Nichtoffener Planungswettbewerb mit Verhandlungsverfahren Vergabe von Architektenleistungen und Freiflächenplanung Sanierung/Umbau und Erweiterung des Rathauses Bad Bellingen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Bellingen
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79415
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeinde-bad-bellingen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gemeinde-bad-bellingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kommunalentwicklung.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.kommunalentwicklung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Planungswettbewerb mit Verhandlungsverfahren Vergabe von Architektenleistungen und Freiflächenplanung Sanierung/Umbau und Erweiterung des Rathauses Bad Bellingen
Die Gemeinde Bad Bellingen beabsichtigt, das in Teilen denkmalgeschützte Rathaus im Ortskern wegen baulicher und funktionaler Mängel und Raumnot zu sanieren, umzubauen und durch einen Anbau zu erweitern. Dabei sollen die Nutzungen einer zeitgemäßen, offenen Ge-meindeverwaltung auf das Bestandsgebäude und den Anbau verteilt werden. Zweck des Wettbewerbs ist es, in städtebaulicher, funktioneller, architektonischer, freiraumplanerischer und wirtschaftlicher Hinsicht gute und entwicklungsfähige Vorentwürfe für Bestands- und Neubau des Rathauses und für ein Freiraumkonzept zu erhalten.
Gegenstand des nichtoffenen Planungswettbewerbs ist die Vorplanung für die Rathausnutzung im Gebäude-Ensemble aus historischem Rathaus und Neubau sowie ein Vorschlag für die Gestaltung der Freiflächen.
Gemeinde Bad Bbellingen
Die Gemeinde Bad Bellingen plant, künftig die Gemeindeverwaltung im historischen Rathaus und in einem Erweiterungsbau gemäß Raumprogramm unterzubringen (Anlage 08).
Dazu soll das bestehende Rathaus unter Wahrung seiner denkmalrelevanten Substanz, seiner gestalterischen Qualität der Architektur und seines ortsbildprägenden Erscheinungsbildes behutsam saniert und umgebaut werden. Der Erweiterungsbau sollte als Anbau respektvoll mit dem Bestand und den zu erhaltenen denkmalgeschützten Außenhülle umgehen und städtebaulich gut integriert werden. Gleichzeit wird eine städtebaulich-räumliche Auseinandersetzung mit der „kanzelartigen“ Lage des Rathauses und seiner Wahrnehmbarkeit erwartet.
Eine direkte Verbindung bzw. ein Anbau an das bestehende Rathaus wird für notwendig erachtet.
Erwartet werden Entwürfe, die sich mit der Neuorganisation des Bestandsgebäudes auseinandersetzen und einen Erweiterungsbau mit ansprechendem Erscheinungsbild zeigen, der sich in die umgebende Bebauung einfügt, das bestehende Rathaus ergänzt und dabei praktikable Lö-sungen für die Nutzungsanforderungen einer modernen Gemeindeverwaltung aufzeigt. Dabei kann das denkmalgeschützte Bestandgebäude eine komplette Neuordnung der Grundrisse er-fahren.
Die unterzubringenden Rathausnutzungen sollen insgesamt barrierefrei erschlossen werden und in allen Geschossen barrierefrei nutzbar sein. Dies soll mit nur einem Aufzug erreicht werden. Das oberste Geschoss (DG2) ist davon ausgenommen.
Die mit der Erweiterung erforderliche Neugestaltung von Frei- und Erschließungsflächen im Wettbewerbsgebiet soll eine barrierefrei Erreichbarkeit des (neuen) Haupteinganges von der Ost – wie der Westseite ermöglichen.
Zu beiden Gebäudeteilen sollen ansprechende Freiflächen mit Aufenthaltsqualität entstehen, die eine multifunktionale Fläche für kleinere Veranstaltungen, z.B. Trauungen, entstehen lassen können.
s. Ziff. III.1 Teilnahmebedingungen ff
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Gefordert sind Kombinationen aus Architekten:innen mit Innenarchitekt:innen und mit Landschaftsarchitekten:innen. Die Innenarchitekt:innen und Landschaftsarchitekten:innen müssen nach dem Teilnahmewettbewerb genannt werden. Alle unterschreiben ebenfalls die Verfassererklärung zum Planungswettbewerb als Verfasser.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechts-vorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tag der Bekanntmachung im Zulassungsbe-reich die Berufsbezeichnung Architekt:in, Innenarchitekt:inn bzw. Landschaftsarchitekt/in zu führen.
Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähi-gungs-nachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der europäischen Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungs-gemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entspre-chen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt wer-den.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechts-vorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tag der Bekanntmachung im Zulassungsbe-reich die Berufsbezeichnung Architekt:in, Innenarchitekt:inn bzw. Landschaftsarchitekt/in zu führen.
Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähi-gungs-nachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der europäischen Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungs-gemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entspre-chen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt wer-den.
Die Ausloberin wird - in Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes, für gewöhnlich den Gewinner – unter den in § 8 (2) RPW genannten Voraussetzungen einem der Preisträgerteams die weitere Bearbeitung mit den Leistungen Architektur und Innenarchitektur gemäß §§ 34/35 HOAI zunächst der Leistungsphasen 1 bis 5 und gemäß §§ 39/40 HOAI (Freianlagen) übertragen. Es ist beabsichtigt ebenfalls die weiteren Leistungsphasen 6 bis 8 zu beauftragen.
Im Anwendungsbereich der VgV beabsichtigt die Ausloberin mit allen Preisträgern über den Auftrag verhandeln (Bietergespräche). Das Verhandlungsgremium wird aus Fach- und Sachpreisrichtern gebildet und rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Preisträger verpflichten sich im Falle einer Beauftragung, die weitere Bearbeitung gleich nach Erteilung des Auftrages zu übernehmen. Ein unmittelbarer Projektstart muss gewährleistet sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]