Neuer Digitaler Betriebsfunk ( DigiFunk ) Referenznummer der Bekanntmachung: 110-2021-0012
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ssb-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neuer Digitaler Betriebsfunk ( DigiFunk )
Einführung eines neuen hybriden/digitalen Betriebsfunksystems bei den Stuttgarter Straßenbahnen AG.
Großraum Stuttgart
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Die Auftraggeberin Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) sieht den Austausch des heute bei der SSB analogen Betriebsfunk-Systems durch einen neuen Digitalen Betriebsfunk vor. Der Aufbau dieses neuen Betriebsfunks bis Ende 2024 erfolgt derart, dass der produktive Betrieb des itcs mit dem Analogfunksystem nicht beeinflusst wird und eine schrittweise Migration der Fahrzeuge bis Ende 2027 vorgenommen werden kann.
Die SSB betreibt ein itcs der Firma Trapeze. Die Ertüchtigung des bei der SSB eingesetzten itcs LIO ist zur Anbindung an den neuen Digitalen Betriebsfunk hinsichtlich der Anpassung aller betroffenen Schnittstellen sowie ergänzender funktionaler Anforderungen durch den Auftragnehmer bei der Trapeze Group Switzerland GmbH Industrieplatz 3 in 8212 Neuhausen
( Schweiz) , E-Mail '[gelöscht], 'abzufragen und mit anzubieten.
Die Bordrechner (IDR f) kommunizieren über einen analogen Betriebsfunk und über den öffentlichen Mobilfunk.
Zentralenseitig wird ein PA-R-I-Ty-System mit Radio Interface zur einheitlichen Sprachanbindung verwendet. Die LSA- Ansteuerung erfolgt aktuell und auch weiterhin über Analogfunk.
Die SSB hat Bedarfsanalysen durchgeführt und sich aufgrund technischer, wirtschaftlicher und betrieblicher Gründe für den Einsatz eines TETRA Funksystems entschieden.
Der Auftrag umfasst insbesondere :
•Erweiterung der heute knapp bemessenen Sprachfunkressourcen
•Ausleuchtung des Verkehrsgebietes an der Oberfläche sowie in Tunnelbereichen
•Erreichbarkeit der Fahrzeuge über Sprachfunk zu jeder Zeit durch Einsatz geeigneter Rückfallmechanismen (Redundanzen, Rückfallebene öffentlicher Mobilfunk) und der Unterstützung von priorisierten Rufen und Gesprächsaufbauten
•Bedienabläufe und Prozesse für die Mitarbeiter der SSB in der itcs Leitstelle, in den Fahrzeugen und auf der Strecke bleiben ungeachtet der ergänzenden Funktionalität gleich und stellen umfassende Möglichkeiten von Einzel- als auch Gruppenrufen sicher.
•-Gewährleistung mindestens der Bestandsfunktionalität im Sprach- und Datenfunk (sofern technisch vereinbar)
•Sicherstellung der Sprachaufzeichnung aller geführten Gespräche
•Umfassende Fehleranalysen sowie Auswertungen der Funkqualität
Die SSB hat zuvor die Erstellung einer initialen Funkplanung für das neue TETRA Funksystem beauftragt. Diese bildet die wesentlichen Eckpfeiler für das zukünftige TETRA Funksystem. Der Auftragnehmer hat dies seinem Angebot zugrunde zu legen.
Der Liefer- und Leistungsumfang ist durch den Auftragnehmer in Generalunternehmerschaft anzubieten und umfasst im Wesentlichen:
•Weiterentwicklung des vorliegenden initialen Funknetzdesigns inkl. Funknetzplanung, Kapazitätsplanung und Frequenzplanung zu einem realisierungsfähigen Funknetz mit ca. 26 Funkstandorten für Oberflächenfunk
•Standortakquisition und Vertragsabschluss für ca. 17 Suchkreise
•Standortplanung für Funktechnik inkl. aller erforderlichen Gewerke wie Antennenanlage, Infrastruktur und Anbindung
•Durchführung behördlicher Genehmigungsverfahren für Funkstandorte inkl. Frequenzbeantragung bei der Bundesnetzagentur
•Bautechnische Realisierung der Standorte für Oberflächenfunk inkl. aller bautechnischen Maßnahmen wie z.B. Stahlbau, Antennenanlage, Klimatechnik, Sicherungsmaßnahmen wie Steigschutz etc.
•Realisierung der Anbindung der Standorte an das Datennetz der SSB ggf. inkl. Aufbau von Richtfunk oder LWL Trassenbau.
•Lieferung, Parametrierung, Montage und Inbetriebsetzung aller TETRA Systemkomponenten (zentrale Vermittlungstechnik, Basisstationen) für den Oberflächenfunk mit ca. 26 Funkstandorten
•Lieferung, Parametrierung, Montage und Inbetriebsetzung von optischer Verteiltechnik (optische Master Units und optische Remote Units) für Objektfunk mit bis zu 70 Standorten
•Durchführung von Versorgungsmessungen und Funktionstests für das TETRA Funknetz
•Integration der TETRA Funkkomponenten ins itcs sowohl im Fahrzeug als auch zentralenseitig. Ein paralleler Betrieb mit dem bestehenden Analogfunksystem während der Migrationsphase der Fahrzeuge ist zentralenseitig umzusetzen.
•Lieferung von TETRA- und LSA-Analog-Funkkassetten für ca. 550 Fahrzeuge, ca. 400 Handfunkgeräte für das SSB Personal
•Mustermontage, Parametrierung und Inbetriebnahme von Test- und Musterfahrzeugen (Busse und Bahnen)
•Bereitstellung aller notwendigen zentralen Verwaltungs- und Managementsysteme
•Sicherstellen der Schnittstellen u.a. zum SSB Datennetz, der Sprachaufzeichnungsanlage und den Fehler-Monitoringsystemen
•Erstellung aller notwendigen Nachweise für die Sicherstellung der technischen, funktionalen und qualitativen Anforderungen der SSB
•Erstellung und Umsetzung der für die SSB erforderlichen Grundlagen und Konzepte hinsichtlich der im Projekt zu berücksichtigenden KRITIS-Anforderungen
•Schulung der SSB Mitarbeiter
•Projektbegleitung und Abwicklung bis und mit Gewährleistung für Sachmängelhaftung
•Optional Serviceleistungen für 10 Jahre
Die Optionen sind abhängig von der Finanzierbarkeit und Wirtschaftlichkeit
Die Stuttgarter Straßenbahnen AG behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. Mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (BewG) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners, idealerweise mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Firmenangaben zur Verfügung.
2)
Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 3 Monate.
3)
Unterschriebene Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB Abs. 1 sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AentG und
§ 98 c AufenthG.
Unterschriebene Eigenerklärung gemäß dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetzt - LTMG).
Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.
4)
Sofern eine BewG ein Angebot einreicht, ist mit dem Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der BewG eine unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewG, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, ergibt.
Die BewG haben in obiger Bewerbergemeinschafts-Erklärung oder als Anlage zur Bewerbergemeinschafts-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhaltes vorzulegen:
Sämtliche Mitglieder BewG bzw. der Vertreter der BewG haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von Mitgliedern der BewG bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht alleine am Verfahren zu beteiligen.
Der AG stellt hierzu eine das Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung zur Verfügung.
5)
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft (Eignungsleihe). Mit dem Teilnahmeantrag ist bereits der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht (z.B. Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung).
Der AG stellt hierzu das Formblatt Nachunternehmer-Eignungsleihe-Erklärung sowie das Formblatt Nachunternehmer-Eignungsleihe-Verpflichtungserklärung zur Verfügung. Diese Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages zur Verfügung zu stellen.
Sofern der Bewerber Nachunternehmer einzusetzen beabsichtigt, ohne dass eine Eignungsleihe stattfindet, müssen diese Erklärungen erst unmittelbar vor Zuschlagserteilung eingereicht werden.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Nachunternehmer-Erklärung sowie das Formblatt Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung zur Verfügung. Diese Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber spätestens mit der Abgabe des Angebotes zur Verfügung zu stellen.
6) Vorlage von Bescheinigungen, dass:
-Das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat und eine entsprechende Bescheinigung von der Behörde (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 3 Monate) beigefügt ist.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
1)
Der Bewerber hat das Vorhandensein einer nach Deckungsumfang und -höhe branchenüblichen Haftpflichtversicherung spätestens bei Angebotsabgabe nachzuweisen und dazu eine aktuelle Versicherungsbestätigung (nicht älter als 3 Monate) vorzulegen. Die Bestätigung hat die wesentlichen Daten des Versicherungsvertrages (Deckungssumme, Sublimits, Selbstbehalte) zu nennen. Sollte der Bewerber nicht über einen entsprechenden Versicherungsnachweis verfügen, so hat er mit der Bewerbung eine rechtsverbindliche Erklärung einzureichen, dass er eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abschließen und der SSB unaufgefordert nachweisen wird.
Die Versicherungssumme je Schadenereignis muss mindestens betragen:
Für Personen - und Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR
Für Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR
2)
Gesamtumsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre
3)
Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mindestanforderung: Der Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren stets größer sein als [Betrag gelöscht] EUR.
Der AG stellt hierzu eine das Formblatt Anlage_Firmenumsätze zur Verfügung.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
1)
Referenzen:
Für die Eignungsprüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber, resp. die Bewerbergemeinschaft, abgeschlossene Referenzprojekte (vollständig abgenommen) nachweisen, welche darstellen, dass die jeweiligen Referenzaufträge mindestens folgende Leistungen enthalten haben:
1.1
Angabe von mindestens einem nicht vor dem 01.01.2010 abgenommenen und sich im produktiven Einsatz befindlichen Referenzprojekt über ein im Wirkbetrieb im öffentlichen Verkehr befindliches TETRA-Betriebsfunksystem in der Oberfläche und in Tunnelanlagen für Sprach- und Datenübertragung mit einer Schnittstelle zu einem ITCS mit mindestens 400 Fahrzeugsystemen (Bordrechner) und mit Handfunkgeräten unter Angabe von (i) Name und Adresse des Auftraggebers sowie eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners, (ii) Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts mit Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen und Angaben zur Projektgröße (wie z.B. Anzahl der Teilsysteme), (iii) Benennung der Auftragssumme, (iv) Zeitraum der Leistungserbringung, (v) Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie Angabe des Eigenleistungsanteils bei einer Zusammenarbeit mit derartigen Dritten.
1.2
Angabe von mindestens einem nicht vor dem 01.01.2010 abgenommenen und sich im produktiven Einsatz befindlichen Referenzprojekt über ein im Wirkbetrieb im öffentlichen Verkehr befindliches ITCS mit Sprachkommunikation (Mischrufe) über ein Betriebsfunknetz und über das öffentliche Mobilfunknetz GSM und/oder /2G/3G/4G/VoIP unter Angabe von (i) Name und Adresse des Auftraggebers sowie eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners, (ii) Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts mit Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen und Angaben zur Projektgröße (wie z.B. Anzahl der Teilsysteme), (iii) Benennung der Auftragssumme, (iv) Zeitraum der Leistungserbringung, (v) Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie Angabe des Eigenleistungsanteils bei einer Zusammenarbeit mit derartigen Dritten.
1.3
Angabe von mindestens einem nicht vor dem 01.01.2010 abgenommenen und sich im produktiven Einsatz befindlichen Referenzprojekt über ein im Wirkbetrieb im öffentlichen Verkehr befindliches ITCS mit Sprachkommunikation über VoIP zwischen den ITCS-Arbeitsplätzen und dem zentralen Funkvermittlungssystem unter Angabe von (i) Name und Adresse des Auftraggebers sowie eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners, (ii) Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts mit Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen und Angaben zur Projektgröße (wie z.B. Anzahl der Teilsysteme), (iii) Benennung der Auftragssumme, (iv) Zeitraum der Leistungserbringung, (v) Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie Angabe des Eigenleistungsanteils bei einer Zusammenarbeit mit derartigen Dritten.
Für jedes benannte Referenzprojekt sind zusätzlich folgende Informationen aufzuführen:
Name und Adresse des Auftraggebers sowie eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners.
Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts mit Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen und Angaben zur Projektgröße (wie z.B. Anzahl der Teilsysteme)
Benennung der Auftragssumme
Zeitraum der Leistungserbringung
Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie Angabe des Eigenleistungsanteils bei einer Zusammenarbeit mit derartigen Dritten.
Der Auftraggeber stellt hierzu das Formblatt technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Verfügung.
Hinweis Teststellung
Im Rahmen der Angebotswertung ist eine Überprüfung der Leistung des angebotenen Systems der Bieter im Rahmen einer für den Auftraggeber kostenlosen, wertenden Teststellung, die die Besonderheiten eines Verkehrsunternehmens berücksichtigt, vorgesehen.
Eine Leistungsbewertung wird für jedes in der Wertung verbliebene Angebot durchgeführt.
Die Beschreibung der Teststellung und die Wertungsmatrix werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Es ist von den Ziffern 1.1. - 1.3 jeweils mindestens 1 Referenz nachzuweisen
Der Auftraggeber prüft bei den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise III.1.1 bis III.1.3
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der Mindestanforderungen
Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber / Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus.
Alle nach dieser Prüfung geeigneten Bewerber werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern oder ggf. korrigieren zu lassen.
Im Übrigen s. II.2.9.
Die geforderten Kautionen oder Sicherheiten entnehmen Sie bitte unseren kostenlos und barrierefrei zugänglichen Vergabeunterlagen auf unserer Vergabeplattform www.tender 24.de.
Die wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen entnehmen Sie bitte unseren kostenlos und barrierefrei zugänglichen Vergabeunterlagen auf unserer Vergabeplattform ww.tender24.de
Es ist eine Rechtsform zu wählen, die eine gesamtschuldnerische Haftung erfordert
Die dem Auftraggeber als Ansprechpartner zur Verfügung stehenden Fachkräfte müssen Deutsch in Wort und Schrift beherrschen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
)
Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch. Mit dieser Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Aufforderung, ein Angebot abzugeben. Dazu werden dann weitere Unterlagen bereitgestellt.
2)
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.tender24.de zu erfolgen. Auskünfte werden nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 10.12.2021 24.00 Uhr, auf der Vergabeplattform eingegangen sind. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Verfahren sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://www.tender24.de. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3)
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag mit Datum und Namen des Erklärenden zu versehen ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter mit Datum und Namen des Erklärenden zu versehen ist. Die Vollmachten der zeichnungsberechtigten Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind beizufügen.
4)
Der Teilnahmeantrag und dessen Anlagen sind digital über die Vergabeplattform https://www.tender24.de in deutscher Sprache einzureichen. Die Übersendung in Papierform (per Post oder Kurier), per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig.
6)
Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung der Bewerber die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
7)
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
8)
Datenschutzhinweise für unsere Geschäftspartner:
Siehe unter https://www.ssb-ag.de/unternehmen/ausschreibungen/ "Downloads".
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
2)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4)
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5)
Der Auftraggeber weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.