Beförderung von behinderten Beschäftigten zu den Diakoniewerkstätten Rhein-Neckar und zur ATW Mannheim ab dem 01.04.2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 087.31:Fahrlinien11-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-neckar-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils: www.rhein-neckar-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderung von behinderten Beschäftigten zu den Diakoniewerkstätten Rhein-Neckar und zur ATW Mannheim ab dem 01.04.2022
Beförderung von behinderten Beschäftigten zu den Diakoniewerkstätten Rhein-Neckar (unterschiedliche Standorte in Weinheim und Mannheim) und zur ATW Mannheim ab dem 01.04.2022
Rollstuhlbeförderung von Beschäftigten der WfbM Weinheim Süd, FuB-Bereich
Fahrten von und zu/r Einrichtung/en in Weinheim
Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Beschäftigten des FuB- Bereiches der WfbM Weinheim Süd (darunter ein Rollstuhlfahrer) von deren Wohnort zur WfbM Weinheim Süd und wieder zurück ab dem 01.04.2022 mit einer Laufzeit von 37 Monaten neu zu vergeben.
Für diese Beförderung ist ein Rollstuhlfahrzeug für einen Rollstuhl erforderlich.
Die losweisen Wertungskriterien und deren Gewichtung nach der "einfachen Richtwertmethode (UfAB)" sind detailliert im Leistungsverzeichnis (Wertungsschema) der Vergabeunterlagen dargestellt.
Rollstuhlbeförderung von Beschäftigten des TFZ Weinheim mit Begleitperson
Fahrten von und zu/r Einrichtung/en in Weinheim
Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Beschäftigten des TFZ Weinheim (darunter ein Rollstuhlfahrer) von deren Wohnort zum TFZ Weinheim und wieder zurück ab dem 01.04.2022 mit einer Laufzeit von 37 Monaten neu zu vergeben.
Für diese Beförderung ist ein Rollstuhlfahrzeug für einen Rollstuhl erforderlich.
Auch ist eine allgemein qualifizierte Begleitperson einzusetzen.
Die losweisen Wertungskriterien und deren Gewichtung nach der "einfachen Richtwertmethode (UfAB)" sind detailliert im Leistungsverzeichnis (Wertungsschema) der Vergabeunterlagen dargestellt.
Rollstuhlbeförderung von Beschäftigten des Tagesförderzentrums Weinheim
Fahrten von und zu/r Einrichtung/en in Weinheim
Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Beschäftigten des TFZ Weinheim (darunter ein Rollstuhlfahrer) von deren Wohnort zum TFZ Weinheim und wieder zurück ab dem 01.04.2022 mit einer Laufzeit von 37 Monaten neu zu vergeben.
Für diese Beförderung ist ein Rollstuhlfahrzeug für einen Rollstuhl erforderlich.
Auch muss der Rollator eines Beschäftigten mittransportiert werden.
Die losweisen Wertungskriterien und deren Gewichtung nach der "einfachen Richtwertmethode (UfAB)" sind detailliert im Leistungsverzeichnis (Wertungsschema) der Vergabeunterlagen dargestellt.
Rollstuhlbeförderung von Beschäftigten des Tagesförderzentrums Weinheim, u.a.
Fahrten von und zu/r Einrichtung/en in Weinheim
Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Beschäftigten des TFZ Weinheim (darunter ein Rollstuhlfahrer) von deren Wohnort zum TFZ Weinheim und wieder zurück ab dem 01.04.2022 mit einer Laufzeit von 37 Monaten neu zu vergeben.
Ein Mitarbeiter übt seine Tätigkeit im Paul- und-Charlotte-Kniese-Haus der Nikolauspflege in Weinheim aus und ist von seinem Wohnort dorthin und wieder zurück zu befördern.
Für diese Beförderung ist ein Rollstuhlfahrzeug für einen Rollstuhl erforderlich.
Die losweisen Wertungskriterien und deren Gewichtung nach der "einfachen Richtwertmethode (UfAB)" sind detailliert im Leistungsverzeichnis (Wertungsschema) der Vergabeunterlagen dargestellt.
Rollstuhlbeförderung von Beschäftigten der WfbM Weinheim Süd, FuB-Bereich
Fahrten von und zu/r Einrichtung/en in Weinheim
Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Beschäftigten des FuB- Bereiches der WfbM Weinheim Süd (darunter ein Elektro-Rollstuhlfahrer und zwei Rollstuhlfahrer) von deren Wohnort zur WfbM Weinheim Süd und wieder zurück ab dem 01.04.2022 mit einer Laufzeit von 37 Monaten neu zu vergeben.
Für diese Beförderung ist ein Rollstuhlfahrzeug für einen Elektro- Rollstuhl und zwei Rollstühle erforderlich.
Die losweisen Wertungskriterien und deren Gewichtung nach der "einfachen Richtwertmethode (UfAB)" sind detailliert im Leistungsverzeichnis (Wertungsschema) der Vergabeunterlagen dargestellt.
Rollstuhlbeförd. von Beschäftigten der WfbM Weinheim Süd (FuB) mit Begleitpers.
Fahrten von und zu/r Einrichtung/en in Weinheim
Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Beschäftigten des FuB- Bereiches der WfbM Weinheim Süd (drei Rollstuhlfahrer) von deren Wohnort zur WfbM Weinheim Süd und wieder zurück ab dem 01.04.2022 mit einer Laufzeit von 37 Monaten neu zu vergeben.
Für diese Beförderung ist ein Rollstuhlfahrzeug für drei Rollstühle erforderlich.
Auch ist eine allgemein qualifizierte Begleitperson einzusetzen.
Die losweisen Wertungskriterien und deren Gewichtung nach der "einfachen Richtwertmethode (UfAB)" sind detailliert im Leistungsverzeichnis (Wertungsschema) der Vergabeunterlagen dargestellt.
Rollstuhlbeförderung von Beschäftigten des TFZ Weinheim mit spez. Begleitperson
Fahrten von und zu/r Einrichtung/en in Weinheim
m Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Beschäftigten des TFZ Weinheim (darunter zwei Rollstuhlfahrer) von deren Wohnort zum TFZ Weinheim und wieder zurück ab dem 01.04.2022 mit einer Laufzeit von 37 Monaten neu zu vergeben.
Für diese Beförderung ist ein Rollstuhlfahrzeug für einen Rollstuhl erforderlich.
Auch ist eine spezialisierte Begleitperson einzusetzen.
Die losweisen Wertungskriterien und deren Gewichtung nach der "einfachen Richtwertmethode (UfAB)" sind detailliert im Leistungsverzeichnis (Wertungsschema) der Vergabeunterlagen dargestellt.
Rollstuhlbeförderung v. Beschäftigten der WfbM Weinheim Süd, AB mit Begleitpers.
Fahrten von und zu/r Einrichtung/en in Weinheim
Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Beschäftigten des Arbeitsbereiches der WfbM Weinheim Süd (darunter ein Rollstuhlfahrer) von deren Wohnort zur WfbM Weinheim Süd und wieder zurück ab dem 01.04.2022 mit einer Laufzeit von 37 Monaten neu zu vergeben.
Für diese Beförderung ist ein Rollstuhlfahrzeug für einen Rollstuhl erforderlich.
Auch ist eine allgemein qualifizierte Begleitperson einzusetzen.
Die losweisen Wertungskriterien und deren Gewichtung nach der "einfachen Richtwertmethode (UfAB)" sind detailliert im Leistungsverzeichnis (Wertungsschema) der Vergabeunterlagen dargestellt.
Beförderung von Beschäftigten der WfbM Weinheim Süd, Arbeitsbereich
Fahrten von und zu/r Einrichtung/en in Weinheim
Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Beschäftigten des Arbeitsbereiches der WfbM Weinheim Süd von deren Wohnort zur WfbM Weinheim Süd und wieder zurück ab dem 01.04.2022 mit einer Laufzeit von 37 Monaten neu zu vergeben.
Die losweisen Wertungskriterien und deren Gewichtung nach der "einfachen Richtwertmethode (UfAB)" sind detailliert im Leistungsverzeichnis (Wertungsschema) der Vergabeunterlagen dargestellt.
Rollstuhleinzelbeförderung einer Beschäft. des TFZ Neckarau m. spez. Begl.-pers.
Fahrten von und zu/r Einrichtung/en in Mannheim
Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung einer behinderten Beschäftigten des TFZ Neckarau (Rollstuhlfahrerin) von deren Wohnort zum TFZ Neckarau und wieder zurück ab dem 01.04.2022 mit einer Laufzeit von 37 Monaten neu zu vergeben.
Für diese Beförderung ist ein Rollstuhlfahrzeug für einen Rollstuhl erforderlich.
Auch ist eine spezialisierte Begleitperson einzusetzen.
Die losweisen Wertungskriterien und deren Gewichtung nach der "einfachen Richtwertmethode (UfAB)" sind detailliert im Leistungsverzeichnis (Wertungsschema) der Vergabeunterlagen dargestellt.
Beförderung von Beschäftigten des Tagesförderzentrums Vogelstang
Fahrten von und zu/r Einrichtung/en in Mannheim
Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Beschäftigten des TFZ Vogelstang von deren Wohnort zum TFZ Vogelstang und wieder zurück ab dem 01.04.2022 mit einer Laufzeit von 37 Monaten neu zu vergeben.
Die losweisen Wertungskriterien und deren Gewichtung nach der "einfachen Richtwertmethode (UfAB)" sind detailliert im Leistungsverzeichnis (Wertungsschema) der Vergabeunterlagen dargestellt.
Beförderung von Beschäftigten der ATW Mannheim-Innenstadt
Fahrten von und zu/r Einrichtung/en in Mannheim
Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung einer behinderten Beschäftigten der ATW Mannheim-Innenstadt von deren Wohnort zur ATW Mannheim-Innenstadt und wieder zurück ab dem 01.04.2022 mit einer Laufzeit von 37 Monaten neu zu vergeben. Aktuell ist nur eine Beschäftigte zu befördern. Innerhalb der Vertragslaufzeit können aber weitere Beschäftigte hinzukommen.
Die losweisen Wertungskriterien und deren Gewichtung nach der "einfachen Richtwertmethode (UfAB)" sind detailliert im Leistungsverzeichnis (Wertungsschema) der Vergabeunterlagen dargestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hierfür werden in den Vergabeunterlagen entsprechende Formblätter zur Verfügung gestellt.
Der Bieter hat darin zu erklären:
- dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
- dass er den Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist,
- dass er in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes mit einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist,
- dass die Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) eingehalten werden,
- dass keine Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) verhängt wurde,
- dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt,
- dass er keine illegalen Beschäftigten einsetzt,
- dass für die angebotenen Leistungen keine Kartellabrede, Preisbindungen, ähnliche Vereinbarungen oder vorbereitende Handlungen in diese Richtung getroffen wurden.
Ferner sind Angaben zu leisten zur gewerblichen Anmeldung beim zuständigen Registergericht bzw. die Kopie der Gewerbeanmeldung vorzulegen, falls das Gewerbe als natürliche Person angemeldet wurde.
Der Auftraggeber wird von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Hierfür wird in den Vergabeunterlagen ein Formblatt zur Verfügung gestellt. Dort ist zu erklären:
Der Bieter hat darin zu erklären:
- dass über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde,
- dass er sich nicht in Liquidation befindet.
Der Bieter hat darin anzugeben:
- Umsatz:
Umsatz der letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Betriebshaftpflichtversicherung:
Angaben und Nachweis zur Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung, die alle Risiken, die sich aus der Vertragserfüllung ergeben, abdeckt.
Im Haftpflichtversicherungsnachweis müssen auch die Deckungssummen erkennbar sein.
Zu Betriebshaftpflichtversicherung:
Deckungsgrenzen je Versicherungsfall:
Personenschäden: mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Fall.
Sachschäden: mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Fall.
Hierfür werden in den Vergabeunterlagen entsprechende Formblätter zur Verfügung gestellt.
Der Bieter hat darin anzugeben:
- Kommunikation:
Verwendung der deutschen Sprache.
- Personal:
Anzahl der dauerhaft verfügbaren Fahrer.
- Referenzen:
Referenzen mit vollständiger Kontaktangabe für Vergleichsprojekte bezogen auf die beschriebene Leistungsart in den letzten 36 Monaten.
- Nachunternehmer:
Angabe ob es beabsichtigt ist, Nachunternehmer einzusetzen.
- Bietergemeinschaft:
Angabe, ob das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird.
- Kommunikation:
Bestätigung, dass die deutsche Sprache in der täglichen Auftragsausführung und für Korrespondenzen verwendet wird.
- Personal:
mindestens 2 dauerhaft verfügbare Fahrer.
- Referenzen:
Nachweis von mindestens 2 Beförderungslinien (ggf. auch beim selben Auftraggeber) von körperlich behinderten Personen zu Einrichtungen.
Nachweis von mindestens 2 Beförderungslinien (ggf. auch beim selben Auftraggeber) von geistig behinderten Personen zu Einrichtungen.
- Nachunternehmer (falls zutreffend):
Vorlage des ausgefüllten Vordrucks "Erklärungen bei Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehmer".
- Bietergemeinschaft (falls zutreffend):
Vorlage des ausgefüllten Vordrucks "Erklärung der Bietergemeinschaft".
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
HINWEISE ZUR ELEKTRONISCHEN RECHNUNGSSTELLUNG:
Für eine elektronische Rechnungsstellung (XRechnung oder ZUGFeRD 2.0) verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://servicebw.de/erechnung erreichen oder per E-Mail an [gelöscht]. Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format (z.B. ZUGFeRD 2.0) erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID 08226-A8148-09 aufweisen.
WEITERE HINWEISE:
Es ist in den vorbereiteten Dokumenten der Ausschreibungsunterlage zu erklären, dass:
1.) die geltenden Vorschriften des Datenschutzes (insbesondere DSGVO /§ 53 BDSG-neu/§ 6 LDSG) durch den Bieter und dessen Erfüllungsgehilfen vor, während und nach der Projektausführung/Beauftragung beachtet werden.
2.) die Vorgaben und Bestimmungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz -LTMG) eingehalten werden.
3.) alle mit dem Angebot vorgelegten Angaben und Erklärungen im Auftragsfalle zum Vertragsbestandteil werden, soweit diese eine zu erbringende Leistung oder vorhandene Eigenschaft bestätigen.
4.) bei Aufforderung der Vergabestelle, das auftragsrelevante Personal (z.B. Fahrer und Fahrdienstleitung) vorgestellt sowie der zur Auftragserfüllung vorgesehenen Fuhrpark gezeigt wird oder anstatt dessen das Realisierungskonzept zur geplanten Auftragserfüllung offengelegt wird, falls die personelle und sachliche Ausstattung erst für den ausgeschriebenen Auftrag individuell zusammengestellt bzw. ergänzt wird.
HINWEIS ZUR E-VERGABE:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Angebotsabgabe in Papierform zulässig ist. Das Leistungsverzeichnis mit Preisteil ist innerhalb des E-Vergabe Systems auszufüllen. Die Excel Tabelle|n und die als PDF-Datei editierbaren Formulare sind digital auszufüllen und abzuspeichern.
Das Angebot ist vollständig digital über das E-Vergabe System abzugeben. Eine Signatur ist nicht gefordert. Alle bieterseitig geforderten Formulare, manuell erstellten Anlagen und sonstigen Angaben sind hierbei über das E-Vergabesystem digital einzureichen. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Interesse an der Teilnahme an diesem Verfahren, frühzeitig kostenfrei über www.auftragsboerse.de am E-Vergabe System anzumelden.
HINWEIS ZUR LOSWEISEN ANGEBOTSABGABE:
Es kann auf ein oder mehrere oder alle Lose ein Angebot abgegeben werden.
HINWEIS ZU DEN WERTUNGSKRITERIEN:
Unter den formell und materiell wertbaren Angeboten erhält das wirtschaftlichste Angebot je Los den Zuschlag.
Die Wertung erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode.
Maßgeblich ist hierbei die Kennzahl Z, die den Quotienten aus L (Leistungspunkten) und P (Preis) darstellt.
Die einfache Richtwertmethode gewichtet Leistung und Preis gleich hoch.
Es wird ein einfacher Koeffizient (Leistung geteilt durch Preis) gebildet.
Das Angebot mit dem höchsten Koeffizienten wird als das wirtschaftlichste Angebot angesehen. Die Bewertung der Leistung ermisst sich aus dem Qualitätskonzept, das in den Ausschreibungsunterlagen ausführlich beschrieben ist. Es können bis zu 100 Leistungspunkte erzielt werden. Jeder Bieter kann sich seine Punktzahl transparent selbst errechnen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.