegangen.
Der Baubeginn ist Mai 2021 und die Fertigstellung bis Dezember 2023 geplant.
Geislingen
Instandsetzung und Planungsleistungen gemäß § 12 und §34 HOAI 2013 Leistungsphasen 1 - 9.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72070
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach §126b BGB abzugeben. Dies bedeutet , dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben im Tabellenblatt "Bewerber" angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an dieser Stelle der Name des Bewerbers / Bewerbergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Bewerbungsunterlagen, die von Ihnen zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Einreichungsfunktion für Teilnahmeanträge bei subreport ELViS zu erstellen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 12.07.2018.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig soweit:
1. Der Antragstellerden geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Aufraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischen Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.