Bekanntmachung über vergebene Aufträge - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für die Sanierung und Neubau der Glemstalschule Schwieberdingen-Hemmingen Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/2595
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwieberdingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71701
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwieberdingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung über vergebene Aufträge - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für die Sanierung und Neubau der Glemstalschule Schwieberdingen-Hemmingen
Die Gemeinden Schwieberdingen und Hemmingen planen die Sanierung mit Neubau der Glemstalschule (nachfolgend "GSH") im Herrenwiesenweg 35, in Schwieberdingen. Das Projektgebiet liegt südwestlich von Schwieberdingen in Ortsrandlage an einem Grünzug direkt an der Glems. Bei der Schule handelt sich um eine ehemalige Realschule mit Gebäude aus dem Jahr 1978 und Anbau aus dem Jahr 1991, die 2013 in eine vierzügige Gemeinschaftsschule umgewandelt wurde. In direktem Kontext des Schulcampuses befindet sich auch die Grundschule Hermann-Butzer-Schule (nachfolgend "HBS"), die 2007/2008 saniert wurde. In diesem Zusammenhang entstand auch ein Mensaanbau neben der Schule - im Folgenden Zwischenbau genannt.
Die Maßnahmen des Projekts umfassen die Kernsanierung des Bestandsbaus, einen Neubau sowie die punktuelle Sanierung des Erdgeschosses des Zwischenbaus. Ausgehend von rund 4300 m² Programmfläche werden Unterrichtsräume für ca. 600 Schüler der Klassen 5 bis 10 sowie ca. 60 Unterrichtende vorgesehen. Während der gesamten Bauzeit muss der Schulbetrieb beider Schulen prinzipiell vollständig und sicher erhalten bleiben.
Glemstalschule Herrenwiesenweg 35 71701 Schwieberdingen
Die Gemeinden Schwieberdingen und Hemmingen planen die Sanierung mit Neubau der Glemstalschule (nachfolgend "GSH") im Herrenwiesenweg 35, in Schwieberdingen. Das Projektgebiet liegt südwestlich von Schwieberdingen in Ortsrandlage an einem Grünzug direkt an der Glems. Bei der Schule handelt sich um eine ehemalige Realschule mit Gebäude aus dem Jahr 1978 und Anbau aus dem Jahr 1991, die 2013 in eine vierzügige Gemeinschaftsschule umgewandelt wurde. In direktem Kontext des Schulcampuses befindet sich auch die Grundschule Hermann-Butzer-Schule (nachfolgend "HBS"), die 2007/2008 saniert wurde. In diesem Zusammenhang entstand auch ein Mensaanbau neben der Schule - im Folgenden Zwischenbau genannt.
Die Maßnahmen des Projekts umfassen die Kernsanierung des Bestandsbaus, einen Neubau sowie die punktuelle Sanierung des Erdgeschosses des Zwischenbaus. Ausgehend von rund 4300 m² Programmfläche werden Unterrichtsräume für ca. 600 Schüler der Klassen 5 bis 10 sowie ca. 60 Unterrichtende vorgesehen. Während der gesamten Bauzeit muss der Schulbetrieb beider Schulen prinzipiell vollständig und sicher erhalten bleiben. Diese zeitlichen und räumlichen Abhängigkeiten prägen das vorliegende Projekt GSH, sind aber aufgrund von wenigen, klaren Phasenvorgaben seitens des Auftragsgebers einfach und strukturiert umsetzbar. Der Leistungsumfang des Auftragnehmers umfasst auch Interimsmaßnahmen (Container), so dass Baumaßnahmen und Unterrichtsbetrieb immer voneinander getrennt verlaufen.
Die bauliche Fertigstellung ist spätestens bis Schuljahresbeginn 2025/26 geplant. Aspekte der Nachhaltigkeit sind umzusetzen. Der Bieter hat dem Auftraggeber anzubieten, die Glemstalschule Schwieberdingen-Hemmingen bestehend aus dem saniertem Bestandsbau, dem Neubau und dem saniertem EG des Zwischenbaus nach den Vorgaben des Raumprogramms und der funktionalen Leistungsbeschreibung zu planen sowie schlüsselfertig und betriebsbereit zu errichten. Die Herstellung der öffentlichen Erschließung bis zur Leitungsgrenze bzw. bis zum Medienanschlusspunkt und die Neugestaltung der Außenbereiche und Pausenflächen liegen im Leistungsumfang des Auftragnehmers. Lieferleistungen zur Möblierung (KG 600) und alle Maßnahmen die Umzüge betreffend erbringt der Auftraggeber.
Die Kernsanierung erfasst den Rückbau und die komplette Sanierung des Bestandsgebäudes (Erneuerung der Gebäudehülle, Ertüchtigung Brandschutz, Ersatz der Gebäudetechnik, Verbesserung Schallschutz / Akustik, energetische Sanierung, Gebäudesicherheit, Schaffung von Barrierefreiheit, sonstige Sanierungen). Die zu sanierende Bestandsschule und das neu zu planende, zusätzliche Unterrichtsgebäude sind so zu errichten, dass sie den Anforderungen an einen zeitgemäßen Unterricht gerecht werden und die baulichen Voraussetzungen für eine Gemeinschaftsschule mit Ganztagesbetrieb für Schüler und Lehrer geschaffen werden.
Ferner ist die im Vergabeverfahren optional angefragte Planung und Errichtung einer Anbindung von Bestands- und Neubau mit einem Verbindungssteg durchzuführen.
Die Bieter hatten der Vergabestelle optional die Planung und Errichtung einer Anbindung von Bestands- und Neubau durch einen Verbindungssteg anzubieten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungs- und Bauleistungen für Sanierung und Neubau der Glemstalschule (GSH)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
Planungsleistungen Gebäude und Innenräume: Auer Weber Assiziierte GmbH, Stuttgart
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZR9NE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.