Rahmenvereinbarung interaktive Displays Stadt Bad Urach Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/1165
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Urach
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72574
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-urach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung interaktive Displays Stadt Bad Urach
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Installation von interaktiven Displays sowie dazugehöriger Liftsysteme zum Abruf von Einzelaufträgen durch den abrufberechtigten Auftraggeber.
Stadt Bad Urach 72574
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Installation von interaktiven Displays sowie dazugehöriger Liftsysteme zum Abruf von Einzelaufträgen durch den abrufberechtigten Auftraggeber.
Die Stadt Bad Urach beabsichtigt die Beschaffung von interaktiven Displays für die Schulen in Bad Urach. Dies beinhaltet die betriebsbereite Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der interaktiven Displays und dazugehörigen Lift-Systemen in Unterrichtsräumen, sowie die dazugehörigen Dienstleistungen - namentlich Administriations- und Anwenderschulungen sowie die Störungsbeseitigung. Die Höchstabnahmemenge der Rahmenvereinbarung an interaktiven Displays entsprechend der Leistungsbeschreibung sind 110 Stück.
Die Mindestabnahmemenge an interaktiven Displays beläuft sich auf 97 Stück. Davon sind 51 zur festen Installation und mind. 44 auf einem mobilen Fahrgestell vorgesehen.
Da innerhalb dieser Höchst- und Mindestabnahmemengen der konkrete Beschaffungsbedarf derzeit nicht hinreichend konkret bestimmt werden kann, soll der abrufberechtigte Auftraggeber die Möglichkeit haben, sowohl hinsichtlich Beschaffungsmenge als auch Beschaffungszeitraum flexibel Einzelbestellungen tätigen zu können. Um diesem Beschaffungsbedarf gerecht zu werden, wird mit dem vorliegenden Verfahren eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben.
Es gelten folgende Höchstabnahmemengen:
- interaktive Displays mit Touch-Funktion und beschreibbaren Seitenflügeln gem. Position 1 LV; Höchstabnahmemenge 110 Stück
- elektronisches Liftsystem zur Wand- und Bodenmontage gem. Position 2.1 LV; Höchstabnahmemenge 65 Stück
- transportables Liftsystem auf Rollen - elektronisch höhenverstellbar gem. Position 2.2 LV; Höchstabnahmemenge 10 Stück
- transportables Liftsystem auf Rollen - mechanisch leichtgängig gem. Position 2.3; Höchstabnahmemenge 50 Stück
- Lieferung/Verteilung/Montage/Aufbau/Inbetriebnahme - gem. Position 3 LV; Höchstabnahmemenge 110 Einheiten
- Schulung Administration - gem. Position 4.1 LV; Höchstabnahmemenge 5 Schulungen
- Schulung Anwender - gem. Position 4.2 LV; Höchstabnahmemenge 15 Schulungen
- Anfahrt Schulung - gem. Position 4.3 LV; Höchstabnahmemenge 10
- Stundenlohnarbeiten im Zuge von Zusatzarbeiten in Verbindung mit Pos. 3 und Pos. 6 LV - gem. Position 5 LV (je 0,25 Stunden); Höchstabnahmemenge 80 Einheiten
- Pauschale/ je System "Umzug" System - gem. Position 6 LV; Höchstabnahmemenge 50 Umzüge
- Störungsbeseitigung Techniker / je 0,25 Stunden - gem. Position 7.1 LV; Höchstabnahmemenge 300 Einheiten
- Anfahrtspauschale für Techniker - gem. Position 7.2 LV; Höchstabnahmemenge 50
- Pauschale / je Servicefall für Austausch des Displays - gem. Position 7.3 LV; Höchstabnahmemenge 50
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72770
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter der Ziffer II.1.7) sowie der Ziffer V.2.4) der Vergabebekanntmachung handelt es sich
um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRLV2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.