Schulkindbetreuung, Adolf-Reichwein-Schule Referenznummer der Bekanntmachung: 2021003581
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulkindbetreuung, Adolf-Reichwein-Schule
Durchführung der pädagogischen Schulkindbetreuung und ggf. Ganztagsbetreuung anhand der "Rahmenkonzeption der pädagogischen Schulkindbetreuung an öffentlichen Grundschulen in Freiburg" ab dem Schuljahr 2022/2023 an der Adolf-Reichwein-Schule.
Es muss ein pädagogisches Konzept für die Durchführung der Betreuung an der Schule abgeben werden.
An dieser Schule findet Ganztagsbetreuung und Schulkindbetreuung statt, da es sich um Ganztagsschulen nach §4a Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) handelt. Mit dem ausgewählten Träger werden zwei Kooperationsverträge geschlossen, die die Ganztagsbetreuung (s. Muster Anlage 3b) und die Schulkindbetreuung (s. Muster Anlage 3c) an allen Schultagen und eine Ferienbetreuung umfassen.
Die genaue Beschreibung der Aufgaben ergibt sich aus dem jeweiligen Kooperationsvertrag.
Des Weiteren werden wir hier - trotz "Verhandlungsverfahren" ohne Teilnahmewettbewerb- keine Verhandlung zum Konzept zulassen. Der Grund hierfür liegt darin, dass auch beim letzten Offenen Verfahren zur SKB nicht verhandelt werden konnte.
Das Konzept wird im zum Zeitpunkt der Submission eingereichten Zustand bewertet, um eine Vergleichbarkeit / Fairness gegenüber den anderen Bietern zu gewährleisten.
Die Festpreise sind ohnehin nicht verhandelbar.
Es handelt sich um eine Soziale u. andere besondere Dienstleistung nach § 130 GWB (EU). Die Auftragsvergabe erfolgt im
Verhandlungsverfahren ohne öffentlichem Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr.1 VgV.
Schulkindbetreuung Adolf-Reichwein-Schule, genaue Beschreibung siehe II.1.4) Kurze Beschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Die Leistung "Schul- und Ganztagsbetreuung an der Adolf-Reichwein-Schule" wurde in einem offenen Verfahren als Los 1 EU weit ausgeschrieben, jedoch wurden keine Angebote abgegeben. Auf Nachfrage beim aktuellen Träger der Betreuung, dem Diakonieverein Freiburg-Südwest e.V, wurde uns mitgeteilt, dass großes Interesse an der Fortführung der Kooperation besteht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schulkindbetreuung, Adolf-Reichwein-Schule
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79114
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II. 1.7. und V. 2.4 – Aufgrund § 39 Abs. 6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de