Neuplanung Grundschule Talschule (Primarstufe) Weingarten Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ravensburg
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88250
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.weingarten-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neuplanung Grundschule Talschule (Primarstufe) Weingarten
Neuplanung einer vier-zügigen Grundschule Talschule und Angliederung der Primarstufe der Schussentalschule in Weingarten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Weingarten plant auf dem Grundstücksareal der Talschule den Neubau einer vierzügigen Grunschule mit Angliederung der einzügigen Primarstufe der Schussentalschule und Neugestaltung des Schulhofs.Gegenstand des Wettbewerbs ist die Neuplanung eines Schulgebäudes und dessen Umfeld unter Berücksichtigung des vorgegebenen Raumprogramms und pädagogischen Konzeptes.Neben der Einhaltung der inhaltlichen Vorgaben, liegt der Fokus auf der Wirtschaftlichkeit des Gebäudes; dies gilt sowohl für die Baukosten als auch für die Betriebskosten über den gesamten Lebenszyklus hinweg. Ggf. sind energetische Besonderheiten bzw. die Nachhaltigkeit aufzuzeigen. Das Wettbewerbsgebiet liegt nordwestlich vom Stadtzentrum in WeingartenZur Erlangen einer planerischen Lösung wird ein VgV-Verfahren einschließlich nichtoffenem Planungswettbewerb mit 15 Teilnehmern (davon 4 gesetzte Büros) ausgeschrieben. Die ausgewählten Architektenbüros sollen mit einem Landschaftsplaner gemeinsam als Team am Planungswettbewerb teilnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81675
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.