TWS Netz GmbH - Vergabe von Leistung für den Erweiterungsbau des Verwaltungssitzes - Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/2869
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Ravensburg
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tws-netz.de
Abschnitt II: Gegenstand
TWS Netz GmbH - Vergabe von Leistung für den Erweiterungsbau des Verwaltungssitzes - Rohbauarbeiten
DIe TWS (Technischen Werke Schussental) Netz GmbH sind ein mittelständisches Versorgungsunternehmen, das nach einem freiwilligen Unbundling in die Kernbereiche Netz und Vertrieb gegliedert ist und ca. 220 Mitarbeiter beschäftigt. Gegenstand der Ausschreibung der TWS die Erstellung des Erweiterungsbaues der Technischen Werke Schussental GmbH & Co.KG. nach Vorgaben aus den Beschreibungen und Zeichnungen sowie den Leistungs-verzeichnissen:
Das Energieversorgungsunternehmen TWS) Netz GmbH beabsichtigt das bestehende Verwaltungsgebäude in der Schussenstraße um einen angrenzenden Neubau an der Ecke Georgstraße/ Schussenstraße zu erweitern. Es ist vorgesehen ein funktionales, barrierefreies, zukunftsorientiertes und vor allem ein ressourcenschonendes Bürogebäude zu errichten.
Das neue Gebäude soll von der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) zertifiziert werden und mindestens deren Standard "Gold" entsprechen.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist das Gewerk Rohbau.
DIe TWS (Technischen Werke Schussental) Netz GmbH sind ein mittelständisches Versorgungsunternehmen, das nach einem freiwilligen Unbundling in die Kernbereiche Netz und Vertrieb gegliedert ist und ca. 220 Mitarbeiter beschäftigt. Gegenstand der Ausschreibung der TWS die Erstellung des Erweiterungsbaues der Technischen Werke Schussental GmbH & Co.KG. nach Vorgaben aus den Beschreibungen und Zeichnungen sowie den Leistungs-verzeichnissen:
Das Energieversorgungsunternehmen TWS) Netz GmbH beabsichtigt das bestehende Verwaltungsgebäude in der Schussenstraße um einen angrenzenden Neubau an der Ecke Georgstraße/ Schussenstraße zu erweitern. Es ist vorgesehen ein funktionales, barrierefreies, zukunftsorientiertes und vor allem ein ressourcenschonendes Bürogebäude zu errichten.
Das neue Gebäude soll von der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) zertifiziert werden und mindestens deren Standard "Gold" entsprechen.
Neben hochflexiblen und modernen Arbeitsplätzen plant die TWS im Neubau ein eigen-ständiges Kundenzentrum mit separatem Zugang.
Das neue Rechenzentrum und eine eigenständige Leitstelle werden in einem besonders gesicherten Teil des Neubaus eingerichtet.
Die Baumaßnahme umfasst den Neubau des Erweiterungsgebäudes entlang der Georgstraße.
BGF: ca. 6.045 m²
BRI: ca. 21.241 m³
Das Gebäude ist 4-geschossig im Anschlussbereich an den Bestand. Die Gebäude Ecke hebt sich durch Ihre 6 Geschossigkeit deutlich von der Umgebungsbebauung ab. Der Hauptbaukörper entlang der Georgstraße ist 3-geschossig. Der Neubau ist im 1. Untergeschoss komplett, im 2. Untergeschoss teilweise unterkellert.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Rohbauarbeiten.
Diese umfassen insbesondere:
- Ca. 7.000m³ Aushub in unterschiedlichen Belastungsklassen einschl. Entsorgung
- Ca. 1.450m² Spundwand, Bohlenlänge bis 16m
- 100 Mikropfähle, Länge ca. 20m
- Ca. 1.400m² Bodenplatten, Dicke 25-100cm
- Ca. 4.000m² Wände
- Ca. 3.300m² Decken
Die Bauleistungen im Gewerk "Rohbauarbeiten" sind ab ca. KW 17 2022 (Mitte April 2022) beginnend.
- Die Baustelleneinrichtung ist für den Zeitraum KW 17 2022 bis KW 44 2024 vorgesehen.
- Die Kampfmitteluntersuchungen ist für den Zeitraum KW 18 2022 bis KW 36 2022 vorgesehen.
- Die Wasserhaltung ist für den Zeitraum KW 22 2022 bis KW 36 2022 vorgesehen.
- Aushub und Entsorgung ist für den Zeitraum KW 17 2022 bis KW 36 2022 vorgesehen.
- Die Baugrubensicherung ist für den Zeitraum KW 19 2022 bis KW 29 2022 vorgesehen.
- Die Tiefgründung- und Spezialtiefbauleistungen ist für den Zeitraum KW 19 2022 bis KW 36 2022
- Die Erdsondenanlage ist für einen Zeitraum von 5 Kalenderwochen im Zeitraum KW 19 2022 bis KW 36 2022 vorgesehen.
- Die Bauwerksabdichtung ist für den Zeitraum KW 34 2022 bis KW 19 2023 vorgesehen.
- Die Grundstücksentwässerungsarbeiten ist für den Zeitraum KW 17 2022 bis KW 36 2022 vorgesehen.
- Die Rohbauarbeiten sind für einen Zeitraum von 35 Wochen für den Zeitraum KW 28 2022 bis KW 3 2024
Weitere Informationen erhalten die Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl werden jeweils nur die drei als priorisiert gekennzeichnete Referenzen des Bereichs "Auftragswert "und der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz der vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre berücksichtigt.
Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Hierbei wie folgt bewertet:
Kriterium "Umsatz"
unter EUR 5,0 Mio. brutto 0 Punkte
EUR 5,0 Mio. brutto bis EUR 7,49 Mio. brutto 2 Punkte
EUR 7,5 Mio. brutto bis EUR 9,99 Mio. brutto 4 Punkte
EUR 10,0 Mio. brutto bis EUR 12,49 Mio. brutto 6 Punkte
ab EUR 12,5 Mio. brutto 8 Punkte
Kriterium "Aktualität" (je Referenz)
Fertigstellung in den letzten 4 Jahren (ab 1.1.2017) 1 Punkt
Fertigstellung in den letzten 2 Jahren (ab 1.1.2019) 2 Punkte
Fertigstellung in den letzten 1 Jahren (ab 1.1.2020 bis Ende der Teilnahmefrist) 3 Punkte
Kriterium "Bauvolumen" (je Referenz)
unter EUR 2,0 Mio. brutto 0 Punkte
EUR 2,0 Mio. brutto bis EUR 3,49 Mio. brutto 1 Punkte
EUR 3,5 Mio. brutto bis EUR 4,99 Mio. brutto 2 Punkte ab EUR 5 Mio. brutto 3 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führen jüngere Referenzen zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei Gleichstand entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaften vorzulegen.
Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2 und III.1.3 entsprechend.
2. Vorzulegenden Nachweise, Erklärungen und Dokumente
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB
(2) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
3. Vorzulegenden Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
(1) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
(2) Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 5.000.000,00 oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Der durchschnittliche Jahresumsatz der vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto betragen haben.
(1) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte sowie Angabe der Anzahl der technischen Fachkräfte (Polier/Meister, Facharbeiter, Vorarbeiter, Maschinisten), über die der Unternehmer für die Erbringung der Leistung verfügt.
(2) Vorlage von Referenzen
zu (1) Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss mindestens 20 Personen betragen haben.
zu (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von drei Referenzen über die Ausführung von Rohbauarbeiten für einen öffentlichen Auftraggeber/ Sektorenauftraggeber mit einem Auftrags-wert in Höhe von mindestens EUR 2,0 Mio. netto in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (Abnahme frühestens am 01.01.2016).
Hinweis: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über das Referenzprojekt muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Leistungsumfang / -gegenstand
- Ausführung von Rohbauarbeiten für einen öffentlichen Auftraggeber/ Sektorenauftrag-geber
- Auftragswert in EUR netto
- Zeitraum der Bauarbeiten
- Fertigstellung der Bauarbeiten (Abnahme)
zu (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von drei Referenzen über die Ausführung von Rohbau-arbeiten für einen öffentlichen Auftraggeber/ Sektorenauftraggeber mit der Integration Spezialtiefbau und Baugruben in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (Abnahme frühestens am 01.01.2016).
Hinweis: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bietergemeinschaften nur einmal vorzule-gen.
Die Erklärungen über das Referenzprojekt muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Leistungsumfang / -gegenstand
- Ausführung von Rohbauarbeiten für einen öffentlichen Auftraggeber/ Sektorenauftraggeber
- Auftragswert in EUR netto
- Zeitraum der Bauarbeiten
- Fertigstellung der Bauarbeiten (Abnahme)
Hinweis zu (2) : Der Nachweis zu Auftragswert und Integration Spezialtiefbau und Baugruben kann, muss aber nicht in derselben Referenz erbracht werden.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
(3) Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZR98Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.