Ausschr. Mobilitätssäulen BW Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/2800
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nvbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschr. Mobilitätssäulen BW
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg beschäftigt sich in zahlreichen Projekten mit diversen Facetten von nachhaltiger Mobilität. Neben der Stärkung des Umweltverbundes und der Förderung technischer Innovation ist die Erhöhung der Sichtbarkeit und Wahrnehmbarkeit nachhaltiger Mobilitätsangebote ein wichtiger Baustein der Verkehrswende. Um Knotenpunkte nachhaltiger Mobilitätsangebote im öffentlichen Raum deutlich zu markieren, wird das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg noch dieses Jahr Städte mit vorbildlichem Angebot mit Mobilitätssäulen ausstatten. Die baulichen Elemente machen an zentralen Knotenpunkten nachhaltiger Mobilität aufmerksam auf die Verkehrswende, die zur Verfügung stehenden Mobilitätsoptionen und ergänzen das dort vorhandene Angebot um verkehrsbezogene Funktionen und Stadtmobiliar.
Die ausgeschriebene Lieferleistung betrifft einen Rahmenvertrag für die Produktion und Installation von bis zu 20 Mobilitätssäulen in zwei Größen in 6 Pilotstädten in Baden-Württemberg. Die genaue Anzahl der Mobilitätssäulen hängt noch von den Gegebenheiten vor Ort ab.
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Dorotheenstraße 8 70173 Stuttgart Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Auftragserteilung voraussichtlich im Dezember 2021. Sie endet mit Abschluss der Nachbereitung nach der Auslieferung und Aufstellung der Mobilitätssäulen. Die ersten Säulen sollen so schnell wie möglich, aber spätestens bis Anfang April 2022 ausgeliefert und installiert sein. Die Gesamtzahl der bestellten Säulen soll so schnell wie möglich, aber spätestens bis Ende Juni 2022 ausgeliefert und installiert sein. Die Säulen müssen an sechs verschiedene Orte in ganz Baden-Württemberg geliefert werden.
Gerichtsstand ist Stuttgart.
siehe oben
siehe Leistungsbeschreibung
siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
5.1 Ausschlussgründe
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter gemäß Anlage erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
5.4 Bietergemeinschaften
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
5.5 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren.
Unternehmen, die sich - sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
5.2 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen, vorzulegen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
5.3 Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte vergleichbare Leistungen vorzulegen.
2.4 Abruf / Vergütung
Der Abruf erfolgt durch eine, höchstens zwei Sammel-Emailbestellungen. In der Bestellemail werden die Zahl der Basismodule und die weiteren Module angegeben, die Aufstellorte präzise benannt und den bestellten Säulen zugeordnet. Die detaillierte Anlieferung der benötigten Daten und Grafiken zur Individualisierung der Säulen erfolgt in Absprache mit dem Auftragnehmer im Lauf des Produktionsprozesses.
Die Vergütung erfolgt nach Abschluss des AP 1 und jeweils pro Säule (AP 2 bis 4) zu den vereinbarten Preisen nach Abnahme und Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung kann nur mit entsprechendem Leistungsnachweis erfolgen. Die jeweilige Leistung ist darzustellen und das Leistungsdatum ist anzugeben.
Ergänzende Leistungen können nur nach expliziter vorheriger Freigabe durch den AG auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis abgerechnet werden.
2.5 Vertragsbedingungen
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
- die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen,
- ggfls. nachgelagerte Bieterinformationen
- die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters
- die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
- sowie im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen des BGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus der Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert vereinbart wird.
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (siehe beiliegend)
Abschnitt IV: Verfahren
digitale Abgabe der Angebote
Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW.
Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
3.1 Grundlagen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 GWB durchgeführt.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Personen sowie Subunternehmer zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
Montag, 06.12.2021, 12:00 Uhr
in digitaler Form über die Vergabeplattform DTVP bei der NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Vergabestelle vorliegen.
Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert, siehe dazu die datenschutzrechtlichen Hinweise auf der Homepage der NVBW.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal von DTVP darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum
Mittwoch, 24.11.2021, 12:00 Uhr
auf dem Portal des DTVP unter www.dtvp.de unter der dort angegebenen Nummer eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch des Portals unterrichten.
3.5 Nebenangebote und Änderungsvorschläge
Nebenangebote sind nicht zulässig.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4. Formale Anforderungen an die Angebote
4.1 Abgabe in deutscher Sprache
Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache
abzufassen.
4.2 Notwendiger Angebotsinhalt: Das Angebot muss den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Inhalt umfassen, dabei ist
die vorgegebene Gliederung einzuhalten.
4.3 Vollständigkeit des Angebotes
Das Angebot muss vollständig sein
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNBRLKR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]