Befliegung an Gewässern für Luftaufnahmen, photogrammetrische Erstellung 3D-Punktwolke und bathymetrisches Airborne Laserscanning
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/WasserBoden/GSGOE/Seiten/default.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Befliegung an Gewässern für Luftaufnahmen, photogrammetrische Erstellung 3D-Punktwolke und bathymetrisches Airborne Laserscanning
Im Rahmen der Landesstudie Gewässerökologie Baden-Württemberg (LS GÖ) sollen (in 4 Losen) hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder des Gewässerbetts an verschiedenen G.I.O. (Gewäs-ser erster Ordnung) und Teilen von G.II.O (Gewässer zweiter Ordnung) des Landes Baden-Württemberg erstellt werden. Dies dient der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbei-tung der LS GÖ. Optional sollen in den Losen 2-4 die aufgenommenen Luftbilder photogrammet-risch ausgewertet werden, um das Gelände zu erfassen und in einer Punktwolke darzustellen.
Im Los 1 ist neben der Aufnahme von Luftbildern und der photogrammetrischen Auswertung das bathymetrische Airborne Laserscanning durchzuführen.
Los 1: RP Stuttgart, RP Karlsruhe – Enz
Flächen entlang der Enz in den Landkreisen Ludwigsburg, Pforzheim, Calw und dem Enzkreis.
In vorgegebenen Flächen sind hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder an verschiedenen Ge-wässern zu erstellen. Diese dienen der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie.
Im Los 1 ist in den vorgegebenen Flächen mit der Befliegung auch das Gelände zu Erfassen und in einer klassifizierten Punktwolke darzustellen. Daraus soll für die weitere Bearbeitung (durch den AG) ein DGM zur Berechnung wasserwirtschaftlicher Informationen erstellt werden.
Im Los 1 ist in den vorgegebenen Flächen zudem ein bathymetrisches Airborne Laserscanning durchzuführen. Dieses soll für die weitere Bearbeitung (durch den AG) eine Grundlage zur Berech-nung wasserwirtschaftlicher Informationen (hydraulische Berechnungen) verwendet werden.
Der AN ist für das Einhalten rechtlicher Rahmenbedingungen und damit auch für das Einholen von sämtlichen ggf. anfallenden Genehmigungen verantwortlich.
Dem Bieter werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Datenblätter der Betrachtungsräume
- ESRI-Shapefile mit genauer Lage der Gewässer und genauer Abgrenzung der aufzunehmenden Flächen
- ESRI-Shapefile mit genauer Angabe der Kachelung / Blattschnitt für die Datenabgabe der aufzu-nehmenden Flächen
- Tabelle der betroffenen Schutzgebiete
Zu bearbeitende Fläche 9,7 qkm
Zu bearbeitende Gewässerstrecke 91,9 km
Wesentliche Vorgaben für die Befliegung
- Keine Belaubung
- Niedriger Wasserstand im Gewässer
- klares Wasser – gute Sichttiefe
- keine Schneebedeckung
- Die Einhaltung der Bedingungen ist täglich zu prüfen.
- Die Befliegung muss mindestens zwei Tage vorher beim zuständigen Landesbetrieb Gewässer angekündigt werden.
Technische Vorgaben für die Luftbildbefliegung:
- Längs- und Querüberdeckung von mindestens 70/40 %
- Eine lückenlose stereoskopische Erfassung muss möglich sein.
- Flugstreifen sind immer vollständig zu befliegen, so dass ein eindeutiger, widerspruchsfreier Da-tensatz erzeugt wird
- Bodenauflösung mind. 1,5 cm
- Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 1,5 cm
- Höhenbezugssystem: DHHN2016
- Georeferenzierung: ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832)
- Das Zielformat für die abzugebenden Luftbilder ist GeoTIFF und Worldfile.
Technische Vorgaben für die Orthophotos:
- Abgabe in vorgegebener Kachelung (Hierfür wird ein ESRI-Shapefile ausgegeben)
Technische Vorgaben für die photogrammetrische Auswertung (Punktwolke)
- Format der Punktwolke: las, laz, zlas (Version 1.4)
- Georeferenzierung ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832
- Höhenbezugssystem: DHHN2016
- Einzelpunkten mit Lageinformation (Koordinaten X, Y, Z)
- Bodenauflösung mind. 1,5 cm
- Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 4 cm
- Höhengenauigkeit: mind. 10 cm
Technische Vorgaben für das bathymetrisches Airborne Laserscanning
- Mindestanforderung von 4 Punkten je Quadratmeter an der Gewässersohle bzw. an der Bö-schung bis in eine Wassertiefe von 3 m
- Für die Referenzierung ist der Satellitenpositionierungsdienst SAPOS zu verwenden
- Klassifizierung der georeferenzierten Punktwolke gemäß Vorgaben
Los 2: RP Stuttgart, RP Tübingen – Aich, Lauter, Fils, Rot
Flächen entlang von Aich, Lauter, Fils, Rot in den Landkreisen Esslingen, Göppingen, Biberach und dem Alb-Donau-Kreis.
In vorgegebenen Flächen sind hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder an verschiedenen Ge-wässern zu erstellen. Diese dienen der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie.
Der AN ist für das Einhalten rechtlicher Rahmenbedingungen und damit auch für das Einholen von sämtlichen ggf. anfallenden Genehmigungen verantwortlich.
Dem Bieter werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Datenblätter der Betrachtungsräume
- ESRI-Shapefile mit genauer Lage der Gewässer und genauer Abgrenzung der aufzunehmenden Flächen
- ESRI-Shapefile mit genauer Angabe der Kachelung / Blattschnitt für die Datenabgabe der aufzu-nehmenden Flächen
- Tabelle der betroffenen Schutzgebiete
Zu bearbeitende Fläche 11,0 qkm
Zu bearbeitende Gewässerstrecke 111,8 km
Wesentliche Vorgaben für die Befliegung
- Keine Belaubung
- Niedriger Wasserstand im Gewässer
- klares Wasser – gute Sichttiefe
- keine Schneebedeckung
- Die Einhaltung der Bedingungen ist täglich zu prüfen.
- Die Befliegung muss mindestens zwei Tage vorher beim zuständigen Landesbetrieb Gewässer angekündigt werden.
Technische Vorgaben für die Luftbildbefliegung:
- Längs- und Querüberdeckung von mindestens 70/40 %
- Eine lückenlose stereoskopische Erfassung muss möglich sein.
- Flugstreifen sind immer vollständig zu befliegen, so dass ein eindeutiger, widerspruchsfreier Da-tensatz erzeugt wird
- Bodenauflösung mind. 1,5 cm
- Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 1,5 cm
- Höhenbezugssystem: DHHN2016
- Georeferenzierung: ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832)
- Das Zielformat für die abzugebenden Luftbilder ist GeoTIFF und Worldfile.
Technische Vorgaben für die Orthophotos:
- Abgabe in vorgegebener Kachelung (Hierfür wird ein ESRI-Shapefile ausgegeben)
Technische Vorgaben für die photogrammetrische Auswertung (Punktwolke)
- Format der Punktwolke: las, laz, zlas (Version 1.4)
- Georeferenzierung ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832
- Höhenbezugssystem: DHHN2016
- Einzelpunkten mit Lageinformation (Koordinaten X, Y, Z)
- Bodenauflösung mind. 1,5 cm
- Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 4 cm
- Höhengenauigkeit: mind. 10 cm
Los 3: RP Freiburg – Neckar
Flächen entlang des Neckars in den Landkreisen Rottweil und Freudenstadt.
In vorgegebenen Flächen sind hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder an verschiedenen Ge-wässern zu erstellen. Diese dienen der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie.
Der AN ist für das Einhalten rechtlicher Rahmenbedingungen und damit auch für das Einholen von sämtlichen ggf. anfallenden Genehmigungen verantwortlich.
Dem Bieter werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Datenblätter der Betrachtungsräume
- ESRI-Shapefile mit genauer Lage der Gewässer und genauer Abgrenzung der aufzunehmenden Flächen
- ESRI-Shapefile mit genauer Angabe der Kachelung / Blattschnitt für die Datenabgabe der aufzu-nehmenden Flächen
- Tabelle der betroffenen Schutzgebiete
Zu bearbeitende Fläche 9,1 qkm
Zu bearbeitende Gewässerstrecke 91,9 km
Wesentliche Vorgaben für die Befliegung
- Keine Belaubung
- Niedriger Wasserstand im Gewässer
- klares Wasser – gute Sichttiefe
- keine Schneebedeckung
- Die Einhaltung der Bedingungen ist täglich zu prüfen.
- Die Befliegung muss mindestens zwei Tage vorher beim zuständigen Landesbetrieb Gewässer angekündigt werden.
Technische Vorgaben für die Luftbildbefliegung:
- Längs- und Querüberdeckung von mindestens 70/40 %
- Eine lückenlose stereoskopische Erfassung muss möglich sein.
- Flugstreifen sind immer vollständig zu befliegen, so dass ein eindeutiger, widerspruchsfreier Da-tensatz erzeugt wird
- Bodenauflösung mind. 1,5 cm
- Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 1,5 cm
- Höhenbezugssystem: DHHN2016
- Georeferenzierung: ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832)
- Das Zielformat für die abzugebenden Luftbilder ist GeoTIFF und Worldfile.
Technische Vorgaben für die Orthophotos:
- Abgabe in vorgegebener Kachelung (Hierfür wird ein ESRI-Shapefile ausgegeben)
Technische Vorgaben für die photogrammetrische Auswertung (Punktwolke)
- Format der Punktwolke: las, laz, zlas (Version 1.4)
- Georeferenzierung ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832
- Höhenbezugssystem: DHHN2016
- Einzelpunkten mit Lageinformation (Koordinaten X, Y, Z)
- Bodenauflösung mind. 1,5 cm
- Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 4 cm
- Höhengenauigkeit: mind. 10 cm
Los 4: RP Freiburg – Kinzig, Schiltach, Gutach, Dreisam, Leopoldskanal
Flächen entlang von Kinzig, Schiltach, Gutach, Dreisam und Leopoldskanal in den Landkreisen Rottweil, Freudenstadt, Emmendingen, Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald und dem Ortenaukreis.
In vorgegebenen Flächen sind hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder an verschiedenen Ge-wässern zu erstellen. Diese dienen der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie.
Der AN ist für das Einhalten rechtlicher Rahmenbedingungen und damit auch für das Einholen von sämtlichen ggf. anfallenden Genehmigungen verantwortlich.
Dem Bieter werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Datenblätter der Betrachtungsräume
- ESRI-Shapefile mit genauer Lage der Gewässer und genauer Abgrenzung der aufzunehmenden Flächen
- ESRI-Shapefile mit genauer Angabe der Kachelung / Blattschnitt für die Datenabgabe der aufzu-nehmenden Flächen
- Tabelle der betroffenen Schutzgebiete
Zu bearbeitende Fläche 10,7 qkm
Zu bearbeitende Gewässerstrecke 108,2 km
Wesentliche Vorgaben für die Befliegung
- Keine Belaubung
- Niedriger Wasserstand im Gewässer
- klares Wasser – gute Sichttiefe
- keine Schneebedeckung
- Die Einhaltung der Bedingungen ist täglich zu prüfen.
- Die Befliegung muss mindestens zwei Tage vorher beim zuständigen Landesbetrieb Gewässer angekündigt werden.
Technische Vorgaben für die Luftbildbefliegung:
- Längs- und Querüberdeckung von mindestens 70/40 %
- Eine lückenlose stereoskopische Erfassung muss möglich sein.
- Flugstreifen sind immer vollständig zu befliegen, so dass ein eindeutiger, widerspruchsfreier Da-tensatz erzeugt wird
- Bodenauflösung mind. 1,5 cm
- Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 1,5 cm
- Höhenbezugssystem: DHHN2016
- Georeferenzierung: ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832)
- Das Zielformat für die abzugebenden Luftbilder ist GeoTIFF und Worldfile.
Technische Vorgaben für die Orthophotos:
- Abgabe in vorgegebener Kachelung (Hierfür wird ein ESRI-Shapefile ausgegeben)
Technische Vorgaben für die photogrammetrische Auswertung (Punktwolke)
- Format der Punktwolke: las, laz, zlas (Version 1.4)
- Georeferenzierung ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832
- Höhenbezugssystem: DHHN2016
- Einzelpunkten mit Lageinformation (Koordinaten X, Y, Z)
- Bodenauflösung mind. 1,5 cm
- Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 4 cm
- Höhengenauigkeit: mind. 10 cm
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: RP Stuttgart, RP Karlsruhe – Enz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Innsbruck
NUTS-Code: AT332 Innsbruck
Postleitzahl: 6020
Land: Österreich
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ahm.co.at/
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: RP Stuttgart, RP Tübingen – Aich, Lauter, Fils, Rot
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79100
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.svgeosolutions.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3: RP Freiburg – Neckar
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52076
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.3ds-scan.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 4: RP Freiburg – Kinzig, Schiltach, Gutach, Dreisam, Leopoldskanal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://gud-dresden.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 11.02.2020:
„.. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW).
4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 € und höchstens 50.000 € betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 €. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.
6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html