Beratungsleistungen für OZG (Onlinezuganggesetz)-Services mit IT-Automatisierung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 72770
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.civillent.de
Adresse des Beschafferprofils: www.komm.one
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsleistungen für OZG (Onlinezuganggesetz)-Services mit IT-Automatisierung
Fortführung von Beratungsleistungen zur IT-Automatisierung.
Fortführung der Beratungsleistungen für die IT-Automatisierung unter Nutzung des neuen Technologiestacks Micoservices mit Docker Container.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Es wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Absatz 4 Nr. 2 VgV durchgeführt. Ein Wechsel innerhalb der Ausführung der Programmierbasis würde zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand und unkalkulierbaren
Projektverzögerung im Rahmen der gesetzlichen Ausführungsfristen führen. Des Weiteren sind im Rahmen der Auftragsausführung zwingend erforderliche Schnittstellen und Quellcode-Kenntnisse und – Zugänge sowie umfassende
Kenntnisse der aktuellen Systemeinstellungen seitens des auftragsausführenden Unternehmens / Programmierers erforderlich. Es kommt kein anderes Unternehmen / Programmierer aus technischer Sicht in Frage. Insofern sind die technischen
Alleinstellungsmerkmalen gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV einschlägig. Nach der bisher ergangenen Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.5.2013 – VII-Verg 16/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.6.2012 – VII-Verg 7/12,
Fertigspritzen) sind vorliegend die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers eingehalten, da:
- Die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist,
- vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist,
- die Gründe tatsächlich vorhanden sind,
- und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vergebenen Auftragswerte werden gemäß § 39 Absatz 6 Nr. 3 und 4 VgV nicht veröffentlicht. Der Betrag [Betrag gelöscht] EUR dient lediglich als Platzhalter.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland