Prüfung elektrischer Geräten und Anlagen bei der AOK Baden-Württemberg Referenznummer der Bekanntmachung: AOKBW- AOKBW-2021-II.8.2/PEGA-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aok.de/pk/bw/
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung elektrischer Geräten und Anlagen bei der AOK Baden-Württemberg
Mit der vorliegenden Ausschreibung soll die Prüfung der elektrischen Geräten und Anlagen bei der AOK Baden-Württemberg gemäß den gesetzlichen Grundlagen und den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), speziell der Vorschrift DGUV V3 erfolgen. Die genauen Einzelheiten zur geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.
AOK Baden-Württemberg - Hauptverwaltung - Presselstraße 19 70191 Stuttgart Die Prüfung der elektrischen Anlagen und Geräten soll auf Basis eines Rahmenvertrages an allen Standorten der AOK Baden-Württemberg vorgenommen werden.
Mit der vorliegenden Ausschreibung soll die Prüfung der elektrischen Geräten und Anlagen bei der AOK Baden-Württemberg gemäß den gesetzlichen Grundlagen und den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), speziell der Vorschrift DGUV V3 erfolgen. Die Prüfung der elektrischen Anlagen und Geräten soll auf Basis eines Rahmenvertrages an allen Standorten der AOK Baden-Württemberg vorgenommen werden.
Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate - mit der Option auf Verlängerung um ein 1 Jahr auf maximal 48 Monate.
Die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Massen sind für den Leistungszeitraum von vier Jahren. Zunächst werden jedoch lediglich zwei Jahre beauftragt. Sollte die Option der Verlängerung auf drei bzw. vier Jahre genutzt werden, kann der Bieter ab dem 3. Jahr einen Rabatt oder einen Teuerungszuschlag gewähren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Prüfung elektrischer Geräte und Anlagen bei der AOK Baden-Württemberg
Ort: Hirschberg
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0RLED
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).
Der Antrag ist unzulässig, soweit
* der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt werden,
* Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
* mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind § (160 Abs. 3 GWB).
Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).