Planungsleistungen zur Errichtung einer Klärschlammverwertungsanlage (KSVA) am Standort Böblingen Referenznummer der Bekanntmachung: RBB-KG-EU-2021-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71032
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zvrbb.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71032
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zvrbb.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen zur Errichtung einer Klärschlammverwertungsanlage (KSVA) am Standort Böblingen
Gegenstand dieses Auftrages sind alle erforderlichen Planungsleistungen, die für die Planung und Errichtung der KSVA erforderlich sind. Weitere Informationen können dieser Bekanntmachung (s.u. II.2.4) und den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Böblingen
Gegenstand dieses Auftrages sind alle erforderlichen Planungsleistungen, die für die Planung und Errichtung der KSVA erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere folgende Planungsleistungen:
- Objektplanung für Ingenieurbauwerke gem. §§ 41, 43 HOAI i.V.m. Anlage 12, Leistungsphasen 2 (teilweise), 3 - 4, 5 (teilweise Review), 6 – 7, 8
- Fachplanung der Tragwerksplanung gem. §§ 49, 51 HOAI i.V.m. Anlage 14, Leistungsphasen 2 (teilweise), 3 – 4, 5 (teilweise Review) und 6
- Fachplanung der Technischen Ausrüstung gem. §§ 53, 55 HOAI i.V.m. Anlage 15, Leistungsphasen 2 (teilweise), 3 - 4, 5 (teilweise Review), 6 – 7, 8 für die Anlagengruppen 1 - 4, 6 - 7
Die Auftraggeber beauftragen zunächst nur mit der Beauftragungsstufe II (Qualitätssicherung und Fortschreibung der vorliegenden Planungsgrundlagen / Vervollständigung der vorliegenden Beauftragungsstufe I zur vertieften Entwurfsplanung) und behalten sich vor, die weiteren Beauftragungsstufen weiter zu beauftragen. Die Beauftragungsstufe I (Grundlagenermittlung und vereinfachte Vorplanung im Wege einer Machbarkeitsstudie) ist bereits abgeschlossen. Die folgenden Beauftragungsstufen III (Genehmigungsplanung sowie Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe) sowie IV (Überprüfung der Ausführungsplanung des / der Lieferanten [LP 5 Review]) werden nach Erfordernis beauftragt. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für die Auftraggeber entstehen.
Die RBB Vermögensgesellschaft mbH & Co. KG ist zuständig für die Beauftragungsstufe II. In den Beauftragungsstufen III und IV ist die RBB KSVA Vermögensgesellschaft mbH & Co. KG für alle Leistungen des Auftragnehmers, die den Aufstellungsort betreffen, zuständig; für alle Leistungen außerhalb des Aufstellungsortes (z. B. Leitstand etc.) ist in den Beauftragungsstufen III und IV die RBB Vermögensgesellschaft mbH & Co. KG zuständig (vgl. zu den Beauftragungsstufen die Beauftragungsstruktur gem. Anhang 2 der Leistungsbeschreibung). Vor diesem Hintergrund agieren die RBB Vermögensgesellschaft mbH & Co. KG und die RBB KSVA Vermögensgesellschaft mbH & Co. KG gegenüber dem Auftragnehmer als Auftraggebergemeinschaft, wobei die Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer ausschließlich im Rahmen ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereiches nach Maßgabe des Vertrages einschl. der gesetzlichen Vorschriften berechtigt und verpflichtet sind.
Für die angefragten Leistungen soll ein Pauschalfestpreis vereinbart werden, der sämtliche Leistungen des Auftragnehmers im Rahmen des zu schließenden Vertrags sowie alle durch die Leistungserbringung ausgelösten Kosten, soweit der Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, enthält.
Die Machbarkeitsstudie wird zum Schutz der Vertraulichkeit der enthaltenen Informationen über kritische Infrastruktureinrichtungen ausschließlich zur Einsichtnahme vor Ort von den Auftraggebern bereitgestellt. Interessierte Unternehmen können sich mittels der Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform an die Auftraggeber wenden, um einen individuellen Termin zur Einsichtnahme unter Wahrung des Geheimwettbewerbs zu vereinbaren. Die Auftraggeber behalten sich vor, die Einsicht nur gegen Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung zu gewähren.
Sollten mehr als drei grundsätzlich geeignete und nicht auszuschließende Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behalten sich die Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärungen/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerber beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Es werden jedoch max. 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Bewertung erfolgt anhand der Bewertungsmatrix, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Bei der Auswertung der Teilnahmeunterlagen werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet:
1. Wirtschaftliche und Technische Leistungsfähigkeit (gesamt 30 %):
- Umsatz (15 %);
- Anzahl Beschäftigter (15 %).
2. Berufliche Leistungsfähigkeit (gesamt 70 %):
- Erfahrungsnachweis Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerk (15 %);
- Erfahrungsnachweis Leistungsbild Tragwerksplanung (15 %);
- Erfahrungsnachweis Leistungsbild Technische Ausrüstung (40 %).
Zur Bewerberauswahl werden je Leistungsbild max. drei Referenzen bewertet.
Sofern zum einzelnen Leistungsbild mehr als drei Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen mit der höchsten Punktzahl gewertet.
Die Auftraggeber beauftragen zunächst nur mit der Beauftragungsstufe II (Qualitätssicherung und Fortschreibung der vorliegenden Planungsgrundlagen / Vervollständigung der vorliegenden Beauftragungsstufe I zur vertieften Entwurfsplanung) und behalten sich vor, die weiteren Beauftragungsstufen weiter zu beauftragen. Die Beauftragungsstufe I (Grundlagenermittlung und vereinfachte Vorplanung im Wege einer Machbarkeitsstudie) ist bereits abgeschlossen. Die folgenden Beauftragungsstufen III (Genehmigungsplanung sowie Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe) sowie IV (Überprüfung der Ausführungsplanung des/der Lieferanten [LP 5 Review] sowie Objektüberwachung) werden nach Erfordernis beauftragt. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für die Auftraggeber entstehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag und seinen Anlagen sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1. Eigenerklärung, dass die verfahrensgegenständlichen Dienstleistungen gemäß § 73 Abs. 3 VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht werden;
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB;
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB;
4. Vorlage eines aktuellen Auszugs (zum bekannt gemachten Ablauf der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate) aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Register des Sitzes der Bewerber; für Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, eine entsprechende Bescheinigung des Handelsregisters oder vergleichbarer Register ihres Herkunftslandes.
Dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
1. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen:
- mindestens 10,0 Mio. € für Personenschäden
- mindestens 10,0 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden.
Die Versicherungsbedingungen müssen mindestens eine zweifache Maximierung der o.g. Deckungssummen pro Jahr vorsehen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o.g. Höhe zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine (ergänzende) rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein und ist der Bewerbung beizulegen.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
3. Abgabe von Verpflichtungserklärungen nach Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG).
Dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
1. Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich sowie aktuell im auftragsrelevanten Bereich (Planungsleistungen) beschäftigten Personen, gegliedert nach:
- Geschäftsführer/innen bzw. Inhaber/innen
- Architekten/innen bzw. Ingenieure/innen
- Technische Zeichner/innen
- Sonstige Mitarbeiter/innen
2. Angabe über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV: Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
3. Erklärung über eine Eignungsleihe gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV;
4. Angaben zu den für die technische Leitung vorgesehenen Personen einschl. Nachweis gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV und Vorlage der Lebensläufe (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV);
5. Angabe von mindestens vier Referenzen nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV über erbrachte Leistungen, die mit den zu vergebenden Planungsleistungen vergleichbar sind.
a) Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von mindestens einem Referenzprojekt für das Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke innerhalb der letzten zehn Jahre (ab 01.01.2011; maßgeblich ist der Abschluss des Projekts), welches im Hinblick auf die Anforderungen dem vorliegenden Projekt vergleichbar ist (Planungsleistungen für thermische Behandlungsanlagen für Klärschlamm oder sonstige Abfälle mit Anlagenstandort in einem EU-Mitgliedstaat oder der Schweiz). Es werden nur Projekte berücksichtigt, bei denen die Leistungsphase 8 abgeschlossen ist. (Mindestanforderung)
b) Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von mindestens einem Referenzprojekt für das Leistungsbild Tragwerksplanung innerhalb der letzten zehn Jahre (ab 01.01.2011; maßgeblich ist der Abschluss des Projekts), welches im Hinblick auf die Anforderungen dem vorliegenden Projekt vergleichbar ist (Planungsleistungen für thermische Behandlungsanlagen Klärschlamm oder sonstige Abfälle mit Anlagenstandort in einem EU-Mitgliedstaat oder der Schweiz). Es werden nur Projekte berücksichtigt, bei denen die Leistungsphase 8 abgeschlossen ist. (Mindestanforderung)
c) Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von mindestens einem Referenzprojekt für das Leistungsbild Technische Ausrüstung innerhalb der letzten zehn Jahre (ab 01.01.2011; maßgeblich ist der Abschluss des Projekts), welches im Hinblick auf die Anforderungen dem vorliegenden Projekt vergleichbar ist (Planungsleistungen für thermische Behandlungsanlagen für Klärschlamm oder sonstige Abfälle mit Anlagenstandort in einem EU-Mitgliedstaat oder der Schweiz). Es werden nur Projekte berücksichtigt, bei denen die Leistungsphase 8 abgeschlossen ist. (Mindestanforderung)
d) Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von mindestens einem Referenzprojekt als Generalplaner mit den Planungsleistungen Objektplanung Ingenieurbauwerk, Tragwerksplanung und Fachplanung technische Ausrüstung innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2016; maßgeblich ist der Abschluss des Projekts), welches im Hinblick auf die Anforderungen mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar ist (Planungsleistungen für thermische Behandlungsanlagen für Klärschlamm oder sonstige Abfälle mit Anlagenstandort in einem EU-Mitgliedstaat oder der Schweiz). Durch den Bewerber muss die Funktion des Generalplaners gegenüber dem Auftraggeber wahrgenommen worden sind. Es werden nur Projekte berücksichtigt, bei denen die Leistungsphase 8 abgeschlossen ist. (Mindestanforderung)
Angabe von mindestens vier Referenzen nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV über erbrachte Leistungen, die mit den zu vergebenden Planungsleistungen vergleichbar sind.
a) Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von mindestens einem Referenzprojekt für das Leistungsbild Ingenieurbauwerke innerhalb der letzten zehn Jahre (ab 01.01.2011; maßgeblich ist der Abschluss des Projekts), welches im Hinblick auf die Anforderungen dem vorliegenden Projekt vergleichbar ist (Planungsleistungen für thermische Behandlungsanlagen für Klärschlamm oder sonstige Abfälle mit Anlagenstandort in einem EU-Mitgliedstaat oder der Schweiz). Es werden nur Projekte berücksichtigt, bei denen die Leistungsphase 8 abgeschlossen ist. (Mindestanforderung)
b) Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von mindestens einem Referenzprojekt für das Leistungsbild Tragwerksplanung innerhalb der letzten zehn Jahre (ab 01.01.2011; maßgeblich ist der Abschluss des Projekts), welches im Hinblick auf die Anforderungen dem vorliegenden Projekt vergleichbar ist (Planungsleistungen für thermische Behandlungsanlagen Klärschlamm oder sonstige Abfälle mit Anlagenstandort in einem EU-Mitgliedstaat oder der Schweiz). Es werden nur Projekte berücksichtigt, bei denen die Leistungsphase 8 abgeschlossen ist. (Mindestanforderung)
c) Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von mindestens einem Referenzprojekt für das Leistungsbild Technische Ausrüstung innerhalb der letzten zehn Jahre (ab 01.01.2011; maßgeblich ist der Abschluss des Projekts), welches im Hinblick auf die Anforderungen dem vorliegenden Projekt vergleichbar ist (Planungsleistungen für thermische Behandlungsanlagen für Klärschlamm oder sonstige Abfälle mit Anlagenstandort in einem EU-Mitgliedstaat oder der Schweiz). Es werden nur Projekte berücksichtigt, bei denen die Leistungsphase 8 abgeschlossen ist. (Mindestanforderung)
d) Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von mindestens einem Referenzprojekt als Generalplaner mit den Planungsleistungen Objektplanung Ingenieurbauwerk, Tragwerksplanung und Fachplanung technische Ausrüstung innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2016; maßgeblich ist der Abschluss des Projekts), welches im Hinblick auf die Anforderungen mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar ist (Planungsleistungen für thermische Behandlungsanlagen für Klärschlamm oder sonstige Abfälle mit Anlagenstandort in einem EU-Mitgliedstaat oder der Schweiz). Durch den Bewerber muss die Funktion des Generalplaners gegenüber dem Auftraggeber wahrgenommen worden sein. Es werden nur Projekte berücksichtigt, bei denen die Leistungsphase 8 abgeschlossen ist. (Mindestanforderung)
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
- Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer);
- Angaben zur thermischen Verwertungsanlage (Anlagenstandort, behandelte Stoffe, Anlagentechnik, Feuerungswärmeleistung);
- Projektstand gemäß HOAI;
- Kurze Beschreibung des Projekts;
- Gesamtbaukosten (brutto);
- Projektzeitraum (Beauftragung / Bauantrag / Baubeginn / Abnahme / Inbetriebnahme);
- Angabe der beauftragten Planungsleistungen;
- Angabe der erbrachten Planungsleistungen;
- Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der Qualitäts-, Zeit- und Kostenvorstellungen des Auftraggebers (soweit vorhanden).
Natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften Ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt oder Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristischen Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein.
Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
1. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
2. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der das für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft bezeichnet ist,
3. dass das bevollmächtigte Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft diese gegenüber den Auftraggebern rechtsverbindlich vertritt,
4. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei diesem Wettbewerb handelt es sich um ein zweistufiges Vergabeverfahren, bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb (1. Stufe) sowie der Abgabe eines Honorarangebots und eines schriftlichen Konzepts zu den weiteren Zuschlagskriterien (2. Stufe).
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens gilt Folgendes:
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Für den Teilnahmeantrag soll das dafür vorgesehene Bewerbungsformular verwendet werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich unter dem o. g. Internet-Link (siehe Ziff. I.3) in elektronischer Form möglich. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung des Teilnahmeantrags sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Abgabe des Teilnahmeantrags per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Die gemäß Bekanntmachung und Bewerbungsformular geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind formlos und in Ergänzung zum Bewerbungsbogen beizufügen, hochzuladen und an die Auftraggeber elektronisch zu übermitteln. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über die Plattform und den oben genannten Link zu richten. Eingegangene, wesentliche Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren stehen stets aktuell unter oben genannten Link allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der oben genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrags zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten der Bewerber.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens gilt Folgendes:
Mit Veröffentlichung der Bekanntmachung sind ebenfalls unter o. g. Link (siehe Ziff. I.3) die für die Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen sowie die insbesondere auch für diese Stufe maßgeblichen Verfahrensbedingungen unentgeltlich mit uneingeschränktem und vollständigem direkten Zugang abrufbar. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Es ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung des Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Die Abgabe des Angebots per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Für die Angebotsabgabe wird keine Vergütung gewährt. Eine Verhandlung über die Regelungen des Architektenvertrages samt Anlagen findet nicht statt. Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2.Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1. Stufe (Teilnahmewettbewerb).
Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber den Auftraggebern nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.