Postdienstleistung für das Universitätsklinikum Heidelberg Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-41
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Postdienstleistung für das Universitätsklinikum Heidelberg
Auftragsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Postdienstleistung für das Universitätsklinikum Heidelberg. Sämtliche an Externe zu versendende Post ist hiervon erfasst. Die interne Postverteilung ist hingegen nicht Leistungsbestandteil.
Universitätsklinikum Heidelberg Im Neuenheimer Feld 672 69120 Heidelberg gesamtes Gebiet des Auftraggebers
Auftragsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Postdienstleistung für das Universitätsklinikum Heidelberg. Sämtliche an Externe zu versendende Post ist hiervon erfasst. Die interne Postverteilung ist hingegen nicht Leistungsbestandteil.
Der Begriff "Post" umfasst folgende Produkte:
- Standardbrief
- Kompaktbrief
- Großbrief
- Maxibrief
- Einschreiben
- Ausland (Kilopost)
Grundlaufzeit: 01.01.2022 bis 31.12.2023;
zusätzlich 2 Verlängerungsoptionen um jeweils 1 weiteres Vertragsjahr, die nur durch den Auftraggeber gezogen werden dürfen (somit Verlängerung bis 31.12.2024 bzw. 31.12.2025 möglich).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Eigenerklärung:
"Wir erklären,
dass keiner unserer leitenden Mitarbeiter nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die unsere Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt, insbesondere ist keiner unserer leitenden Mitarbeiter in den letzten 2 Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden"
"Wir erklären, dass wir gemäß EU-Verordnung EG 881-2002 und 2580-2001 keinerlei terroristische Vereinigungen und Organisationen unterstützen oder mit ihnen Geschäftsverbindungen pflegen, sofern wir nicht im Einzelfall dazu gesetzlich verpflichtet sind. Wir distanzieren uns von Einrichtungen und Personen, die gegenentsprechende Richtlinien verstoßen."
Angabe über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
Folgende Eigenerklärungen:
"Wir erklären,
- dass über das Vermögen unseres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und das Unternehmen sich auch nicht in Liquidation befindet,
- dass wir unseren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialabgaben und Steuern ordnungsgemäß nachkommen."
- Angabe Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre und Anzahl Mitarbeiter der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Ich erkläre / Wir erklären,
- dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung erfasst wird, diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich
des Entgelts gewährt werden, die nach Art und Höhe mindestens den
Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den mein / unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist;
- dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung erfasst wird, und die ein Tarifentgelt auf der
Grundlage des AEntG erhalten oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, ein Entgelt von mindestens der jeweils gesetzlich geltenden Höhe pro Stunde bezahlt wird (Mindestentgelt);
- dass ich mir / wir uns von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen
und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege;
- sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen
nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen.
Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass
- mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen,
- der öffentliche Auftraggeber zu diesem Zweck in erforderlichem Umfang Einsicht in die Entgeltabrechnungen meines / unseres Unternehmens sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen, in die zwischen
meinem / unserem Unternehmen sowie den von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen jeweils abgeschlossenen Verträge sowie in andere Geschäftsunterlagen nehmen dürfen, aus denen Umfang, Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen oder
abgeleitet werden können, und hierzu Auskunft verlangen dürfen,
- mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,
- zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird und zwar auch für den Fall, dass der Verstoß durch die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen
begangen wird, es sei denn, dass ich / wir als beauftragtes Unternehmen den Verstoß nicht kannte / kannten und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste / mussten,
- bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung
o den Ausschluss meines / unseres Unternehmens und die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat,
o mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann / können,
o der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich / wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe / haben, der öffentliche Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwaltung informiert.
Der Bieter muss die Zustellung von E+2 sicherstellen (Quote > 80 %)
Umgang mit Zustellhemmnissen: Der Auftragnehmer stellt die Zustellung der Postsendung bei Umzug des Empfängers sicher. Ebenfalls wird die Zustellung bei außergewöhnlichen Gegebenheiten vor Ort (z. B. innenliegende Briefkästen) zugesichert
Briefgeheimnis / Datenschutz: Der Schutz der Daten und des Briefgeheimnisses wird durch den Auftragnehmer
über die gesamte Transport- und Bearbeitungskette gewährleistet. Mitarbeiter des Auftragnehmers sowie Mitarbeiter von möglichen Subunternehmern sind auf den Datenschutz und das Briefgeheimnis unterwiesen und verpflichtet worden.
Umgang mit Leistungsstörungen: Dem Auftraggeber steht ein Kundenservice zur Verfügung, der zu den üblichen Geschäftszeiten
(Montag bis Freitag, jew. 8:00 - 16:00 Uhr) per Telefon und E-Mail erreichbar ist.
Schnittstellenmanagement: Die Qualität der Leistungserbringung wird auch beim Einsatz von Subunternehmen sichergestellt
und entsprechende Maßnahmen zur Qualitätsüberwachung ergriffen.
Qualifikation: Mitarbeiter des Auftragnehmers werden in regelmäßigen Abständen geschult.
Der Bieter muss die Zustellung von E+2 sicherstellen (Quote > 80 %)
Abschnitt IV: Verfahren
Universitätsklinikum Heidelberg, Im Neuenheimer Feld 670, 69120 Heidelberg
mind. 2 Vertreter des Auftraggebers, Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von
Schadensersatzansprüchen - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.
Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6YYFD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 721 / 926-8730
Fax: +49 721 / 926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.