L646501 Neubau Edith-Stein-Schule Ravensburg, Planungsleistungen Projektsteuerer Referenznummer der Bekanntmachung: 25-ZV-206-21-L646501-PST-999-008
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wangen im Allgäu
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88239
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rv.de
Abschnitt II: Gegenstand
L646501 Neubau Edith-Stein-Schule Ravensburg, Planungsleistungen Projektsteuerer
PST-999-008 Projektsteuerung
88212 Ravensburg, Schützenstraße
Für die Leistungen der Projektsteuerung gem. § 2 AHO-Heft Nr.: 9 (03/2020), Teilleistungen der Projektstufen 1-5, HB A-E wird ein geeignetes Büro gesucht. Die Grundleistungen sind im Wesentlichen aus § 2 AHO-Heft Nr. 9 (03/2020) entnommen. Eine detaillierte Aufstellung der Grundleistungen und Besonderen Leistungen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Leistungsbild (Anlage 5 zum Vertrag).
Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen, es wird zunächst die Stufe 1 beauftragt.
Stufe 1: Projektvorbereitung
Stufe 2: Planung
Stufe 3: Ausführungsvorbereitung
Stufe 4: Ausführung
Stufe 5: Projektabschluss
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe.
Beschreibung der Beschaffung:
Das Wettbewerbsgrundstück mit einer Größe von 2,09 ha befindet sich im nordöstlichen Teil Ravensburg im Gebiet Kammerbrühl und umfasst das Flurstück 439/9. Das zu bebauende Baufenster ist 6.882 m² groß. Das zu planende Gebäude soll die Hochhausgrenze (22m) nicht überschreiten. Der derzeit verdolte Bleicherbach soll zukünftig offen geführt werden und ist daher im Wettbewerbsgrundstück mit einzuplanen.
Um die Umsetzung der energetischen, ökologischen und nachhaltigen Ziele zu gewährleisten, plant der Landkreis das Projekt mit ökologischen Fachberatern zu begleiten.
Der Auslober wünscht sich einen hohen Vorfertigungsgrad und erwartet sich dadurch eine kurze Bauzeit und eine wirtschaftliche Errichtung der Gebäude.
Es wird besonderer Wert auf nachwachsende und regionale Materialien gelegt.
Das Gebäude soll in Holz- oder Hybridbauweise geplant und realisiert werden. Aus statischen, bzw. brandschutztechnischen Gründen können in Teilen alternative Bauweisen zum Einsatz kommen.
Der zur Verfügung stehende Kostenrahmen i. H. v. 62,46 Mio. € brutto, Preisbasis I. Quartal 2021, darf bei der Realisierung nicht überschritten werden.
In den Kosten enthalten sind:
- KG 300+400+(anteilig) 500: 38,5 Mio € brutto, Preisbasis I. Quartal 2021
- Zuschlag nachhaltiges Bauen (5%) ca. 1,93 Mio € brutto, Preisbasis I. Quartal 2021
- Zuschlag Holzbauweise (5%) ca. 1,93 Mio.€ brutto, Preisbasis I. Quartal 2021
- KG 700: 10,5 Mio € brutto
Baupreissteigerungen und die Kostengruppen 100, 600 und 800 sind nicht enthalten.
Der Eigenbetrieb IKP beabsichtigt die Leistungen für die Leistungsphasen 1-9 stufenweise zu beauftragen. Für die Leistungsphasen 1 - 7 sind 27 Monate geplant. Für die Bauausführung sind 33 Monate geplant.
Beauftragung von Teilleistungen aus den HOAI-Leistungsphasen entsprechend dem Vertragsentwurf (Anlage der Teilnahmeunterlagen)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister muss vorhanden sein.
Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur 200 Punkte.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren abgegeben werden. Insgesamt können 200 Punkte erreicht werden.
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Es können 2 Referenzkategorien eingereicht werden:
Für Referenz A muss mind. 1 und können bis zu 2 Referenzprojekte gewertet werden (200 mögliche Punkte, 100 Punkte je Referenz).
Für Referenz B muss mind. 1 und können bis zu 2 Referenzprojekte gewertet werden (200 mögliche Punkte, 100 Punkte je Referenz).
Insgesamt können bei Berücksichtigung aller Kriterien 500 Punkte erreicht werden.
Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden. (siehe auch angehängte Matrizen).
Beschreibung der Referenzen:
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Für die Referenzen A und B muss 1 Projekt und können bis zu 2 Projekte eingereicht werden.
Mehrfachnennungen sind möglich.
Referenz A:
Nachweis eines realisierten und vergleichbaren Projekts (Thema Neubau Schule odervergleichbar)
(Vergleichbarkeit: Schule oder vgl., ca. 8.250m² Nutzfläche, Gesamtkosten ca. 62 Mio. € brutto KG 200-500+700, öffentlicher Auftraggeber)
Mindestanforderungen:
- Nachweis eines realisierten vergleichbaren Projekts zum Thema Neubau Schule odervergleichbar
- Gesamtprojektkosten (KG 200 - 700) mind. 20.000.000 € brutto
- Leistungszeitraum 2011 - 2021, fertiggestellt
- Durchführung der wesentlichen Projektstufen (min. 2 - 5) im Unternehmen
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Mehrere Referenzen können bis zu 5 Punkten addiert werden. Es können max. 2 Referenzengewertet werden.
Referenz B:
Nachweis eines realisierten Projekts (qualitativ hochwertige Architektur).
Mindestanforderungen:
- Nachweis eines realisierten Projekts mit qualitativ hochwertiger Architektur.
- Gesamtprojektkosten (KG 200 - 700) mind. 5 Mio. € brutto
- Leistungszeitraum 2011 - 2021, fertiggestellt
- Durchführung der wesentlichen Projektstufen (min. 2 - 5) im Unternehmen
Nachweis der Hochwertigkeit z.B. über Auszeichnung oder Wettbewerbserfolg oder vergleichbar. Bewertung mit max. 5 Punkten.
Auszeichnung durch gestalterische Kommission mit Fachleuten = 5 Punkte
Wettbewerbserfolg, gelistet bei einer Architektenkammer = 3 Punkte
Sonstige = 1 Punkt
Mehrere Referenzen können bis zu 5 Punkten addiert werden. Es können max. 2 Referenzen gewertet werden.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Bewerbergemeinschaft:
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.
Die Referenzleistungen müssen von dem Unternehmen tatsächlich erbracht worden sein, das im Auftragsfall die Leistung tatsächlich erbringt (d.h. von dem Bewerber, des für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft oder den für die Leistungserbringung benannten Dritten).
siehe III.1.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Beauftragung:
Die Vergabestelle behält sich vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
2) Formale Ausschlusskriterien:
- Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1, Nr.1VgV,
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages.
3) Rechtliche Ausschlusskriterien:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB,
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB,
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB,
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressenvorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV.
4) Weitere Ausschlusskriterien:
Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1 der Bekanntmachung unter "geforderte Mindeststandards" (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit).
6) Bietergemeinschaften / Eignungsleihe / Unterauftragsvergabe:
- Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (siehe Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
- Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachungoder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erstnach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber dieAuftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachungder Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).