Teilnahmewettbewerb Wäscheversorgung der Betriebsstellen des Ortenau Klinikums Referenznummer der Bekanntmachung: Oesterle
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77654
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Teilnahmewettbewerb Wäscheversorgung der Betriebsstellen des Ortenau Klinikums
Auftragsgegenstand ist die Wäscheversorgung der Betriebsstellen mit Stationswäsche, Bereichskleidung, Bettwaren und Berufskleidung, zum Teil als Mietwäsche, die Aufbereitung sonstiger kundeneigener Textilien und die Aufbereitung der bewohnereigenen Textilien im Pflege- und Betreuungsheim Gengenbach.
Leistungsbeginn ist der 01.01.2023.
Der Auftraggeber schreibt zudem die Leistungen im Auftrag der OSG - Servicegesellschaft - aus. Die Berufskleidungsversorgung für die Mitarbeitenden der OSG ist über die Lose der jeweiligen Betriebsstelle zugeordnet.
Die Auswertung der Angebote erfolgt inklusive der Leistungen für die OSG.
Die OSG wird einen separaten Dienstleistungsvertrag abschließen.
Es ist grundsätzlich möglich, dass Betriebsstellen während der Vertragslaufzeit geschlossen oder zusammengelegt werden. Daraus entstehen keine Ansprüche.
Pflege-und Betreuungsheim Gengenbach & OK Wolfach
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
PBO: Miet-Stationswäsche dezentral geliefert; Miet-Berufskleidung überwiegend als Poolwäsche, Bewohnerwäsche
Wolfach: Miet-Stationswäsche dezentral geliefert; Bettwaren als Lohnwäsche; Miet-Berufskleidung überwiegend als Poolwäsche
Verlängerungsoption 4 x jeweils 1 Jahr.
Im Rahmen der Verhandlungen kann es sinnvoll sein, Optionen anzubieten. Für das Erstangebot sind keine Optionen vorgesehen.
OK Lahr
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lohnwäsche vorkommissioniert in Regal-Containern
Verlängerungsoption 4 x jeweils 1 Jahr.
Kauf der für die Versorgung benötigten Textilien
Im Rahmen der Verhandlungen kann es sinnvoll sein, weitere Optionen anzubieten.
OK Achern, OK Kehl, OK St. Josefsklinik
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Achern: Lohnwäsche
Kehl: Miet-Stationswäsche dezentral geliefert; Miet-Berufskleidung überwiegend als Poolwäsche; Bettwaren als Lohnwäsche
St. Josefsklinik: Stationswäsche als Lohnwäsche, Berufskleidung überwiegend als trägerbezogene Mietwäsche
Verlängerungsoption 4 x jeweils 1 Jahr.
Im Rahmen der Verhandlungen kann es sinnvoll sein, Optionen anzubieten. Für das Erstangebot sind keine Optionen vorgesehen.
OK Ebertplatz
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Miet-Stationswäsche vorkommissioniert zentral geliefert; Miet-Berufskleidung überwiegend trägerbezogen; Bettwaren als Lohnwäsche
Verlängerungsoption 4 x jeweils 1 Jahr.
Im Rahmen der Verhandlungen kann es sinnvoll sein, Optionen anzubieten. Für das Erstangebot sind keine Optionen vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beträgen zur Sozialversicherung
- Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Einhaltung Arbeitsbedingungen und Mindestlohn
- Einhaltung IAO-Übereinkommen Nr. 182 und Nr. 183
- Verpflichtungserklärung AEntg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz)
Nachweis
- Eintragung im Handels- oder Berufsregister
Eigenerklärungen
- Angaben zum Umsatz vergleichbarer Leistungen
- Angaben zur Anzahl Mitarbeiter im Wäschereibetrieb
- Haftpflichtversicherung
Mindeststandards
Mindestdeckungssummen der Haftpflichtversicherung, 2 mal maximiert pro Versicherungsjahr
5 Mio € für Personenschäden
5 Mio € für Sachschäden und Vermögensschäden
1 Mio € für Obhuts- und Bearbeitungsschäden
250.000 € Schlüsselversicherung
Falls zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe
Havariekonzept
Benennung des Standorts / der Standorte, der die Leistungen erbringt inkl. Benennung evtl. Nachunternehmer
Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Leistungsprofil der Betriebsstätte
Aktueller Nachweis Einhaltung der RKI-Richtlinie Krankenhauswäsche (bspw. RAL GZ 992/2)
Aktuell gültiges Zertifikat QM-System EN ISO 9001 für die vorgesehene Betriebsstätte
Mindeststandards
Havariekonzept: Vorlage von mindestens 1 Kooperationsvereinbarung mit einer Wäscherei für Krankenhauswäsche, die die Versorgung des Auftraggebers im Havariefall des Auftragnehmers übernehmen
Referenzen: Vorlage von aktuellen Referenzen vergleichbarer Leistungen bzgl. Wäscheversorgung Einrichtungen des Gesundheitswesen; aktuell bedeutet, dass die Versorgung zur Zeit geleistet wird oder nicht länger als 3 Jahre zurück liegen darf, gerechnet vom Tag der Absendung der Bekanntmachung dieses Verfahrens; Versorgung aus dem Wäscherei-Standort, der für die Versorgung vorgesehen ist; Die Referenzen sind vom Kunden zu bestätigen; Der Referenzgeber ist zufrieden oder sehr zufrieden mit der erbrachten Leistung. Die Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen je Los sind in den Vergabeunterlagen verbindlich aufgeführt.
Leistungsprofil der Betriebsstätte: Gesamt-Kapazität je 8-Stunden-Schicht: 10.000 kg;
Freie Kapazität im Durchschnitt 2.000 kg pro Tag
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
Es werden nach den Erst-Angeboten die Zuschlagskriterien bewertet. Die Verhandlungen werden auf jeden Fall mit den Bietern geführt, die Rang 1 bis 3 der ausgewerteten Zuschlagskriterien belegen. Weiterhin werden die Bieter zu den Verhandlungen eingeladen, deren Punktzahl um höchstens 10 Punkte von dem Bieter auf Rang 1 abweicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 GWB).
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB . § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.