EU-weite Ausschreibung von Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr für den Badischen Landesverein für Innere Mission KdöR
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.badischer-landesverein.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr für den Badischen Landesverein für Innere Mission KdöR
Die Gesamtleistung wird in zwei Einzellosen vergeben:
– Los 1: Schülerbeförderung zur Hohbergschule (16 Touren);
– Los 2: Schülerbeförderung zur Hohbergschule (4 Touren).
Schülerbeförderung zur Hohbergschule (16 Touren)
– Abholung der zu befördernden Schüler am jeweiligen Wohnort;
– Beförderung zur Schule; eine Begleitung bis zur Schultür ist nicht erforderlich;
– Begleitpersonen sind nicht erforderlich, Rollstuhlfahrer sind nicht zu berücksichtigen, übliche Kindersitze werden vom Auftragnehmer gestellt;
– Abholung an der Schule und Rücktransport zum Ort der Abholung.
Vgl. Ziffer II.2.11).
– Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich maximal zweimalig um jeweils ein weiteres (Schul-)Jahr, wenn der Vertrag nicht vom Auftraggeber bis spätestens zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026 gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Zu Ziff. II.2.7) „Laufzeit des Vertrags":
Der Vertrag wird für eine Laufzeit von vier Schuljahren geschlossen (Leistungsbeginn: 12.9.2022) und endet zum Schuljahresende 2025/2026 (letzter Schultag vor den Sommerferien in Baden-Württemberg im Jahr 2026). Da die Ferientermine ab dem Jahr 2025 noch nicht terminiert wurden, handelt es sich bei dem unter Ziff. II.2.7) angegebenen Laufzeitende nur um einen Platzhalter.
Schülerbeförderung zur Hohbergschule (4 Touren)
– Abholung der zu befördernden Schüler am jeweiligen Wohnort;
– Beförderung zur Schule; eine Begleitung bis zur Schultür ist nicht erforderlich;
– Begleitpersonen sind nicht erforderlich, Rollstuhlfahrer sind nicht zu berücksichtigen, übliche Kindersitze werden vom Auftragnehmer gestellt;
– Abholung an der Schule und Rücktransport zum Ort der Abholung.
Vgl. Ziffer II.2.11).
– Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich maximal zweimalig um jeweils ein weiteres (Schul-)Jahr, wenn der Vertrag nicht vom Auftraggeber bis spätestens zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026 gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Zu Ziff. II.2.7) „Laufzeit des Vertrags":
Der Vertrag wird für eine Laufzeit von vier Schuljahren geschlossen (Leistungsbeginn: 12.9.2022) und endet zum Schuljahresende 2025/2026 (letzter Schultag vor den Sommerferien in Baden-Württemberg im Jahr 2026). Da die Ferientermine ab dem Jahr 2025 noch nicht terminiert wurden, handelt es sich bei dem unter Ziff. II.2.7) angegebenen Laufzeitende nur um einen Platzhalter.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 und 2:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
– Auskunft der Hausbank des Bieters;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Lose 1 und 2:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2018 bis 2020 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
– Auskunft der Hausbank des Bieters über die aktuelle wirtschaftliche Situation des Bieterunternehmens;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern;
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden. (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.)
Lose 1 und 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die regelmäßige Durchführung von Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr.
Lose 1 und 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die regelmäßige Durchführung von Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Leistung und des jeweiligen Beauftragungszeitraumes vorzulegen (hinsichtlich der Beauftragungszeiträume gilt die Summe der Referenzen).
– Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG)
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach §55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeinformationssystem ELViS der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.