Eisenbahnhaltepunkt Stuttgart-Nord
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vm.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Eisenbahnhaltepunkt Stuttgart-Nord
Neubau eines Haltepunkts für die Panoramabahn an der Heilbronner Straße („Nordhalt“):
Im Zuge des Bahnprojekts Stuttgart-Ulm wird der Schienenknoten Stuttgart neu geordnet (Stuttgart 21). Zwischen Nordbahnhof und Hauptbahnhof entsteht dabei die neue S‐Bahn‐Haltestelle Mittnachtstraße. Für die Anbindung dieser neuen S‐Bahn‐Haltestelle wird die Gäubahnzuführung zum heutigen Hauptbahnhof über die Panoramabahn unterbrochen. Die Stadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart und das Land Baden‐Württemberg wollen ermöglichen, dass die Züge der Gäubahn auch nach der Streckenunterbrechung im Bereich der Rosensteinstraße, zumindest interimsweise, über die Panoramastrecke weiterhin in den Stuttgarter Talkessel gelangen. Hierfür soll ein neuer Haltepunkt, der sogenannte „Nordhalt“ errichtet werden. Die Züge der Gäubahn könnten dann weiter bis zu diesem Halt geführt werden und damit in den Innenstadtbereich gelangen.
Stuttgart
Die Baumaßnahme betrifft folgende Bauteile:
- Bahnsteig = Bauteil A,
- Bahnsteigüberdachung = Bauteil B,
- Treppenaufgang zum Brünner Steg (Seilbrücke) = Bauteil C,
- Aufzug an Brünner Steg (Seilbrücke) = Bauteil D,
- Treppenaufgang, Rampe, Stützbauwerke Mia-Seeger-Straße = Bauteil E.
Folgende Planungsleistungen sind insbesondere Bestandteil des Vertrages:
- Planung Ingenieurbauwerke nach Teil 3, Abschnitt 3, HOAI,
- Tragwerksplanung nach Teil 4 Abschnitt 1 HOAI,
- Planung der Technische Ausrüstung nach Teil 4, Abschnitt 2 HOAI,
- Sicherheit- und Gesundheitsschutzkoordination nach Baustellenverordnung,
- Brandschutzplanung,
- Geotechnische Leistungen,
Die Leistungen nach Teil 4 (2) sind zu erbringen für folgende Anlagegruppen nach § 51 HOAI:
- Abwasser- Wasser- und Gasanlagen AWG,
- Starkstromanlagen STA,
- Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen FIA,
- Förderanlagen FA.
Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Projektgenehmigung im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistung zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungen stufenweise- und abschnittsweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.
1) Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
Das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren (2018 - 2020) festangestellten Beschäftigten (Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden) mit der notwendigen Hochschulqualifikation „Ingenieur, Bachelor, Master oder gleichwertig“ inkl. der Führungskräfte:
- mehr als 10 und bis zu 15 Vollzeitbeschäftigte: 50 Punkte,
- mehr als 15 Vollzeitbeschäftigte: 100 Punkte.
2) Referenzobjekt 1: Planung Ingenieurbauwerke gem. Teil 3 Abschnitt 3 HOAI mindestens Honorarzone III:
a) Projekttyp:
- Bahnsteiganlage an EBO-Bahnanlage: 75 Punkte,
- Bahnsteiganlage an EBO-Bahnanlage mit Bahnsteigüberdachung: 150 Punkte.
b) Baukosten - anrechenbare Kosten Ingenieurbauwerk - netto:
- ab 1,0 Mio. € und bis 2,0 Mio. €: 50 Punkte,
- mehr als 2,0 Mio. €: 100 Punkte.
c) Vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Planung Ingenieurbauwerke nach HOAI:
- LP 2: 17 Punkte,
- LP3: 21 Punkte,
- LP 4: 4 Punkte,
- LP 5: 13 Punkte,
- LP 6: 11 Punkte,
- LP 7: 3 Punkte,
- LP 8: 13 Punkte,
- örtl. Bauüberwachung: 18 Punkte.
d) Jahr der Inbetriebnahme:
- ab 01.01.2011: 50 Punkte.
Referenzobjekt 2: Tragwerksplanung gem. Teil 4 Abschnitt 1 HOAI mindestens Honorarzone III:
a) Projekttyp:
- Konstruktionen mit einfachen Schwingungsuntersuchungen: 35 Punkte,
- Konstruktionen mit hohem Schwingungsgrad: 75 Punkte.
b) Baukosten - anrechenbare Kosten Tragwerksplanung - netto:
- ab 0,5 Mio. € und bis 1,0 Mio. €: 25 Punkte,
- mehr als 1,0 Mio. €: 50 Punkte.
c) Vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Tragwerksplanung nach HOAI:
- LP 2: 5 Punkte,
- LP 3: 8 Punkte,
- LP 4: 15 Punkte,
- LP 5: 22 Punkte,
- LP 6: 1 Punkt.
d) Bauliche Fertigstellung:
- ab 01.01.2016: 25 Punkte.
5) Referenzobjekt 3: Planung Technische Ausrüstung gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI der Anlagengruppe 1 mindestens Honorarzone II:
a) Projekttyp:
- Anlagen mit langen verzweigten Netzen: 50 Punkte,
b) Vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Planung Technische Ausrüstung nach HOAI:
- LP 2: 2 Punkte,
- LP 3: 4 Punkte,
- LP 4: 1 Punkt,
- LP 5: 6 Punkte,
- LP 6: 3 Punkte,
- LP 7: 1 Punkt,
- LP 8: 9 Punkte.
c) Jahr der Inbetriebnahme:
- ab 01.01.2016: 25 Punkte.
6) Referenzobjekt 4: Planung Technische Ausrüstung gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI der Anlagengruppe 4 mindestens Honorarzone II:
a) Projekttyp:
- Starkstromanlagen für Bahnsteiganlage: 50 Punkte.
b) Vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Planung Technische Ausrüstung nach HOAI:
- LP 2: 2 Punkte,
- LP 3: 4 Punkte,
- LP 4: 1 Punkt,
- LP 5: 6 Punkte,
- LP 6: 3 Punkte,
- LP 7: 1 Punkt,
- LP 8: 9 Punkte.
c) Jahr der Inbetriebnahme:
- ab 01.01.2016: 25 Punkte.
7) Referenzobjekt 5: Planung Technische Ausrüstung gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI der Anlagengruppe 5 mindestens Honorarzone II:
a) Projekttyp:
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen für Bahnsteiganlage: 50 Punkte.
b) Vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Planung Technische Ausrüstung nach HOAI:
- LP 2: 2 Punkte,
- LP 3: 4 Punkte,
- LP 4: 1 Punkt,
- LP 5: 6 Punkte,
- LP 6: 3 Punkte,
- LP 7: 1 Punkt,
- LP 8: 9 Punkte.
c) Jahr der Inbetriebnahme:
- ab 01.01.2016: 25 Punkte.
8) Referenzobjekt 6: Planung Technische Ausrüstung gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI der Anlagengruppe 6 mindestens Honorarzone II:
a) Projekttyp:
- Personenaufzug im öffentlichen Bereich: 50 Punkte.
b) Vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Planung Technische Ausrüstung nach HOAI:
- LP 2: 2 Punkte,
- LP 3: 4 Punkte,
- LP 4: 1 Punkt,
- LP 5: 6 Punkte,
- LP 6: 3 Punkte,
- LP 7: 1 Punkt,
- LP 8: 9 Punkte.
c) Jahr der Inbetriebnahme:
- ab 01.01.2016: 25 Punkte.
Ein Referenzprojekt kann bei den unterschiedlichen Leistungsbereichen mehrfach angegeben.
Es können maximal 1.100 Punkte erreicht werden. Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerberbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis mindestens von einem Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer oder Studien- und Ausbildungsnachweise (Mindestbedingung: Bauingenieur oder Vergleichbares)
— § 43 VgV: Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen,
— § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit 3,0 Mio. EUR Deckungssumme für Personen- und 5,0 Mio. EUR für Sachschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. (Ausschlusskriterium),
— § 47 VgV: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (im Fall der Eignungsleihe),
— § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten,
Die Bestätigung der Eigenerklärungen erfolgt durch Nennung des Erklärenden im Rahmen der Abgabe auf der Vergabeplattform.
— § 46 Abs. 3 Nr. 1: je 1 Referenzprojekt mit vergleichbaren Planungsanforderungen mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen für folgende Bereiche:
- Planung Ingenieurbauwerk mindestens Honorarzone III,
- Planung Tragwerksplanung mindestens Honorarzone III,
- Planung Technische Ausrüstung der Anlagengruppe 1 mindestens Honorarzone II,
- Planung Technische Ausrüstung der Anlagengruppe 4 mindestens Honorarzone II,
- Planung Technische Ausrüstung der Anlagengruppe 5 mindestens Honorarzone II,
- Planung Technische Ausrüstung der Anlagengruppe 6 mindestens Honorarzone II
Siehe Abschnitt III.1.1).
— § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss),
— § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben:
Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Sollte eine Bewerber-/Bietergemeinschaft angestrebt werden, ist das Formblatt 234 zu verwenden.
Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2) genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen mit Angabe der erreichten Gesamtpunktzahl sind auf der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen, über die geforderten hinaus, werden nicht gewertet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).