Holzböden Referenznummer der Bekanntmachung: L03.14a
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kapellmann.de
Abschnitt II: Gegenstand
Holzböden
- Bühnenböden neu verlegen inkl. Unterkonstruktion und Mineralwolldämmung (Aufbauhöhe ca. 18-23 cm): ca. 420 m²
- Bühnenböden neu verlegen inkl. Unterkonstruktion und Mineralwolldämmung (Aufbauhöhe ca. 5-10 cm): ca. 520 m²
- Bühnenböden, Bestandergänzungen von Teilflächen: ca. 100 m²
Mannheim
- Bühnenböden neu verlegen inkl. Unterkonstruktion und Mineralwolldämmung (Aufbauhöhe ca. 18-23 cm): ca. 420 m²
- Bühnenböden neu verlegen inkl. Unterkonstruktion und Mineralwolldämmung (Aufbauhöhe ca. 5-10 cm): ca. 520 m²
- Bühnenböden, Bestandergänzungen von Teilflächen: ca. 100 m²
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotsabgabe, dass aufgrund einer ggf. großen Datenmenge eine vollständige Übertragung Ihres Angebots längere Zeit in Anspruch nehmen kann! Bitte kalkulieren Sie daher ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebots auf der Vergabeplattform und/oder die Schaffung der technischen Voraussetzungen ein. Für gegebenenfalls auftretende Anwendungsprobleme, die in Ihrem Bereich liegen, tragen Sie das Risiko. Eine Berücksichtigung Ihres Angebotes kommt dann nicht mehr in Betracht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVRL46
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind ebenfalls spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB))