Planung der Bahnstromversorgung mit Fahrleitung, elektrotechnische Haltestellenausrüstung Hst Rohrbach Süd, Heidelberg Referenznummer der Bekanntmachung: 310-21-EK7
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung der Bahnstromversorgung mit Fahrleitung, elektrotechnische Haltestellenausrüstung Hst Rohrbach Süd, Heidelberg
„Barrierefreier Ausbau der Haltstelle Rohrbach Süd in Heidelberg“
Planungsleistungen der Objektplanung Bahnstromversorgung mit Fahrleitung, Anpassung Bahnstromversorgung an bestehendes GUW (Rückleiter, Einspeisung), elektrotechnische Haltestellenausrüstung, Rohrbach Süd auf Basis HOAI 2021, Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 technische Ausrüstung, § 53 Lph. 1 bis 4 und 5-9 optional.
Der barrierefreie Ausbau der Haltestelle Rohrbach-Süd soll in Verbindung mit einer Prüfung der Optimierung der
betrieblichen Abläufe bei den Straßenbahnen, dem Busverkehr und dem Individualverkehr (hier: P+R- und B+RAnlage)
durchgeführt werden. Geplant ist, unter Beibehaltung der Bahnsteigüberdachung die Umsetzanlage in die
Haltestellenanlage zu integrieren. Dadurch verändert sich die heutige Gleislage.
Unter Beibehaltung des vorhandenen Gleisachsabstandes der zweigleisigen Straßenbahntrasse in Seitenlage zur
Karlsruher Straße ist vorgesehen, in der Haltestelle Rohrbach-Süd in Fahrtrichtung Leimen ein drittes Gleis auf der
heutigen Busspur einzubauen. Es ist geplant, das dritte Gleis (Gleis 3) über eine Weiche nördlich der Haltestelle in
Höhe des Bahnübergangs „Boxberg-Auffahrt“ sowie über eine Weiche südlich der Haltestelle in Fahrtrichtung Leimen
nach dem Bahnübergang der K158 an das Streckengleis anzubinden. Das so entstehende mittlere Haltestellengleis
(Gleis 2) wird über einen nördlich und einen südlich der Haltestelle einzubauenden Gleiswechsel an das Streckengleis
(Gleis 1) mit Fahrtrichtung nach Heidelberg angebunden. Gleis 2 wird somit innerhalb der Haltestelle zum
Umsetzgleis für Linienfahrten der Linie 24.
Südlich der Haltestelle soll eine Abstellanlage, mit Werkstatt- und Sozialräumen entstehen, wo Straßenbahnen über
Nacht abgestellt werden können.
Die Abstände zwischen den Gleisachsen und den Bahnsteigkanten beträgt einheitlich 1,26 m. Die beiden Bahnsteigbereiche
erhalten eine einheitliche Breite von 4,0 m mit barrierefreien Bahnsteighöhen von 0,30 m über Schienenoberkante
(SOK) sowie alle Einbauten für barrierefreie Haltestellen. Die geplanten Nutzlängen der Straßenbahn-
Haltestellen betragen je 45 m. Die Bahnsteige werden von Überwegen über die Gleisanlagen flankiert. Die Bahnsteige
sollen mit Witterungsschutzwänden nachgerüstet werden. Die Bahnsteigüberdachungen sind optional entsprechend
der neuen Bahnsteiglängen zu verlängern.
Die Bus-Haltestelle wird östlich der Straßenbahn-Haltestelle neu angeordnet. Die Bus-Haltestellen werden mit Nutzlängen
von je 2x 18 m je Fahrtrichtung geplant. Zwischen den gegenüberliegend angeordneten Bus-Aufstellflächen
je Fahrtrichtung ist eine Bus-Ausweichspur für überholende Busse vorgesehen. Die Haltestellenbreiten betragen
mindestens 2,50 m bei 0,18 m über Fahrbahnoberkante (FOK). Der Bus-Haltestellebereich ist nicht zur Befahrung
durch den motorisierten Individualverkehr (MIV) vorgesehen. Optional wird der Haltestellenbereich von Querungshilfen
für Fußgänger flankiert.
Die Buszufahrten zur Haltestelle werden neu geordnet. Von Heidelberg kommend soll die neue Haltestellenanlage
über den Bahnübergang K158 angefahren und über den vorhandenen Wendehammer in Richtung der Bergstadtteile
Boxberg / Emmertsgrund wie bisher wieder verlassen werden. Die Bus-Zufahrt von den Bergstadtteilen soll verlegt
und zukünftig über einen vorhandenen, noch zu verbreiternden Wirtschaftsweg (direkt neben der Böschung der
Boxbergauffahrt) über den Wendehammer in den Haltestellenbereich erfolgen. Die Busausfahrt in Richtung Heidelberg
soll wie bisher über den Bahnübergang und die Kreuzung K158 erfolgen. Der Wendehammer ist wie bisher
zum Wenden und Abstellen von (zusätzlichen Einsatz-) Fahrzeugen vorgesehen. Die vorhandene Busüberfahrt über
die Gleisanlage in den Wendehammer wird geschlossen, da dieser Bereich für Gleis 3 benötigt wird.
Für die Erweiterung der Abstellanlage um eine Bus- bzw. Straßenbahn-Wagenhalle mit Werkstatt- und Sozialräumen
sind in der Planung bereits entsprechende Freihalteflächen für Gebäude, Gleis- und Fahrleitungsanlagen zu berücksichtigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
Mit dem Angebot ist einzureichen:
1. Erklärungen (Formblatt) zur persönlichen Lage,
2. Erklärungen (Formblatt) im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen,
3. Erklärungen (Formblatt) im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen,
4. Erklärungen (Formblatt)im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten,
5. Erklärungen (Formblatt) zu seiner Berufsausübung,
6. Erklärungen (Formblatt) zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit abgeben.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
1. Nachweis einer Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit einer Deckungssumme i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sofern vorhanden; ansonsten Eigenerklärung, dass die genannten Versicherungen für den Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen werden, sowie Erklärung eines Versicherers über Bereitschaft zum Abschluss,
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz über die Planung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzung für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Mindestlohngesetz) nicht vorliegen, dass der Bewerber also nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Jahresumsatz von mindestens 3 Mio. Euro.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise
der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
1. Angabe von Referenzprojekten (Formblatt) der zu beauftragenden Planungsleistungen gemäß den Angaben in den Formblättern der Vergabeunterlagen.
Weitere Informationen/Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Siehe Punkt I.3) Kommunikation dieser Bekanntmachung.
Die Angebotsabgabe sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronisch Form über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de.
Fristende zur Stellung von Bieterfragen ist der 07.12.2021, 10 Uhr.
Später eingehende Fragen können als verspätet zurück gewiesen werden.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.