Mein IT-Arbeitsplatz, Arbeitsplatzendgeräte Leasing, Kauf und Service Referenznummer der Bekanntmachung: EnBW-2021-0104
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enbw.com
Abschnitt II: Gegenstand
Mein IT-Arbeitsplatz, Arbeitsplatzendgeräte Leasing, Kauf und Service
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss der Rahmenverträge über die Leistungen in Bezug auf die Beschaffung und Bereitstellung der Hardware, die für den Betrieb notwendigen Services sowie die gesamte Abwicklung.
- Los 1 - Arbeitsplatzendgeräte Leasing und Kauf
- Los 2 - Service
Arbeitsplatzendgeräte Leasing und Kauf
siehe Vergabeunterlagen
Die Beschaffung von Los 1 erfolgt teilweise in Form von Leasing und Kauf.
Die Beschaffung des primären Gerätevolumens wird in Form von Leasing finanziert. Das primäre Volumen wird innerhalb des Roll-Out (siehe oben) beschafft. In den monatlichen Leasingpreis sind alle Leistungen, gem. Los 1 zu integrieren.
Alle Geräte, welche nach dem initialen Roll-Out beschafft werden (Nachbeschaffungen), werden von der EnBW gekauft. Damit soll sichergestellt werden, dass der gesamte Austausch zum geplanten Zeitraum des nächsten Technologiewechsels erfolgen kann und zukünftige Beschaffungen aufgrund zu kurzer Leasingdauern nicht mehr als Leasing, gem. HGB dargestellt werden können.
Diese Vorgehensweise erfordert für Los 1 einen Kaufvertrag über die zu beschaffenden Geräte und einen Leasingvertrag.
Diese Anforderung an die Hauptbieter bedingt die Abgabe eines Angebots für Kauf und für Leasing in einem Angebotspaket und somit ggfls. die Bildung von Bietergemeinschaften oder Einbezug von einem Eignungsleihe.
Der Rahmenvertrag Kauf beginnt mit der Zuschlagserteilung im Rahmen der EU-Ausschreibung und hat eine Laufzeit von 36 Monaten (Mindestlaufzeit), mit einer zweimaligen Verlängerungsoption des AG von 12 Monaten pro Verlängerung.
Der Rahmenvertrag Leasing beginnt mit der Zuschlagserteilung im Rahmen der EU-Ausschreibung und hat eine Laufzeit von 32 Monaten. Weitere Details siehe Vertrag Leasing.
Service
siehe Vergabeunterlagen
Das Los 2 beinhaltet die Infrastrukturdienstleistungen für den störungsfreien Betrieb aller IT-Endgeräte der EnBW. Dieser umfasst neben den üblichen IMAC-Prozessen (Install-Ad-Move-Change) auch Umzüge innerhalb der Gebäudeinfrastruktur der EnBW (kein Home-Office) und technische Entstörung, Garantieabwicklungen und Umrüstungen der IT-Endgeräte im beschriebenen Umfang. Neben den neu zu beschaffenden IT-Endgeräten (Los 1) werden hier auch die bereits installierten IT-Endgeräte mitberücksichtigt. Insbesondere TFT-Monitore, welche sich dann im Eigentum der EnBW befinden.
Der Rahmenvertrag Service beginnt mit der Zuschlagserteilung im Rahmen der EU-Ausschreibung und hat eine Laufzeit von 36 Monaten (Mindestlaufzeit), mit einer zweimaligen Verlängerungsoption des AG von 12 Monaten pro Verlängerung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17ceec0db55-b52eb01c7e15f21
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17ceec0db55-b52eb01c7e15f21
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17ceec0db55-b52eb01c7e15f21
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17ceec0db55-b52eb01c7e15f21
siehe Vergabeunterlagen, insbesondere "Rahmenvertrag_Kauf_Los1_#IT-MeinArbeitsplatz", "Rahmenleasingvereinbarung_Los1_#IT-MeinArbeitsplatz", und "Servicevertrag_Arbeitsplatzendgeräte_Los2_#IT-MeinArbeitsplatz"
siehe Vergabeunterlagen, insbesondere "Rahmenvertrag_Kauf_Los1_#IT-MeinArbeitsplatz", "Rahmenleasingvereinbarung_Los1_#IT-MeinArbeitsplatz", und "Servicevertrag_Arbeitsplatzendgeräte_Los2_#IT-MeinArbeitsplatz"
siehe Vergabeunterlagen, insbesondere "Anlage 0_Leitfaden, "Rahmenvertrag_Kauf_Los1_#IT-MeinArbeitsplatz", "Rahmenleasingvereinbarung_Los1_#IT-MeinArbeitsplatz", und "Servicevertrag_Arbeitsplatzendgeräte_Los2_#IT-MeinArbeitsplatz"
Abschnitt IV: Verfahren
Es ist beabsichtigt mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer je Los einen Rahmenvertrag zu schließen. Somit werden maximal zwei Rahmenverträge geschlossen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Einreichung von Teilnahmeanträge/Angeboten
Der Teilnahme- und Angebotsunterlagen müssen in elektronischer Form über die Vergabeplattform www.tender24.de mittels AI BIETERCOCKPIT eingereicht werden.
Der Zusendung der Unterlagen auf einem anderen Weg als über tender24 ist nicht zulässig.
Teilnahmeanträge/Angebotsunterlagen, die erst nach Ablauf der Frist für den Eingang von den Anträgen eingehen, können im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens nicht berücksichtigt werden.
Alle Angaben des Bewerbers sind vollständig, wahrheitsgemäß und widerspruchsfrei zu machen.
Fehlen geforderte Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise, sind diese auf Verlangen der Vergabestelle im Rahmen einer Nachforderung innerhalb der vom Auftraggeber festgelegten Fristen vorzulegen. Ein Anspruch auf Nachforderung von der Seite des Bieters besteht nicht.
2. Bietergemeinschaften
Bewerbergemeinschaften sind - soweit keine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB vorliegt - zugelassen. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung. Eine Bewerbergemeinschaft hat in ihrem Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Vertragsabschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
Bei Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften müssen - soweit zu diesem Zeitpunkt möglich - die Aufgaben der einzelnen Mitglieder in der Bewerbergemeinschaft und die jeweils zu erbringenden Leistungen bei der geplanten Ausführung des Vergabegegenstandes im Auftragsfall angegeben werden. In einem solchen Fall ist mit einem Teilnahmeantrag allerdings mindestens anzugeben, welches Mitglied für welche geforderte fachliche und technische Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs eintritt.
Wird eine Bewerbergemeinschaft zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase aufgefordert, wird diese dann auch als "Bietergemeinschaft" bezeichnet. Änderungen in der Zusammensetzung von Bewerbergemeinschaften oder die erstmalige Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften nach Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge sind nicht gestattet.
Bietergemeinschaften sind nach § 50 Abs. 3 SektVO verpflichtet, im Auftragsfall eine gemeinsame Gesellschaft in der Rechtsform der GmbH oder der GmbH & Co. KG zu gründen (Projektgesellschaft). Die Gesellschafterstruktur ist dem ausschreibenden Unternehmen offen zu legen. Durch die Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesellschafter ist rechtsverbindlich zu erklären, dass sie die Projektgesellschaft für die Dauer der abgeschlossenen Verträge mit den für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten erforderlichen Geldmitteln ausgestattet halten. Ebenfalls ist zu erklären, dass der/die Gesellschafter neben der Projektgesellschaft gesamtschuldnerisch für deren Verpflichtungen unbeschränkt persönlich haftet/haften. Es ist zudem zu erklären, dass nicht beabsichtigt ist, die Beteiligung(en) an der Projektgesellschaft aufzugeben oder deren Höhe zu verändern, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung des ausschreibenden Unternehmens einzuholen. Im Falle einer Veräußerung der Gesellschaftsanteile oder Maßnahmen gleicher Wirkung ist eine gleichlautende rechtsverbindliche Erklärung des neuen Gesellschafters nachzuweisen.
3. Einsatz von Unterauftragnehmer
Der Bewerber hat Art und Umfang der Leistungen, die er an Unterauftragnehmer (nachfolgend auch Nachunternehmer) zu vergeben beabsichtigt sowie, soweit bereits bekannt, die vorgesehenen Nachunternehmer (einschließlich der mit dem Bewerber verbundenen Nachunternehmer) im Teilnahmeantrag zu bezeichnen. Dafür ist die Anlage I, Ziff.1.3 zu verwenden.
Nachunternehmer, auf deren Kapazitäten sich der Bieter gem. § 47 SektVO berufen hat, sind verbindlich zu benennen. Diese Nachunternehmer können im Vergabeverfahren nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht mehr ausgetauscht werden.
Das ausschreibende Unternehmen behält sich vor, über die Vorgaben der Anlage I, Ziff. 3 hinaus die Eignung der vorgesehenen Nachunternehmer zu prüfen. Das ausschreibende Unternehmen kann vom Bieter zu diesem Zweck die in der Vergabebekanntmachung bezeichneten Eignungsnachweise auch für die Nachunternehmer verlangen.
4. Eignungsleihe
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe, vgl. § 47 SektVO). Soweit ein Bewerber sich zum Nachweis der erforderlichen Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde gemäß § 47 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen bezieht, hat er nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Dies erfolgt mindestens dadurch, dass er eine entsprechende Verpflichtungserklärung gemäß Anlage I (siehe dort Ziff. 1.2 "Eignungsleihe") vorlegt.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 der europaweiten Auftragsbekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung des ausschreibenden Unternehmens innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 GWB vor, so kann das ausschreibende Unternehmen verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, ist eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erforderlich. Die entsprechende Haftungsverpflichtung des anderen Unternehmens ist nachzuweisen.
Ein Bewerber bzw. Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden, § 47 Abs. 1 S. 3 SektVO.
5. Fragen der Interessenten
Fragen zur Ausschreibung können nur über die Vergabeplattform www.tender24.de in elektronischer Form erfolgen. Hierzu sind bis spätestens 22.11.2021, 11:00 Uhr MESZ Fragen über das AI BIETERCOCKPIT als Nachricht einzureichen. Diese werden bis spätestens 29.11.2021 beantwortet.
Sofern keine zwingenden Gründe der Geheimhaltung vorliegen, werden sämtlichen Bietern die Fragen und Antworten in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt. Die im Rahmen des Verfahrens veröffentlichten Antworten auf Fragen der Interessenten sowie von der Vergabestelle publizierte Dokumente werden, sofern nicht anders vermerkt, Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind bei der Bearbeitung der Teilnahmeanträge zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren ist nur dann zulässig, wenn der Antragsteller unter anderem den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat und der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht wird (vgl. hierzu im einzelnen § 160 Absatz 3 GWB).