Unterflursysteme Referenznummer der Bekanntmachung: 60/21/76
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68167
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mannheim.de/abfallwirtschaft
Abschnitt II: Gegenstand
Unterflursysteme
Unterflursysteme
Mannheim
Vergabegegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer über die Herstellung, Montage, Anlieferung sowie Wartung und Instandsetzung von Unterflursystemen. Die Anlieferung umfasst das Liefern an den jeweiligen Standplatz bzw. Lieferstandort, das Einheben des Unterflursystems in die vorbereitete Baugrube sowie das Installieren des Systems.
Die geschätzte Menge etwaiger Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung beträgt. 130 Stück Unterflursysteme.
Die Höchstmenge etwaiger Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung beträgt 143 Stück Unterflursysteme.
Vertragsbeginn ist am 01.03.2022. Der Vertrag endet am 29.02.2024 oder mit dem Erreichen der Höchstmengen (143 Stück Unterflursysteme), je nachdem welches der beiden Ereignisse zuerst eintritt.
Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Abruf einer bestimmten Menge hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot abzugeben:
Eigenerklärung des Bieters gem. VHB 633 Glp. 6 dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden.
Mit dem Angebot abzugebende Erklärungen / vorzulegende Unterlagen
Die nachfolgenden Nummern beziehen sich auf die Gliederungssystematik im Leistungsverzeichnis.
3. Grundsätzliche Anforderungen
•Betriebsanleitung
•Für alle Bauteile: technische Zeichnungen und Einbauanleitungen (auch elektronisch)
•Garantie- und Gewährleistungsbedingungen
4.1 Betonschacht
•Statischer Nachweis zur Auftriebssicherung und Beschreibung der Auftriebssicherung
•Betonschachtausführung für das technische Sammelbehältervolumen von 5 m³: Breite - Tiefe - Höhe in mm
4.2 Sicherheitsplattform
•Material der Sicherheitsplattform
•Materialdicke in mm
•Darstellung der Konstruktion und Beschreibung der Funktionsweise der Sicherheitsplattform
4.3 Sammelbehälter
•Darstellung über das tatsächlich zu nutzende Behältervolumen (geometrische Volumen) inkl. der Schüttkegelberechnung
3 m³ - 4 m³ - 5 m³
•Blechstärkenangabe der Sammelbehälter in mm
•Leergewicht der Sammelbehälter: 3 m³ - 4 m³ - 5 m³
4.4 Gehwegplattform
•Maße der Gehwegplattform in mm
Breite - Tiefe
•Materialdicke in mm
•Gewicht der Gehwegplattform
4.5 Einwurfsäule
•Beschreibung der variablen Einstellungsmöglichkeit beim Volumen der Schüttschwinge
•Beschreibung der Vermeidung des Durchschauens/Durchfallens bei der Schüttschwinge
•Beschreibung der Verriegelung der Einwurföffnung
•Beschreibung des Ein- oder Ausbauvorganges der Schlösser
•Beschreibung der Funktion des Revisionsschachts
•Abmessungen/Maßangaben s. LV:
4.7 Wartung und Instandsetzung
•Dauer der Reaktionszeit im Schadensfall in Tagen
4.8 Schulung der Mitarbeiter des Stadtraumservice Mannheim
•Beschreibung der dokumentierten Unterweisung der Mitarbeiter des Stadtraumservice Mannheim
4.9. Allgemeine Lieferbedingungen
•Zeit bis zur Anlieferung nach Auftragserteilung in Tagen
c) sonstige Unterlagen
•falls zutreffend, VHB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
•falls zutreffend, VHB 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
•falls zutreffend, VHB 235 Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen
Im Rahmen der Angebotsauswertung auf Nachforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen:
• VHB 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Mit dem Angebot abzugeben:
Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]