Arbeitsmedizinische Betreuung und Sicherheitstechnische Betreuung Referenznummer der Bekanntmachung: 1087
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.komm.one
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmedizinische Betreuung und Sicherheitstechnische Betreuung
Arbeitsmedizinische Betreuung (Los 1) und sicherheitstechnische Betreuung (Los 2) gem. § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) der Unfallkasse Baden-Württemberg soll ab dem 01.April 2022 vergeben werden.
Arbeitsmedizinische Betreuung
Komm.ONE AöR Krailenshaldenstr. 44 70469 Stuttgart Komm.ONE unterhält Niederlassungen an 7 Standorten in Baden-Württemberg, an welchen die Dienstleistung erbracht werden muss.
Es sollen im Rahmen dieser Ausschreibung die Aufgaben eines Betriebsarztes/einer Betriebsärztin nach § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) der Unfallkasse Baden-Württemberg für Komm.ONE und die endica GmbH ab dem 1. April 2022 vergeben werden.
Der Auftraggeber kann den Vertrag gegenüber dem Auftragnehmer, zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoptionen), sofern der Vertrag nicht bis spätestens sechs (6) Monate vor dem Vertragsende gekündigt wird (Verlängerungsoption gilt als gezogen). Der Vertrag endet demnach spätestens zum 31.03.2026.
Sicherheitstechnische Betreuung
Komm.ONE AöR Krailenshaldenstr. 44 70469 Stuttgart Komm.ONE unterhält Niederlassungen an 7 Standorten in Baden-Württemberg, an welchen die Dienstleistung erbracht werden muss.
Im Rahmen dieser EU-weiten Ausschreibung werden die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) der Unfallkasse Baden-Württemberg für Komm.ONE und die endica GmbH ab dem 1. April 2022 vergeben.
Der Auftraggeber kann den Vertrag gegenüber dem Auftragnehmer, zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoptionen), sofern der Vertrag nicht bis spätestens sechs (6) Monate vor dem Vertragsende gekündigt wird (Verlängerungsoption gilt als gezogen). Der Vertrag endet demnach spätestens zum 31.03.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts
Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
Soweit der Bieter / die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit dem Angebot nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem der Bieter/die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegt. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter/ eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB,
2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 (1) GWB,
3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLOG),
4) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
(sofern der öffentliche Auftrag nicht vom AEntG erfasst wird und es sich nicht um Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen
Personenverkehrs auf Straße und Schiene handelt)
zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
5) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen einer illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften,
6) Scientology-Schutzerklärung
7) Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung bezüglich der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister mit einem aktuellen Auszug (nicht älter als 6 Monate) der Eintragung des Bieters in das Berufs- oder Handelsregister
2) Erklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft/Unfallkasse
1. Erklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen Beschäftigten insgesamt und die Anzahl der für die
ausgeschriebene Leistung qualifizierten Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren (Hinweis: Neu gegründete Unternehmen,
die den Nachweis noch nicht oder nicht vollständig erbringen können, haben darauf hinzuweisen und entsprechende andere
Unterlagen (z.B. Unternehmensplanungen) vorzulegen, die eine Beurteilung in technischer und beruflicher Hinsicht zulassen).
2. Die Leistungsfähigkeit ist durch mind. 2 Referenzaufträge der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die nach Art und Menge mit dieser Ausschreibung nachzuweisen (bitte verwenden Sie dafür die erstellte Vorlage des Auftraggebers).
Als vergleichbar werden Leistungen angesehen, die folgende Anforderungen erfüllen:
- Sicherheitstechnische Betreuung von Auftraggebern mit mehreren Standorten und vergleichbarer Anzahl von Mitarbeitern (Teil- und Vollzeit).
Hinweis: Der Auftraggeber behält sich im Rahmen der Angebotsprüfung/-wertung eine Nachfrage bei den angegebenen Referenzen ausdrücklich vor. Sofern Sie mehr als die geforderten Referenzen einreichen möchten, können Sie dies gern in Form eines separaten Dokumentes tun, welches die gleichen Angaben enthalten soll wie die Ausfüllvorlage dieses Dokumentes.
Nach Art. 5 Abs. 1e der DSGVO ist im Vergabeverfahren die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn dafür eine Rechtsgrundlage besteht. Die Rechtsgrundlage besteht in der Verpflichtung der öffentlichen Hand, die Gesetze und Verordnungen des Vergaberechts (GWB, VgV, UVgO) zwingend anzuwenden.
Die Erklärungen über die Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift und Branche des Referenzgebers,
- Beschreibung des Leistungsumfangs,
- Zeitraum der Leistungserbringung inkl. Personentage,
- Volumen der Leistungserbringung in Euro netto für den gesamten Leistungszeitraum.
3)Profil des vorgesehenen Betriebsarztes / der vorgesehenen Betriebsärztin / der vorgesehenen Fachkraft für Arbeitssicherheit
Der Auftraggeber behandelt sämtliche Informationen der Bieter vertraulich.
zu Los 1: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die eingesetzte Betriebsärztin/der eingesetzte Betriebsarzt die Anforderungen des § 3 DGUV Vorschrift 2 erfüllt, eine mindestens dreijährige Berufserfahrung als Betriebsarzt/Betriebsärztin hat und fundierte Kenntnisse des nationalen Arbeitsschutzrechtes und seiner aktuellen Entwicklungen insbesondere unter Berücksichtigung der EU-Vorschriften hat. Die Betriebsärztin/der Betriebsarzt muss die Berechtigung haben, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen.
Dem Auftraggeber sind für alle zur arbeitsmedizinischen Betreuung vorgesehenen Betriebsärztinnen / Betriebsärzte folgende Bestätigungen in Kopie zu überlassen (sofern die Betriebsärztinnen / Betriebsärzte schon beschäftigt werden bei Angebotsabgabe, ansonsten im Falle der Beauftragung innerhalb von 4 Wochen):
- Nachweise der Fachkunde mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" (Kopie der Urkunde über die Bestellung zum Facharzt für Arbeitsmedizin oder Kopie der Urkunde, die zum Führen der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin berechtigt)
- Bestätigte Nachweise über die bisherige Berufserfahrung als Betriebsarzt
- Zertifikate fortlaufend absolvierter arbeitsmedizinischer Fortbildungslehrgänge der letzten drei Jahre
Die in diesem Zusammenhang bezeichneten beizubringenden Unterlagen sind dem Auftraggeber zusammen mit dem Angebot zu übermitteln. Das Fehlen von Unterlagen kann zum
Ausschluss aus dem Verfahren führen.
Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass die eingesetzte Betriebsärztin / Betriebsarzt eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
zu Los 2: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die eingesetzte Fachkraft für Arbeitssicherheit die Anforderungen des § 4 DGUV Vorschrift 2 erfüllt. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss die in § 4 DGUV Vorschrift 2 genannten Anforderungen an eine/n Sicherheitsingenieur/in bzw. Sicherheitstechniker/in bzw. Sicherheitsmeister/in erfüllen, eine mindestens dreijährige Berufserfahrung als Fachkraft für Arbeitssicherheit haben und
fundierte Kenntnisse des nationalen Arbeitsschutzrechtes und seiner aktuellen Entwicklungen insbesondere unter Berücksichtigung der EU-Vorschriften haben.
Dem Auftraggeber sind für alle zur Sicherheitstechnischen Betrauung vorgesehenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit folgende Bestätigungen in Kopie zu überlassen (sofern diese schon beschäftigt werden bei Angebotsabgabe, ansonsten im Falle der Beauftragung innerhalb von 4 Wochen):
- Nachweise der Anforderung an eine/n Sicherheitsingenieur/in bzw. Sicherheitstechniker/in bzw. Sicherheitsmeister/in
- Bestätigte Nachweise über die bisherige Berufserfahrung als Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Zertifikate fortlaufend absolvierter sicherheitstechnischer Fortbildungen der letzten 3 Jahre
Die in diesem Zusammenhang bezeichneten Auftragnehmerseitig beizubringenden Unterlagen sind dem Auftraggeber zusammen mit dem Angebot zu übermitteln. Das Fehlen von Unterlagen kann zum
Ausschluss aus dem Verfahren führen.
Gem. § 4 ASiG dürfen als Betriebsärzte nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben, und die über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen.
Gem. § 7 Abs. 1 ASiG muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Ausschreibungsunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Abgabefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXRAYDBYYLG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.