Vergabe einer Dienstleistungskonzession zu Bau und Betrieb eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten der Gemeinde Krauchenwies nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/3060
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krauchenwies
NUTS-Code: DE149 Sigmaringen
Postleitzahl: 72505
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krauchenwies.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe einer Dienstleistungskonzession zu Bau und Betrieb eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten der Gemeinde Krauchenwies nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Die Gemeinde Krauchenwies beabsichtigt, den Bau eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten der Gemeinde durch Gewährung eines beantragten und bereits in vorläufiger Höhe gewährten Zuschusses nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015 in der 1. Novelle vom 3.7.2018 sowie der VwV Breitbandmitfinanzierung des Landes Baden-Württembergs an den Konzessionsnehmer zu fördern. Die endgültigen Förderanträge sollen nach erfolgreichem Abschluss des Vergabeverfahrens und auf Grundlage der Ausschreibungsergebnisse gestellt werden. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die unterversorgten Gebäudeanschlüsse in den verschiedenen Gebieten der Gemeinde Krauchenwies über ein Gigabit-Netz zu erschließen.
Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt. Diese Lose teilen sich wie folgt auf:
- "Weiße Flecken" (Los 1)
- Gewerbegebiete (Los 2)
Unterversorgte Adressen "Weiße Flecken" mit ca. 41 Gebäuden
Krauchenwies
Die Gemeinde Krauchenwies beabsichtigt, den Bau eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten der Gemeinde Krauchenwies durch Gewährung eines beantragten und bereits in vorläufiger Höhe gewährten Zuschusses nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015 in der 1. Novelle vom 3.7.2018 sowie der VwV Breitbandmitfinanzierung des Landes Baden-Württembergs an den Konzessionsnehmer zu fördern. Die endgültigen Förderanträge sollen nach erfolgreichem Abschluss des Vergabeverfahrens und auf Grundlage der Ausschreibungsergebnisse gestellt werden. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die unterversorgten Gebäudeanschlüsse in den verschiedenen Gebieten der Gemeinde Krauchenwies über ein Gigabit-Netz zu erschließen.
Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt.
Gegenstand von Los 1 sind unterversorgte Adressen „Weiße Flecken“ mit ca. 41 Gebäuden.
Gegenstand ist daher die Gewährung einer Zuwendung (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Errichtung und den Betreib einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur durch einen privatwirtschaftlichen Betreiber für die Dauer von sieben Jahren. Der private Netzbetreiber verpflichtet sich, die entsprechende NGA-Breitbandinfrastruktur zu errichten und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden zu marktüblichen Konditionen zur Verfügung zu stellen. Die eingesetzte FTTB-Technologie hat dabei eine Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Teilnehmer zu gewährleisten.
Gewerbegebiete "Sonderaufruf Gewerbegebiete" mit ca. 40 Gebäuden
Krauchenwies
Die Gemeinde Krauchenwies beabsichtigt, den Bau eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten der Gemeinde Krauchenwies durch Gewährung eines beantragten und bereits in vorläufiger Höhe gewährten Zuschusses nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015 in der 1. Novelle vom 3.7.2018 sowie der VwV Breitbandmitfinanzierung des Landes Baden-Württembergs an den Konzessionsnehmer zu fördern. Die endgültigen Förderanträge sollen nach erfolgreichem Abschluss des Vergabeverfahrens und auf Grundlage der Ausschreibungsergebnisse gestellt werden. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die unterversorgten Gebäudeanschlüsse in den verschiedenen Gebieten der Gemeinde Krauchenwies über ein Gigabit-Netz zu erschließen.
Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt.
Gegenstand von Los 2 sind Gewerbegebiete „Sonderaufruf Gewerbegebiete“ mit ca. 40 Gebäuden.
Gegenstand ist daher die Gewährung einer Zuwendung (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Errichtung und den Betreib einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur durch einen privatwirtschaftlichen Betreiber für die Dauer von sieben Jahren. Der private Netzbetreiber verpflichtet sich, die entsprechende NGA-Breitbandinfrastruktur zu errichten und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden zu marktüblichen Konditionen zur Verfügung zu stellen. Die eingesetzte FTTB-Technologie hat dabei eine Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Teilnehmer zu gewährleisten.
Die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 und der Richtlinie über die „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom
22.10.2015" sind einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen. Die Nachweise sind jeweils für Los 1 und Los 2 zu erbringen, soweit nicht anders ausgeführt.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz
(5) Eigenerklärung gemäß § 21 Schwarzarbeitergesetz
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Bescheinigung der Bundesnetzagentur nach § 6 TKG, dass dem Bewerber die durch das TKG oder auf Grund des TKG eingeräumten Rechte zustehen.
(2) Erklärungen zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen
(3) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(3) Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist
(2) Eigenerklärung darüber, dass die privat zu erbringende Investition mit verfügbaren Mitteln gedeckt ist.
(4) Eigenerklärung darüber, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 3 Mio. für Personenschäden für jede einzelne Person und mindestens EUR 3 Mio. für Sachschäden besteht oder im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe gestellt wird.
Zu (1) "Gesamtumsatz" (Bei Bewerbergemeinschaft gesamthaft):
Los 1: Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz der vergangenen 3 Geschäftsjahre muss mindestens 1,0 Mio. EUR netto betragen.
Los 2: Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz der vergangenen 3 Geschäftsjahre muss mindestens 1,0 Mio. EUR netto betragen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich ist (2018, 2019, 2020).
(2) Eigenerklärung zu Referenzen des Bewerbers über von ihm betriebene NGA-Netze. Vom Bewerber sind Referenzen über den Betrieb von vergleichbaren NGA-Netzen in Landkreisen und Gemeinden vorzulegen.
Die Netze müssen zum Zeitpunkt des Eingangs der Teilnahmeanträge für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr innerhalb der letzten drei Jahre (frühestens ab 1.1.2018) betrieben worden sein.
(3) Eigenerklärung zu Referenzen des Bewerbers über von ihm ausgebaute NGA-Netze. Vom Bewerber sind Referenzen über den Ausbau von vergleichbaren NGA-Netzen in Landkreisen und Gemeinden vorzulegen. Der Bewerber muss die Glasfaseranschlüsse innerhalb von 24 Monaten ab Zuschlag/Projektbeginn ausgebaut haben. Der Ausbau muss innerhalb der letzten drei Jahre (Abnahme frühestens ab 1.1.2018) erfolgt sein.
Zu (2) "Eigenerklärung zu Referenzen des Bewerbers über von ihm betriebene NGA-Netze":
Los 1: Von den Bewerbern / Bewerbergemeinschaften sind mindestens zwei Referenzen über den Betrieb von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 40 Teilnehmern vorzulegen.
Los 2: Von den Bewerbern / Bewerbergemeinschaften sind mindestens zwei Referenzen über den Betrieb von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 40 Teilnehmern vorzulegen.
Zu (3) "Eigenerklärung zu Referenzen des Bewerbers über von ihm ausgebaute NGA-Netze":
Los 1: Von den Bewerbern / Bewerbergemeinschaften sind mindestens zwei Referenzen über den Ausbau von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 40 Teilnehmern vorzulegen.
Los 2: Von den Bewerbern / Bewerbergemeinschaften sind mindestens zwei Referenzen über den Ausbau von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 40 Teilnehmern vorzulegen.
Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten verlangen. Diese Bedingungen sind den Vergabeunterlagen enthalten. Die weiteren Bedingungen für die Auftragsausführung ergeben sich insbesondere auch aus der Projektbeschreibung, der Förderrichtlinie Breitband der Bundesrepublik Deutschland und der VwV Breitbandfinanzierung des Landes Baden-Württemberg, der Vergabeunterlagen sowie dem Angebot des bezuschlagten Bieters.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in ZifferI.3)angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx