Ökomobil Referenznummer der Bekanntmachung: Nr. 7 / 2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk
Abschnitt II: Gegenstand
Ökomobil
Lieferung eines Ökomobils (Sonderfahrzeug mit Koffer-Aufbau):
Beauftragt wird die Konzeption und Herstellung eines Fahrzeugs (LKW-Fahrgestell) mit Koffer-Aufbau, welches ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,49 Tonnen nicht überschreitet und als rollendes Naturschutzlabor zu pädagogischen Zwecken genutzt wird.
Regierungspräsidium Karlsruhe Schlossplatz 1-3 76131 Karlsruhe
Das Ökomobil ist ein "rollendes Naturschutzlabor" und soll für die Arbeit mit Schulklassen, Jugendgruppen, Lehrer- und Erzieherfortbildungen, Naturschutzfortbildungen etc. innerhalb des Regierungsbezirks (inner- und außerorts) zum Einsatz kommen. Der beheizbare Kofferaufbau des Ökomobils soll an sechs Tischen Platz für 24 Teilnehmende bieten.
Im Ökomobil ist genügend Stauraum erforderlich, um das benötigte Equipment für die Untersuchung von Tieren, Pflanzen und Biotopen (Wasser, Wald, Wiese) mitnehmen zu können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
"Ökomobil"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheinau
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 77866
Land: Deutschland
Einzelne Gewerke bei Erstellung des Fahrzeuges, z.B. Elektronik und Innenausbau.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYHYD19
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.