Landesstudie Gewässerökologie – Stufe 2 – Planungsleistungen 2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wasserboden/gsgoe/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79114
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt
Abschnitt II: Gegenstand
Landesstudie Gewässerökologie – Stufe 2 – Planungsleistungen 2021
Zur Erreichung der Ziele der WRRL wurde in Baden-Württemberg die Landesstudie Gewässerökologie Stufe 1 erstellt, in der die Grundlagen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden.
Für 6 Lose (17 Betrachtungsräume) sind ab 2021 Rahmenplanungen zu erstellen. Diese sind vorrangig mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher Prozesse im Gewässer zu verbinden. Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, welche die zu entwickelnden Gewässerabschnitte nennt und die entsprechenden Maßnahmen für die einzelnen Abschnitte aufzeigt. Der zeitliche Ablauf sowie Hinweise zur Umsetzung sind zu benennen.
Im Ergebnis steht eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und Durchgängigkeit, die das Trittsteinprinzip berücksichtigt und mögliche Strahlwirkungen nutzt, um die ökologische Funktionsfähigkeit für die bisher defizitären biologischen Qualitätskomponenten zu verbessern.
Auftraggeber werden die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer sein.
Landesstudie Gewässerökologie – Stufe 2 – Planungsleistungen 2021 – Los 1 - 0401_Neckar, 4001_Neckar
Gewässerstrecken der GIO des Neckars in den Landkreisen Rottweil, Freudenstadt und Tübingen
Das Los 1 umfasst die Betrachtungsräume BR 0401_Neckar, BR 4001_Neckar.
Eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der WRRL ist ein guter hydromorphologischer Zustand der Fließgewässer als Lebensraum für Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten. Maßnahmen zur Revitalisierung der Gewässer sind jeweils von der für die Unterhaltung der Gewässer zuständigen Stelle zu planen und umzusetzen. Für die Gewässer 1. Ordnung sowie in einigen Ausnahmefällen auch für Gewässer 2. Ordnung (zusammenfassend im Folgenden als G.I.O. bezeichnet) sind in Baden-Württemberg die Landesbetriebe Gewässer bei den Regierungspräsidien zuständig.
Um die vorhandenen Mittel möglichst effektiv einzusetzen, wurde durch die Geschäftsstelle Gewässerökologie (GS GÖ) beim RP Tübingen eine Studie in Auftrag gegeben, in der die notwendigen Grundlagen und Analysen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden, soweit dies mit den landesweit verfügbaren Daten möglich ist (Landesstudie Gewässerökologie LS GÖ – Stufe 1). Somit liegt eine landeseinheitliche Vorgehensweise zur Planung und Priorisierung von Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes der G.I.O. vor, die durch die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer umgesetzt wird. Vom RP Tübingen wird hierzu eine zentrale Ausschreibung der Arbeiten durchgeführt.
Die Anordnung der Maßnahmenbereiche erfolgt u. a. nach dem Strahlwirkungs- und Trittsteinprinzip. Die in der UBA-Studie (UBA 2014) enthaltenen Planungshypothesen zur Länge der relevanten Fließgewässerabschnitte bzw. zum Abstand zwischen den Einzelmaßnahmen in Abhängigkeit der Gewässerbreite und des Gewässertyps wurden übernommen. Mögliche Besiedelungsquellen wurden anhand des biologischen Monitorings und anhand von spezifischen Einzelparametern der Gewässerstrukturkartierung (Feinverfahren BW) landesweit identifiziert und berücksichtigt. Dabei wurde differenziert zwischen den Anforderungen der biologischen Qualitätskomponenten Fische und Makrozoobenthos.
Wo vertiefende Analysen in der zweiten Stufe (Maßnahmenplanung) erforderlich sind, wird dies in der Landesstudie Stufe 1 erläutert und in die Leistungsbeschreibung aufgenommen.
Zielsetzung und angestrebte Ergebnisse:
Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine ganzheitliche, einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination von Maßnahmen zur Schaffung von gewässertypspezifischen Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Es sind also überregionale Planungen erforderlich, die größere Einheiten mit ihren Wechselwirkungen betrachten.
Für das/die G.I.O. im vorgegebenen Betrachtungsraum ist eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und ökologischen Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der landesweiten Untersuchung der Entwicklungspotenziale zu erstellen. Verbesserungen der Gewässerstruktur sind vorrangig mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher morphodynamischer Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit dem keine irreversiblen Restriktionen im Wege stehen.
Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, die sowohl räumlich die zu entwickelnden/ umzugestaltenden Gewässerabschnitte aufzeigt als auch entsprechende Maßnahmen durch Fachdaten sowie in Form von Maßnahmenblättern und Entwurfskonzepten für die einzelnen Abschnitte ausformuliert und zuordnet. In der Maßnahmenkonzeption sind weiterhin Angaben zum zeitlichen Ablauf sowie Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen (z. B. ggf. auch Leitungsauskunft, erforderliche Flächenbereitstellung) erforderlich.
Im Ergebnis steht eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und Durchgängigkeit, die – soweit möglich – das Trittsteinprinzip berücksichtigt und mögliche Strahlwirkungen nutzt, um gezielt die ökologische Funktionsfähigkeit für die bisher defizitären biologischen Qualitätskomponenten zu verbessern.
Es wird maximal ein Auftrag an einen Bieter erteilt.
Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern, die aufgrund von Projektumfang und Schwierigkeitsgrad der einzelnen Lose ermittelt worden ist.
Landesstudie Gewässerökologie – Stufe 2 – Planungsleistungen 2021 – Los 2 - 3206_Kinzig, 3208_Kinzig, 3207_Schiltach, 3209_Gutach
Gewässerstrecken der GIO von Kinzig, Schiltach und Gutach im Landkreis Rottweil und im Ortenaukreis
Das Los 2 umfasst die Betrachtungsräume 3206_Kinzig, 3208_Kinzig, 3207_Schiltach, 3209_Gutach.
Eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der WRRL ist ein guter hydromorphologischer Zustand der Fließgewässer als Lebensraum für Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten. Maßnahmen zur Revitalisierung der Gewässer sind jeweils von der für die Unterhaltung der Gewässer zuständigen Stelle zu planen und umzusetzen. Für die Gewässer 1. Ordnung sowie in einigen Ausnahmefällen auch für Gewässer 2. Ordnung (zusammenfassend im Folgenden als G.I.O. bezeichnet) sind in Baden-Württemberg die Landesbetriebe Gewässer bei den Regierungspräsidien zuständig.
Um die vorhandenen Mittel möglichst effektiv einzusetzen, wurde durch die Geschäftsstelle Gewässerökologie (GS GÖ) beim RP Tübingen eine Studie in Auftrag gegeben, in der die notwendigen Grundlagen und Analysen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden, soweit dies mit den landesweit verfügbaren Daten möglich ist (Landesstudie Gewässerökologie LS GÖ – Stufe 1). Somit liegt eine landeseinheitliche Vorgehensweise zur Planung und Priorisierung von Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes der G.I.O. vor, die durch die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer umgesetzt wird. Vom RP Tübingen wird hierzu eine zentrale Ausschreibung der Arbeiten durchgeführt.
Die Anordnung der Maßnahmenbereiche erfolgt u. a. nach dem Strahlwirkungs- und Trittsteinprinzip. Die in der UBA-Studie (UBA 2014) enthaltenen Planungshypothesen zur Länge der relevanten Fließgewässerabschnitte bzw. zum Abstand zwischen den Einzelmaßnahmen in Abhängigkeit der Gewässerbreite und des Gewässertyps wurden übernommen. Mögliche Besiedelungsquellen wurden anhand des biologischen Monitorings und anhand von spezifischen Einzelparametern der Gewässerstrukturkartierung (Feinverfahren BW) landesweit identifiziert und berücksichtigt. Dabei wurde differenziert zwischen den Anforderungen der biologischen Qualitätskomponenten Fische und Makrozoobenthos.
Wo vertiefende Analysen in der zweiten Stufe (Maßnahmenplanung) erforderlich sind, wird dies in der Landesstudie Stufe 1 erläutert und in die Leistungsbeschreibung aufgenommen.
Zielsetzung und angestrebte Ergebnisse:
Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine ganzheitliche, einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination von Maßnahmen zur Schaffung von gewässertypspezifischen Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Es sind also überregionale Planungen erforderlich, die größere Einheiten mit ihren Wechselwirkungen betrachten.
Für das/die G.I.O. im vorgegebenen Betrachtungsraum ist eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und ökologischen Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der landesweiten Untersuchung der Entwicklungspotenziale zu erstellen. Verbesserungen der Gewässerstruktur sind vorrangig mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher morphodynamischer Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit dem keine irreversiblen Restriktionen im Wege stehen.
Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, die sowohl räumlich die zu entwickelnden/ umzugestaltenden Gewässerabschnitte aufzeigt als auch entsprechende Maßnahmen durch Fachdaten sowie in Form von Maßnahmenblättern und Entwurfskonzepten für die einzelnen Abschnitte ausformuliert und zuordnet. In der Maßnahmenkonzeption sind weiterhin Angaben zum zeitlichen Ablauf sowie Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen (z. B. ggf. auch Leitungsauskunft, erforderliche Flächenbereitstellung) erforderlich.
Im Ergebnis steht eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und Durchgängigkeit, die – soweit möglich – das Trittsteinprinzip berücksichtigt und mögliche Strahlwirkungen nutzt, um gezielt die ökologische Funktionsfähigkeit für die bisher defizitären biologischen Qualitätskomponenten zu verbessern.
Es wird maximal ein Auftrag an einen Bieter erteilt.
Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern, die aufgrund von Projektumfang und Schwierigkeitsgrad der einzelnen Lose ermittelt worden ist.
Landesstudie Gewässerökologie – Stufe 2 – Planungsleistungen 2021 – Los 3 - 4107_Aich, 4108_Lauter, 4109_Fils, 4110_Fils
Gewässerstrecken der GIO von Aich, Fils und Lauter in den Landkreisen Esslingen und Göppingen.
Das Los 3 umfasst die Betrachtungsräume 4107_Aich, 4108_Lauter, 4109_Fils, 4110_Fils.
Eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der WRRL ist ein guter hydromorphologischer Zustand der Fließgewässer als Lebensraum für Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten. Maßnahmen zur Revitalisierung der Gewässer sind jeweils von der für die Unterhaltung der Gewässer zuständigen Stelle zu planen und umzusetzen. Für die Gewässer 1. Ordnung sowie in einigen Ausnahmefällen auch für Gewässer 2. Ordnung (zusammenfassend im Folgenden als G.I.O. bezeichnet) sind in Baden-Württemberg die Landesbetriebe Gewässer bei den Regierungspräsidien zuständig.
Um die vorhandenen Mittel möglichst effektiv einzusetzen, wurde durch die Geschäftsstelle Gewässerökologie (GS GÖ) beim RP Tübingen eine Studie in Auftrag gegeben, in der die notwendigen Grundlagen und Analysen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden, soweit dies mit den landesweit verfügbaren Daten möglich ist (Landesstudie Gewässerökologie LS GÖ – Stufe 1). Somit liegt eine landeseinheitliche Vorgehensweise zur Planung und Priorisierung von Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes der G.I.O. vor, die durch die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer umgesetzt wird. Vom RP Tübingen wird hierzu eine zentrale Ausschreibung der Arbeiten durchgeführt.
Die Anordnung der Maßnahmenbereiche erfolgt u. a. nach dem Strahlwirkungs- und Trittsteinprinzip. Die in der UBA-Studie (UBA 2014) enthaltenen Planungshypothesen zur Länge der relevanten Fließgewässerabschnitte bzw. zum Abstand zwischen den Einzelmaßnahmen in Abhängigkeit der Gewässerbreite und des Gewässertyps wurden übernommen. Mögliche Besiedelungsquellen wurden anhand des biologischen Monitorings und anhand von spezifischen Einzelparametern der Gewässerstrukturkartierung (Feinverfahren BW) landesweit identifiziert und berücksichtigt. Dabei wurde differenziert zwischen den Anforderungen der biologischen Qualitätskomponenten Fische und Makrozoobenthos.
Wo vertiefende Analysen in der zweiten Stufe (Maßnahmenplanung) erforderlich sind, wird dies in der Landesstudie Stufe 1 erläutert und in die Leistungsbeschreibung aufgenommen.
Zielsetzung und angestrebte Ergebnisse:
Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine ganzheitliche, einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination von Maßnahmen zur Schaffung von gewässertypspezifischen Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Es sind also überregionale Planungen erforderlich, die größere Einheiten mit ihren Wechselwirkungen betrachten.
Für das/die G.I.O. im vorgegebenen Betrachtungsraum ist eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und ökologischen Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der landesweiten Untersuchung der Entwicklungspotenziale zu erstellen. Verbesserungen der Gewässerstruktur sind vorrangig mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher morphodynamischer Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit dem keine irreversiblen Restriktionen im Wege stehen.
Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, die sowohl räumlich die zu entwickelnden/ umzugestaltenden Gewässerabschnitte aufzeigt als auch entsprechende Maßnahmen durch Fachdaten sowie in Form von Maßnahmenblättern und Entwurfskonzepten für die einzelnen Abschnitte ausformuliert und zuordnet. In der Maßnahmenkonzeption sind weiterhin Angaben zum zeitlichen Ablauf sowie Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen (z. B. ggf. auch Leitungsauskunft, erforderliche Flächenbereitstellung) erforderlich.
Im Ergebnis steht eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und Durchgängigkeit, die – soweit möglich – das Trittsteinprinzip berücksichtigt und mögliche Strahlwirkungen nutzt, um gezielt die ökologische Funktionsfähigkeit für die bisher defizitären biologischen Qualitätskomponenten zu verbessern.
Es wird maximal ein Auftrag an einen Bieter erteilt.
Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern, die aufgrund von Projektumfang und Schwierigkeitsgrad der einzelnen Lose ermittelt worden ist.
Landesstudie Gewässerökologie – Stufe 2 – Planungsleistungen 2021 – Los 4 - 4301_Enz, 4501_Enz_B
Gewässerstrecken der GIO der Enz im Landkreis Calw, im Enzkreis und im Stadtkreis Pforzheim.
Das Los 4 umfasst die Betrachtungsräume 4301_Enz, 4501_Enz_B.
Eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der WRRL ist ein guter hydromorphologischer Zustand der Fließgewässer als Lebensraum für Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten. Maßnahmen zur Revitalisierung der Gewässer sind jeweils von der für die Unterhaltung der Gewässer zuständigen Stelle zu planen und umzusetzen. Für die Gewässer 1. Ordnung sowie in einigen Ausnahmefällen auch für Gewässer 2. Ordnung (zusammenfassend im Folgenden als G.I.O. bezeichnet) sind in Baden-Württemberg die Landesbetriebe Gewässer bei den Regierungspräsidien zuständig.
Um die vorhandenen Mittel möglichst effektiv einzusetzen, wurde durch die Geschäftsstelle Gewässerökologie (GS GÖ) beim RP Tübingen eine Studie in Auftrag gegeben, in der die notwendigen Grundlagen und Analysen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden, soweit dies mit den landesweit verfügbaren Daten möglich ist (Landesstudie Gewässerökologie LS GÖ – Stufe 1). Somit liegt eine landeseinheitliche Vorgehensweise zur Planung und Priorisierung von Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes der G.I.O. vor, die durch die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer umgesetzt wird. Vom RP Tübingen wird hierzu eine zentrale Ausschreibung der Arbeiten durchgeführt.
Die Anordnung der Maßnahmenbereiche erfolgt u. a. nach dem Strahlwirkungs- und Trittsteinprinzip. Die in der UBA-Studie (UBA 2014) enthaltenen Planungshypothesen zur Länge der relevanten Fließgewässerabschnitte bzw. zum Abstand zwischen den Einzelmaßnahmen in Abhängigkeit der Gewässerbreite und des Gewässertyps wurden übernommen. Mögliche Besiedelungsquellen wurden anhand des biologischen Monitorings und anhand von spezifischen Einzelparametern der Gewässerstrukturkartierung (Feinverfahren BW) landesweit identifiziert und berücksichtigt. Dabei wurde differenziert zwischen den Anforderungen der biologischen Qualitätskomponenten Fische und Makrozoobenthos.
Wo vertiefende Analysen in der zweiten Stufe (Maßnahmenplanung) erforderlich sind, wird dies in der Landesstudie Stufe 1 erläutert und in die Leistungsbeschreibung aufgenommen.
Zielsetzung und angestrebte Ergebnisse:
Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine ganzheitliche, einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination von Maßnahmen zur Schaffung von gewässertypspezifischen Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Es sind also überregionale Planungen erforderlich, die größere Einheiten mit ihren Wechselwirkungen betrachten.
Für das/die G.I.O. im vorgegebenen Betrachtungsraum ist eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und ökologischen Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der landesweiten Untersuchung der Entwicklungspotenziale zu erstellen. Verbesserungen der Gewässerstruktur sind vorrangig mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher morphodynamischer Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit dem keine irreversiblen Restriktionen im Wege stehen.
Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, die sowohl räumlich die zu entwickelnden/ umzugestaltenden Gewässerabschnitte aufzeigt als auch entsprechende Maßnahmen durch Fachdaten sowie in Form von Maßnahmenblättern und Entwurfskonzepten für die einzelnen Abschnitte ausformuliert und zuordnet. In der Maßnahmenkonzeption sind weiterhin Angaben zum zeitlichen Ablauf sowie Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen (z. B. ggf. auch Leitungsauskunft, erforderliche Flächenbereitstellung) erforderlich.
Im Ergebnis steht eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und Durchgängigkeit, die – soweit möglich – das Trittsteinprinzip berücksichtigt und mögliche Strahlwirkungen nutzt, um gezielt die ökologische Funktionsfähigkeit für die bisher defizitären biologischen Qualitätskomponenten zu verbessern.
Es wird maximal ein Auftrag an einen Bieter erteilt.
Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern, die aufgrund von Projektumfang und Schwierigkeitsgrad der einzelnen Lose ermittelt worden ist.
Landesstudie Gewässerökologie – Stufe 2 – Planungsleistungen 2021 – Los 5 - 3102_Dreisam, 3109_Dreisam, 3107_Leopoldskanal
Gewässerstrecken der GIO der Dreisam und des Leopoldskanals in den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Freiburg sowie der Unterlauf der Alten Dreisam (G.II.O.)
Das Los 5 umfasst die Betrachtungsräume 3102_Dreisam, 3109_Dreisam, 3107_Leopoldskanal.
Eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der WRRL ist ein guter hydromorphologischer Zustand der Fließgewässer als Lebensraum für Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten. Maßnahmen zur Revitalisierung der Gewässer sind jeweils von der für die Unterhaltung der Gewässer zuständigen Stelle zu planen und umzusetzen. Für die Gewässer 1. Ordnung sowie in einigen Ausnahmefällen auch für Gewässer 2. Ordnung (zusammenfassend im Folgenden als G.I.O. bezeichnet) sind in Baden-Württemberg die Landesbetriebe Gewässer bei den Regierungspräsidien zuständig.
Um die vorhandenen Mittel möglichst effektiv einzusetzen, wurde durch die Geschäftsstelle Gewässerökologie (GS GÖ) beim RP Tübingen eine Studie in Auftrag gegeben, in der die notwendigen Grundlagen und Analysen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden, soweit dies mit den landesweit verfügbaren Daten möglich ist (Landesstudie Gewässerökologie LS GÖ – Stufe 1). Somit liegt eine landeseinheitliche Vorgehensweise zur Planung und Priorisierung von Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes der G.I.O. vor, die durch die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer umgesetzt wird. Vom RP Tübingen wird hierzu eine zentrale Ausschreibung der Arbeiten durchgeführt.
Die Anordnung der Maßnahmenbereiche erfolgt u. a. nach dem Strahlwirkungs- und Trittsteinprinzip. Die in der UBA-Studie (UBA 2014) enthaltenen Planungshypothesen zur Länge der relevanten Fließgewässerabschnitte bzw. zum Abstand zwischen den Einzelmaßnahmen in Abhängigkeit der Gewässerbreite und des Gewässertyps wurden übernommen. Mögliche Besiedelungsquellen wurden anhand des biologischen Monitorings und anhand von spezifischen Einzelparametern der Gewässerstrukturkartierung (Feinverfahren BW) landesweit identifiziert und berücksichtigt. Dabei wurde differenziert zwischen den Anforderungen der biologischen Qualitätskomponenten Fische und Makrozoobenthos.
Wo vertiefende Analysen in der zweiten Stufe (Maßnahmenplanung) erforderlich sind, wird dies in der Landesstudie Stufe 1 erläutert und in die Leistungsbeschreibung aufgenommen.
Zielsetzung und angestrebte Ergebnisse:
Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine ganzheitliche, einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination von Maßnahmen zur Schaffung von gewässertypspezifischen Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Es sind also überregionale Planungen erforderlich, die größere Einheiten mit ihren Wechselwirkungen betrachten.
Für das/die G.I.O. im vorgegebenen Betrachtungsraum ist eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und ökologischen Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der landesweiten Untersuchung der Entwicklungspotenziale zu erstellen. Verbesserungen der Gewässerstruktur sind vorrangig mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher morphodynamischer Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit dem keine irreversiblen Restriktionen im Wege stehen.
Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, die sowohl räumlich die zu entwickelnden/ umzugestaltenden Gewässerabschnitte aufzeigt als auch entsprechende Maßnahmen durch Fachdaten sowie in Form von Maßnahmenblättern und Entwurfskonzepten für die einzelnen Abschnitte ausformuliert und zuordnet. In der Maßnahmenkonzeption sind weiterhin Angaben zum zeitlichen Ablauf sowie Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen (z. B. ggf. auch Leitungsauskunft, erforderliche Flächenbereitstellung) erforderlich.
Im Ergebnis steht eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und Durchgängigkeit, die – soweit möglich – das Trittsteinprinzip berücksichtigt und mögliche Strahlwirkungen nutzt, um gezielt die ökologische Funktionsfähigkeit für die bisher defizitären biologischen Qualitätskomponenten zu verbessern.
Es wird maximal ein Auftrag an einen Bieter erteilt.
Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern, die aufgrund von Projektumfang und Schwierigkeitsgrad der einzelnen Lose ermittelt worden ist.
Landesstudie Gewässerökologie – Stufe 2 – Planungsleistungen 2021 – Los 6 - 6403_Rot_1, 6403_Rot_2
Gewässerstrecken der GIO der Rot im Landkreis Biberach und im Alb-Donau-Kreis
Das Los 6 umfasst die Betrachtungsräume 6403_Rot_1, 6403_Rot_2.
Eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der WRRL ist ein guter hydromorphologischer Zustand der Fließgewässer als Lebensraum für Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten. Maßnahmen zur Revitalisierung der Gewässer sind jeweils von der für die Unterhaltung der Gewässer zuständigen Stelle zu planen und umzusetzen. Für die Gewässer 1. Ordnung sowie in einigen Ausnahmefällen auch für Gewässer 2. Ordnung (zusammenfassend im Folgenden als G.I.O. bezeichnet) sind in Baden-Württemberg die Landesbetriebe Gewässer bei den Regierungspräsidien zuständig.
Um die vorhandenen Mittel möglichst effektiv einzusetzen, wurde durch die Geschäftsstelle Gewässerökologie (GS GÖ) beim RP Tübingen eine Studie in Auftrag gegeben, in der die notwendigen Grundlagen und Analysen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden, soweit dies mit den landesweit verfügbaren Daten möglich ist (Landesstudie Gewässerökologie LS GÖ – Stufe 1). Somit liegt eine landeseinheitliche Vorgehensweise zur Planung und Priorisierung von Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes der G.I.O. vor, die durch die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer umgesetzt wird. Vom RP Tübingen wird hierzu eine zentrale Ausschreibung der Arbeiten durchgeführt.
Die Anordnung der Maßnahmenbereiche erfolgt u. a. nach dem Strahlwirkungs- und Trittsteinprinzip. Die in der UBA-Studie (UBA 2014) enthaltenen Planungshypothesen zur Länge der relevanten Fließgewässerabschnitte bzw. zum Abstand zwischen den Einzelmaßnahmen in Abhängigkeit der Gewässerbreite und des Gewässertyps wurden übernommen. Mögliche Besiedelungsquellen wurden anhand des biologischen Monitorings und anhand von spezifischen Einzelparametern der Gewässerstrukturkartierung (Feinverfahren BW) landesweit identifiziert und berücksichtigt. Dabei wurde differenziert zwischen den Anforderungen der biologischen Qualitätskomponenten Fische und Makrozoobenthos.
Wo vertiefende Analysen in der zweiten Stufe (Maßnahmenplanung) erforderlich sind, wird dies in der Landesstudie Stufe 1 erläutert und in die Leistungsbeschreibung aufgenommen.
Zielsetzung und angestrebte Ergebnisse:
Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine ganzheitliche, einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination von Maßnahmen zur Schaffung von gewässertypspezifischen Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Es sind also überregionale Planungen erforderlich, die größere Einheiten mit ihren Wechselwirkungen betrachten.
Für das/die G.I.O. im vorgegebenen Betrachtungsraum ist eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und ökologischen Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der landesweiten Untersuchung der Entwicklungspotenziale zu erstellen. Verbesserungen der Gewässerstruktur sind vorrangig mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher morphodynamischer Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit dem keine irreversiblen Restriktionen im Wege stehen.
Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, die sowohl räumlich die zu entwickelnden/ umzugestaltenden Gewässerabschnitte aufzeigt als auch entsprechende Maßnahmen durch Fachdaten sowie in Form von Maßnahmenblättern und Entwurfskonzepten für die einzelnen Abschnitte ausformuliert und zuordnet. In der Maßnahmenkonzeption sind weiterhin Angaben zum zeitlichen Ablauf sowie Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen (z. B. ggf. auch Leitungsauskunft, erforderliche Flächenbereitstellung) erforderlich.
Im Ergebnis steht eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und Durchgängigkeit, die – soweit möglich – das Trittsteinprinzip berücksichtigt und mögliche Strahlwirkungen nutzt, um gezielt die ökologische Funktionsfähigkeit für die bisher defizitären biologischen Qualitätskomponenten zu verbessern.
Es wird maximal ein Auftrag an einen Bieter erteilt.
Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern, die aufgrund von Projektumfang und Schwierigkeitsgrad der einzelnen Lose ermittelt worden ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Landesstudie Gewässerökologie – Stufe 2 – Planungsleistungen 2021 – Los 1 - 0401_Neckar, 4001_Neckar
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hilden
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://planungsbuero-koenzen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52066
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.proaqua-gmbh.de/
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Landesstudie Gewässerökologie – Stufe 2 – Planungsleistungen 2021 – Los 2 - 3206_Kinzig, 3208_Kinzig, 3207_Schiltach, 3209_Gutach
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://geitz-partner.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.stowasserplan.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesloch
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69168
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hydra-institute.com
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Niefern-Öschelbronn
NUTS-Code: DE12B Enzkreis
Postleitzahl: 75223
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hydra-institute.com
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tettnang-Oberlangnau
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Landesstudie Gewässerökologie – Stufe 2 – Planungsleistungen 2021 – Los 3 - 4107_Aich, 4108_Lauter, 4109_Fils, 4110_Fils
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nußdorf-Debant
NUTS-Code: AT333 Osttirol
Postleitzahl: 9990
Land: Österreich
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.revital-ib.at
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wels
NUTS-Code: AT312 Linz-Wels
Postleitzahl: 4600
Land: Österreich
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.blattfisch.at/
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Landesstudie Gewässerökologie – Stufe 2 – Planungsleistungen 2021 – Los 4 - 4301_Enz, 4501_Enz_B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lohmar
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53797
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.gewaesser-experten.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45136
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.umweltbuero-essen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Velbert
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 42555
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.chromgruen.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Landesstudie Gewässerökologie – Stufe 2 – Planungsleistungen 2021 – Los 5 - 3102_Dreisam, 3109_Dreisam, 3107_Leopoldskanal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bjoernsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79110
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fwt.fichtner.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Landesstudie Gewässerökologie – Stufe 2 – Planungsleistungen 2021 – Los 6 - 6403_Rot_1, 6403_Rot_2
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
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Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 11.02.2020:
„.. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW).
4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 € und höchstens 50.000 € betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 €. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.
6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
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