Rahmenvertrag Möblierung Referenznummer der Bekanntmachung: 023-2021-228
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tuebingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Möblierung
Büromöblierung
Büromöbel
gesamtes Stadtgebiet 72074 Tübingen
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Büromöblierung (Büro- bzw. EDV-Arbeitsplätze, Aktenschränke,
Stühle, sonstiges Büromobilar) in verschiedenen Gebäuden der Universitätsstadt Tübingen ab dem Jahr 2022 für eine
Laufzeit von 4 Jahren.
Es besteht die Option, dass währen der Laufzeit des Vertrages auch Möbel für Bauprojekte (Neubau, Sanierungsmaßnahmen) aus dem Rahmenvertrag bezogen werden.
Stühle
gesamtes Stadtgebiet 72074 Tübingen
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Büromöblierung (Büro- bzw. EDV-Arbeitsplätze, Aktenschränke,
Stühle, sonstiges Büromobilar) in verschiedenen Gebäuden der Universitätsstadt Tübingen ab dem Jahr 2022 für eine
Laufzeit von 4 Jahren.
Es besteht die Option, dass währen der Laufzeit des Vertrages auch Möbel für Bauprojekte (Neubau, Sanierungsmaßnahmen) aus dem Rahmenvertrag bezogen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Technisches Rathaus, Brunnenstraße 3, 72074 Tübingen
- keine -
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- keine sonstigen Informationen für die Bieter/Bewerber -
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y42YYB8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen(§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-schen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).