Sozialdienst für Geflüchtete im Stadtgebiet Freiburg (3 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021005458
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sozialdienst für Geflüchtete im Stadtgebiet Freiburg (3 Lose)
Sozialdienst für Geflüchtete im Stadtgebiet Freiburg (3 Lose)
Los 1 - FR-Süd-West: Sozialdienst für Geflüchtete (2 Objekte)
Los 2 - FR-Nord: Sozialdienst für Geflüchtete (1 Objekt)
Los 3 - FR-Gesamtstadt: Sozialdienst für Geflüchtete (4 Objekte)
Es handelt sich um eine soziale Dienstleistung gemäß § 130 GWB i.V.m. § 64 VgV.
In den Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete sind drei Dienste vor Ort tätig: das Hausmanagement, der Soziale Dienst und das Kommunale Integrationsmanagement. Diese drei Dienste tauschen sich regelmäßig aus.
Die Sozialen Dienste der freien Träger und der Soziale Dienst der Stadt Freiburg kooperieren unterkunftsübergreifend und besprechen fachliche und organisatorische Anforderungen.
Der Sozialdienst für die in den Losen benannten Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen für Geflüchtete im Stadtgebiet Freiburg ist darauf gerichtet, den Geflüchteten im Rahmen der vorläufigen Unterbringung und der Anschlussunterbringung einen menschenwürdigen Aufenthalt zu gewährleisten, zur Erhaltung des sozialen Friedens innerhalb des Gemeinwesens beizutragen und Mindeststandards der rechtstaatlich gebotenen Prinzipien eines fairen Verfahrens und des Zugangs zu unserem Rechtsschutzsystem mit zu sichern. Zudem sollen den Geflüchteten soziale, sprachliche und berufliche Integrationsschritte ermöglicht werden. Die Teil-habe am kulturellen und sozialen Leben in Freiburg soll gefördert werden.
Der Vertrag je Los läuft zunächst 2 Jahre. Das Vertragsverhältnis kann optional zweimalig um je ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt je Los maximal 4 Jahre.
Los 1 - FR-Süd-West: Sozialdienst für Geflüchtete (2 Objekte)
Freiburg i. Br.
Die Stadt Freiburg beabsichtigt, den Sozialdienst für die in den Losen benannten Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen für Geflüchtete im Stadtgebiet Freiburg ab dem 01.04.2022 zu vergeben. Die Leistungen werden in 3 Lose (Los1: FR-Süd-West, Los 2: FR-Nord und Los 3: FR-Gesamtstadt) unterteilt. Der Vertrag je Los läuft zunächst 2 Jahre. Das Vertragsverhältnis kann optional zweimalig um je ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt je Los maximal 4 Jahre.
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In den Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete sind drei Dienste vor Ort tätig: das Hausmanagement, der Soziale Dienst und das Kommunale Integrationsmanagement. Diese drei Dienste tauschen sich regelmäßig aus.
Die Sozialen Dienste der freien Träger und der Soziale Dienst der Stadt Freiburg kooperieren unterkunftsübergreifend und besprechen fachliche und organisatorische Anforderungen.
Der Sozialdienst für die in den Losen benannten Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen für Geflüchtete im Stadtgebiet Freiburg ist darauf gerichtet, den Geflüchteten im Rahmen der vorläufigen Unterbringung und der Anschlussunterbringung einen menschenwürdigen Aufenthalt zu gewährleisten, zur Erhaltung des sozialen Friedens innerhalb des Gemeinwesens beizutragen und Mindeststandards der rechtstaatlich gebotenen Prinzipien eines fairen Verfahrens und des Zugangs zu unserem Rechtsschutzsystem mit zu sichern. Zudem sollen den Geflüchteten soziale, sprachliche und berufliche Integrationsschritte ermöglicht werden. Die Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben in Freiburg soll gefördert werden.
Die Betreuungsschlüssel für den Sozialdienst beträgt 1 Vollzeitstelle (VZÄ): 135 geflüchteten Personen. Die Berechnung der VZÄ ist auf die prognostizierte Belegung zum 01.04.2022 gestützt und für den Part Gewaltschutz und Partizipation wurden Stellenanteile pro Unterkunft in Höhe von 0,2 VZÄ herangezogen. Mit einem Sockelbetrag in Höhe von 0,5 VZÄ pro Gemeinschaftsunterkunft wird eine adäquate Grundpräsenz sichergestellt. In die Berechnung der Belegung fließen die vom Leistungserbringer betreuten Personen, die ab dem 01.04.2022 in Privatwohnraum im Stadtgebiet Freiburg umziehen, für 18 Monate mit ein. Unterschreitet oder überschreitet die Belegungsanzahl für mehr als 4 Monate die vertraglich festgelegte Belegung um 30 %, ist das Betreuungspersonal entsprechend der oben erläuterten Berechnung für das betreffende Los anzupassen.
Die Vergütung der Dienstleistung erfolgt in Form eines einheitlichen monatlichen Angebotspauschalpreises pro VZÄ in Höhe von 7.362 € brutto pro Monat.
In dieser Kalkulation sind sämtliche zur Leistungserbringung benötigten Sach- und Verwaltungskosten (inkl. Dolmetscher_innenkosten) berücksichtigt. Die Büroräume (ohne Ausstattung) werden dabei vom Auftraggeber gestellt. Computerarbeitsplätze mit Internetanschluss, Telefone, Fax, Scanner, Kopierer und Büromaterial sowie entsprechendes Mobiliar sind vom Leistungserbringer zu stellen.
Vergabeverfahren
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Vergabeverordnung -VgV- sowie dem 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB-.
Es handelt sich um eine soziale Dienstleistung gemäß § 130 GWB i.V.m. § 64 VgV. Die Auftragsvergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit vorherigem öffentlichem Teilnahmewett-bewerb (2-stufiges Verfahren).
Zunächst erfolgt ein Bewerbungs-/Auswahlverfahren nach den in der Bekanntmachung bzw. den festgelegten Eignungskriterien (1. Stufe „Teilnahmewettbewerb“). Die hierzu vom Bewerberenden geforderten Angaben und Nachweise sind im elektronischen Vergabeportal entsprechend anzugeben bzw. hochzuladen.
Anhand der mit dem Teilnahmeantrag bis zum Einreichungstermin vorgelegten Angaben und Unterlagen stellt der Auftraggeber fest, welche Bewerbende die Eignungsanforderungen erfüllen und im weiteren Verfahren beteiligt werden. Die nichtberücksichtigen Bewerbenden werden informiert.
In der 2. Stufe erfolgt ein Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV. Die geeigneten Bewerbenden der 1. Stufe werden zur Abgabe eines Konzepts über das elektronische Vergabeportal aufgefordert und zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Die Konzepte sind erst zu diesem Zeitpunkt einzureichen, d.h. noch nicht bereits mit der Bewerbung im Auswahlwahlverfahren in der o.g. 1. Stufe. Die Bewerbenden können für alle 3 Lose ein Angebot (in Form von Konzepten) abgeben. Nach den Verhandlungsgesprächen kann das Konzept innerhalb der festgelegten Frist einmalig nachgebessert und über das elektronische Vergabeportal eingereicht werden. Gegenstand des Verhandlungsgesprächs sind insbesondere allgemeine Fragen zum Sozialdienst für die in den Losen benannten Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen für Geflüchtete im Stadtgebiet Freiburg. Die Bewertung des endgültigen Konzepts und des Verhandlungsgesprächs erfolgt nach den festgelegten Zuschlagskriterien (siehe 7.3).
Die Vergütung der Dienstleistung wird durch Festpreise vorgegeben (§ 58 Abs. 2 VgV). Siehe hierzu in der Anlage „Ausschreibungsvolumen_Sozialdienst“. Es sind daher zu keinem Zeitpunkt Preisangebote einzureichen. Das wirtschaftlichste Angebot wird ausschließlich nach den qualitativen Zuschlagskriterien zum Konzept und Verhandlungsgespräch bestimmt.
Eine zweimalige Verlängerung mit jeweils einer Dauer von einem Jahr ist möglich (maximal also bis 31.03.2026).
Zu Nr. II.2.5:
Ein Bieter kann in Stufe 2 des Verfahrens für alle Lose ein Angebot abgeben. Der Zuschlag wird je Los auf das Angebot mit der höchsten Punktzahl erteilt. Dabei kann ein Bieter alle Lose erhalten. Die höchste Gesamtpunktzahl je Los (anhand der Konzepte und Verhandlungsgespräche) wird bezuschlagt.
Bei Punktgleichheit in einem Los wird nach folgenden Kriterien in absteigender Rangfolge ausgewählt:
1. Höhere Punktzahl beim Kriterium Verhandlungsgespräch, 2. Auslosung.
Los 2 - FR-Nord: Sozialdienst für Geflüchtete (1 Objekt)
Freiburg i. Br.
analog zu II.2.4 zu Los 1.
Eine zweimalige Verlängerung mit jeweils einer Dauer von einem Jahr ist möglich (maximal also bis 31.03.2026).
Zu Nr. II.2.5:
Ein Bieter kann in Stufe 2 des Verfahrens für alle Lose ein Angebot abgeben. Der Zuschlag wird je Los auf das Angebot mit der höchsten Punktzahl erteilt. Dabei kann ein Bieter alle Lose erhalten. Die höchste Gesamtpunktzahl je Los (anhand der Konzepte und Verhandlungsgespräche) wird bezuschlagt.
Bei Punktgleichheit in einem Los wird nach folgenden Kriterien in absteigender Rangfolge ausgewählt:
1. Höhere Punktzahl beim Kriterium Verhandlungsgespräch, 2. Auslosung.
Los 3 - FR-Gesamtstadt: Sozialdienst für Geflüchtete (4 Objekte)
Freiburg i. Br.
analog zu II.2.4 zu Los 1.
Eine zweimalige Verlängerung mit jeweils einer Dauer von einem Jahr ist möglich (maximal also bis 31.03.2026).
Zu Nr. II.2.5:
Ein Bieter kann in Stufe 2 des Verfahrens für alle Lose ein Angebot abgeben. Der Zuschlag wird je Los auf das Angebot mit der höchsten Punktzahl erteilt. Dabei kann ein Bieter alle Lose erhalten. Die höchste Gesamtpunktzahl je Los (anhand der Konzepte und Verhandlungsgespräche) wird bezuschlagt.
Bei Punktgleichheit in einem Los wird nach folgenden Kriterien in absteigender Rangfolge ausgewählt:
1. Höhere Punktzahl beim Kriterium Verhandlungsgespräch, 2. Auslosung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung gemäß §§ 45, 46 VgV und §§ 123, 124 GWB entsprechend 124_LD (Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre, Arbeitskräfte, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Gewerbezentralregisterauszug, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft).
(2) Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen zu benennen (VHB-Formblatt 235). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen: die Namen der Nachunternehmer, die Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters) sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen und im Falle einer Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung übernommen wird (VHB-Formblatt 236).
(3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder; des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (VHB-Formblatt 234).
Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß Formblatt 001 Stadt-FR (Nachweisliste UVgO/VgV) ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird. Unabhängig davon sind von jedem Mitglied die Nachweise gemäß Ziffer (4) und (5) vorzulegen.
(4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten nach dem LTMG (Formblatt 007 Stadt-FR).
(6) Berufshaftpflichtversicherung.
(7) Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
(8) Beschreibung der technischen Ausrüstung für die Leistungserbringung.
(9) Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
(10) Qualifikationsnachweise der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen (Ausbildung, erworbene Berufserfahrung).
(11) Excel - Referenzliste
Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit die geforderten Angaben enthalten sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden.
Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß Formblatt 001 Stadt-FR (Nachweisliste UVgO/VgV).
Siehe III.1.1.
1. Kriterium: Erfahrungen im Bereich Sozialdienst für Geflüchtete
Das eingesetzte Personal der /des Bewerbenden verfügt innerhalb der vergangenen zwölf Monate (11/2020-10/2021) über mindestens sechs Monate durchgehend nachweisbare Erfahrungen in der Sozialbetreuung von Geflüchteten. Erfahrung in diesem Bereich verfügt das Fachpersonal durch Kenntnisse im Aufenthaltsrecht, Asylbewerberleistungsgesetz und SGB und kann komplexe Problemlagen im Zusammenhang mit Migration strukturiert bear-beiten. Flexibilität, Verhandlungsgeschick, Kooperations-, Konflikt- und Teamfähigkeit wer-den vorausgesetzt.
Die Erfahrungen sind mittels mindestens einer Referenz nachzuweisen.
Nachweisführung mittels Formular:
Die Angaben sind in das Formular in der zur Verfügung gestellten Excel-Datei „Referen-zen_Fachkraefte“ in das entsprechende Registerblatt „1. Referenzliste“ einzutragen.
Spätestens auf Verlangen sind entsprechende Nachweise über die Leistungserbringung vorzulegen (z.B. Aufträge, Verträge, etc.). Sofern die Stadt Freiburg als Referenz angege-ben wird, sind keine weiteren Nachweise erforderlich.
2. Kriterium: Fachkräfte
Der/die Bewerberende erfüllt die Mindestvoraussetzung an beschäftigten Fachkräften:
Die für den Auftrag vorgesehenen Fachkräfte des/der Bewerber_in im Sozialdienst für Ge-flüchtete müssen eine Hochschulqualifikation (B.A., M.A. oder Diplom) in der Sozialen Ar-beit, Sozialpädagogik, der Sozialwirtschaft, Psychologie, im pädagogischen Bereich oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss vorweisen. Sofern ein anderer Hochschulab-schluss vorliegt, ist eine durchgehend nachweisbare Berufserfahrung von mindestens sechs Monaten innerhalb der vergangenen zwölf Monate (11/2020 – 10/2021) und Qualifi-kationsmaßnahmen/ Fortbildungen im Bereich Soziale Arbeit notwendig.
Die Kontinuität ist sichergestellt durch eine ausreichende Anzahl an Personal, d. h. im Ver-hinderungsfall ist die Vertretung durch Fachpersonal des/ der Auftragnehmer_in gewähr-leistet. Eine ausreichende Anzahl an Personal verfügt der/die Bewerbende durch mindes-tens 3,4 VZÄ für Los 1 (FR-Süd-West), 2,4 VZÄ für Los 2 (FR-Nord) und 8 VZÄ für Los 3 (FR-Gesamtstadt).
Nachweisführung mittels Formular:
Die Angaben sind in der zur Verfügung gestellten Excel-Datei „Referenzen_Fachkraefte“ in die entsprechenden Registerblätter „2. Fachkräfte“ und „3. Qualifikationen“ einzutragen.
Spätestens auf Verlangen sind entsprechende Nachweise vorzulegen (z.B. der Hochschul-Qualifikation).
Erläuterungen:
VZÄ = Vollzeitäquivalente, d.h. 1,0 VZÄ entspricht einem Stellenanteil von 100%.
Siehe III.1.1
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich digital über das Vergabeportal der Region Freiburg http://regionfreiburg.deutsche-evergabe.de zur Verfügung gestellt. Eine Ausgabe in Papierform, per E-Mail etc. ist nicht möglich.
Die Angebotsabgabe darf ausschließlich elektronisch erfolgen.
Bewerberanfragen sind bis spätestens 29.11.2021, 12:00 Uhr, über das Verfahren im Vergabeportal im Angebotsassistenten über „Nachrichten“ möglich.
Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de