Belieferung von Dienst- und Arbeitskleidung Referenznummer der Bekanntmachung: 010-2021-0006_Dienst- und Arbeitskleidung
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ssb-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Belieferung von Dienst- und Arbeitskleidung
Belieferung von Dienst- und Arbeitskleidung
Dienstkleidung
Die Stuttgarter Straßenbahnen AG möchte Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der Grundlage eines einheitlichen Arbeitskleidungs- und Dienstkleidungssortiments nach dem Corporate Design-Konzept weiterhin ausstatten.
Hierbei handelt es sich um einen jährlichen Bedarf von ca. 10.500 Teilen der Dienstkleidung (Tuchware, Hemden, Blusen, Jacken, Jeans etc.) und ca. 3.500 Teilen der Arbeitskleidung (Bund-, Latzhosen, Bundjacken, T-Shirts, etc.)
Es soll für einen Zeitraum von 3 Jahren ab Vertragsbeginn eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung abgeschlossen werden.
Aktuell haben die Mitarbeiter bei der Dienstbekleidung 2 mal und bei der Arbeitsbekleidung 1 mal im Jahr die Möglichkeit zu bestellen. Der Auftraggeber bündelt diese Bedarfe und fügt Bestellungen zur Lagerauffüllung bei. Auf Basis der gebündelten Bedarfe werden entsprechende Abrufe beim Auftragnehmer getätigt.
Lieferzeiten
12 - 14 Wochen nach der Bestellung
Im Laufe des Vertrages soll die Beschaffung der Artikel umgestellt werden und dann über eine Online-Anbindung in Form einer digitalen Bestellung (Online-Shop, Führung eines digitalen Kleiderkontos, Status der Verfügbarkeit etc.) erfolgen.
Der Vertrag kann sich jeweils um ein Jahr verlängern und endet spätestens nach einer Vertragslaufzeit von 5 Jahren.
Die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl im Teilnahmewettbewerb, je Los, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Kriterien für die Auswahl der Bieter finden Sie unter VI.3 Zusätzliche Angaben, sowie in den beigefügten Unterlagen.
Die Auftragsvergabe steht unter einem Gesamtfinanzierungsvorbehalt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag nicht zu erteilen, wenn die Angebote der Bieter das vorgesehene Gesamt-Budget überschreiten oder der zuständige Entscheidungsträger der Auftragsvergabe nicht zustimmt.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Arbeitskleidung
Die Stuttgarter Straßenbahnen AG möchte Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der Grundlage eines einheitlichen Arbeitskleidungs- und Dienstkleidungssortiments nach dem Corporate Design-Konzept weiterhin ausstatten.
Hierbei handelt es sich um einen jährlichen Bedarf von ca. 10.500 Teilen der Dienstkleidung (Tuchware, Hemden, Blusen, Jacken, Jeans etc.) und ca. 3.500 Teilen der Arbeitskleidung (Bund-, Latzhosen, Bundjacken, T-Shirts, etc.)
Es soll für einen Zeitraum von 3 Jahren ab Vertragsbeginn eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung abgeschlossen werden.
Aktuell haben die Mitarbeiter bei der Dienstbekleidung 2 mal und bei der Arbeitsbekleidung 1 mal im Jahr die Möglichkeit zu bestellen. Der Auftraggeber bündelt diese Bedarfe und fügt Bestellungen zur Lagerauffüllung bei. Auf Basis der gebündelten Bedarfe werden entsprechende Abrufe beim Auftragnehmer getätigt.
Lieferzeiten
12 - 14 Wochen nach der Bestellung
Im Laufe des Vertrages soll die Beschaffung der Artikel umgestellt werden und dann über eine Online-Anbindung in Form einer digitalen Bestellung (Online-Shop, Führung eines digitalen Kleiderkontos, Status der Verfügbarkeit etc.) erfolgen.
Der Vertrag kann sich jeweils um ein Jahr verlängern und endet spätestens nach einer Vertragslaufzeit von 5 Jahren.
Die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl im Teilnahmewettbewerb, je Los, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Kriterien für die Auswahl der Bieter finden Sie unter VI.3 Zusätzliche Angaben, sowie in den beigefügten Unterlagen.
Die Auftragsvergabe steht unter einem Gesamtfinanzierungsvorbehalt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag nicht zu erteilen, wenn die Angebote der Bieter das vorgesehene Gesamt-Budget überschreiten oder der zuständige Entscheidungsträger der Auftragsvergabe nicht zustimmt.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (BewG) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners, idealerweise mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
Der AG stellt hierzu das Formblatt 1.0 Teilnahmewettbewerb zur Verfügung.
2)
Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 6 Monate.
3)
Unterschriebene Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB Abs. 1 sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AentG und
§ 98 c AufenthG. Unterschriebene Eigenerklärung gemäß dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetzt - LTMG).
Vorlage einer Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Vorlage einer Eigenerklärung, dass keine in Bezug auf die Vergabe unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abreden getroffen wurden.
Der AG stellt hierzu das Formblatt 1.2 Firmenangaben_Teilnahmewettberweb zur Verfügung.
4)
Sofern eine BewG ein Angebot einreicht, ist mit dem Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der BewG eine unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewG, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, ergibt.
Die BewG haben in obiger Bewerbergemeinschafts-Erklärung oder als Anlage zur Bewerbergemeinschafts-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhaltes vorzulegen:
Sämtliche Mitglieder BewG bzw. der Vertreter der BewG haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von Mitgliedern der BewG bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht alleine am Verfahren zu beteiligen.
Der AG stellt hierzu eine das Formblatt 1.3 Bewerbergemeinschaftserklärung zur Verfügung.
5)
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Spätestens mit der Abgabe des Angebots ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht (z.B. Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung).
Der AG stellt hierzu das Formblatt 1.4 Nachunternehmer-Erklärung sowie das Formblatt 1.5 Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung zur Verfügung. Diese Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber spätestens mit der Abgabe des Angebotes zur Verfügung zu stellen.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
1)
Der Auftragnehmer hat das Vorhandensein einer nach Versicherungsumfang und -höhe branchenüblichen Haftpflichtversicherung spätestens bei Auftragserteilung nachzuweisen und dazu eine aktuelle Versicherungsbestätigung nicht älter als drei Monate vorzulegen. Die Bestätigung hat die wesentlichen Inhalte des Haftpflichtversicherungsvertrages - bspw. Versicherungssummen, Sublimits (insbesondere Tätigkeits-/Bearbeitungsschäden), Selbstbehalte - zu nennen. Zusätzlich ist zu bestätigen, dass die Beitragszahlung für das laufende Versicherungsjahr erfolgt ist. Die Versicherungssummen im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung müssen mindestens je Schadenereignis EUR 10.000.000 pauschal für Personen- und Sachschäden betragen, für Vermögensschäden mindestens EUR 1.000.000.
Ferner ist zu bestätigen, dass die Versicherungsprämie gezahlt bzw. der Versicherungsvertrag in Kraft ist.
2)
Vorlage eines Bonitätsnachweises (z.B. Creditreform, SCHUFA, Arvato Infoscore, Bürgel), zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 6 Monate, welcher belegt, dass eine ausreichende Bonität vorliegt (Ausfallrisiko durchschnittlich oder besser).
3)
Vorlage von Bescheinigungen, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat und eine entsprechende Bescheinigung von der Behörde (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 3 Monate) beigefügt ist.
4)
Erklärung zur Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter in den letzten drei Geschäftsjahren
Angabe über den jährlichen Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
Angabe über den jährlichen Umsatz des Bieters für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
Der AG stellt hierzu eine das Formblatt 1.1 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zur Verfügung.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
1)
Referenzen:
Für die Eignungsprüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber, resp. die BewGe gem. EU-Bekanntmachung III.1.3) erfolgreich abgeschlossene (vollständig belieferte) Referenzprojekte, nicht älter als 3 Jahre für Kunden innerhalb der EU oder Schweiz vorlegen.
Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf das Auftragsvolumen und die Leistung (Lieferung von Dienst- und/oder Arbeitskleidung) vergleichbar sind. Die Anzahl der Referenzen wird der Bewertung zu Grunde gelegt.
Für jedes benannte Referenzprojekt sind zusätzlich folgende Informationen aufzuführen:
•Bezeichnung des Referenzprojektes
•Inhaltliche Beschreibung des Auftrages
•Jahresumsatz
•Zeitpunkt der Endabnahme des Referenzprojektes
•Anzahl der Dienstkleidungsträger
•Nennung der Ansprechpartner beim jeweiligen Referenzgeber, idealerweise mit Angabe von Tel.Nr. und E-Mailadresse.
Der Auftraggeber stellt hierzu das Formblatt 1.6 technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Verfügung.
2)
Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen.
3)
Darlegung der Leistungsfähigkeit inkl. Angabe der Produktionsstandorte.
4)
Nachweis der Zertifizierungen nach DIN ISO 9001 und DIN ISO 14001 oder gleichwertig.
5)
Nachweis der Zertifizierung nach OekoTex 100 oder vergleichbar.
6)
Nachweis der Mitgliedschaft im BSCI oder vergleichbar.
7)
Eigenerklärung, dass unmittelbar mit Zuschlagserteilung ein planmäßiger Projektstart bzw. die Arbeitsaufnahmebereitschaft garantiert wird.
Der Auftraggeber prüft bei den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise III.1.1 bis III.1.3
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der Mindestanforderungen
Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber / Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. Nur die geeigneten Bewerber werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern oder ggf. korrigieren zu lassen.
Im Übrigen s. II.2.9.
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1)
Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch. Mit dieser Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Aufforderung, ein Angebot abzugeben. Dazu werden dann weitere Unterlagen bereitgestellt.
2)
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.tender24.de zu erfolgen. Auskünfte werden nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 06.12.2021, 11:00 Uhr, auf der Vergabeplattform eingegangen sind. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Verfahren sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://www.tender24.de. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3)
Die Bieter haben zu beachten, dass die Unterlagen unter Angabe der zu erklärenden Person abzugeben sind.
4)
Der Teilnahmeantrag und dessen Anlagen sind digital über die Vergabeplattform https://www.tender24.de in deutscher Sprache einzureichen. Die Übersendung in Papierform (per Post oder Kurier), per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig.
6)
Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung der Bewerber die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
7)
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
8)
Datenschutzhinweise für unsere Geschäftspartner:
Siehe unter https://www.ssb-ag.de/unternehmen/ausschreibungen/ "Downloads". (https://www.ssb-ag.de/dsgp)
Auswahl der Teilnehmer / Bewerber:
Die Auswahl der Teilnehmer / Bewerber findet gem. angehängter Bewertungsmatrix für die Dienst- und Arbeitskleidung statt.
Die Auswahlkriterien / Bewertungsfaktoren können Sie u.a. der Anlage Bewertungsfaktoren_Teilnahmewettbewerb entnehmen.
Es können maximal 85 Punkte erreicht werden. Bei Gleichstand entscheidet das Los.
Zuschlagskriterien der Angebotsphase:
40 % Preis
30 % Musterbewertung (Maßgenauigkeit, Funktionalität, Verarbeitungsqualität)
10 % Trageverhalten (Qualität. Funktionalität, Tragekomfort)
20 % Prozessabläufe (Prozessabläufe, Digitale Versorgungssysteme)
Nähere Informationen erhalten Sie mit den Vergabeunterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
2)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4)
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5)
Der Auftraggeber weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.