Lagereinrichtung Interimsdepot Referenznummer der Bekanntmachung: SKK_2021_07
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: CXR6YDBYDPV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kunsthalle-karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lagereinrichtung Interimsdepot
Lagereinrichtung Interimsdepot
Staatliche Kunsthalle Karlsruhe Hans-Thoma-Str. 2-6 76133 Karlsruhe Die zu vergebenden Leistungen sind in der Hermann-Veit-Straße 6 in 76135 Karlsruhe zu erbringen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Herstellung, Lieferung, Montage und der betriebsbereite Einbau einer Lagereinrichtung für das Interimsdepot der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe zum Lagern von Kunstwerken. Der Auftragnehmer erbringt sämtliche zur Planung, Vorbereitung, Durchführung und den erfolgreichen Abschluss der Vertragsleistungen erforderlichen Leistungen. Es handelt sich um Bau-, Dienst- und Lieferleistungen.
Der Auftrag kann verlängert werden, wenn die Gebäude, in denen die Lagereinrichtung installiert werden sollen, nicht entsprechend dem vorgesehenen Leistungszeitraum fertiggestellt sein sollten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung, dass keiner der nach §§ 123,124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe vorliegt (Mindestanforderung).
1. Der Bieter muss durch eine Eigenerklärung erklären und nachweisen, dass er in den Geschäftsjahren 2017, 2018 und 2019 mit Lagereinrichtungsleistungen, die mit den vorliegend zu vergebenden Lagereinrichtungsleistungen Interimsdepot vergleichbar sind, insgesamt jährlich jeweils einen Umsatz in Höhe von mindestens EUR 1.500.000 netto erreicht hat (Mindestanforderung). Im Falle eines vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahres ist auf die entsprechenden Geschäftsjahre 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 abzustellen.
Lagereinrichtungsleistungen sind mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar, wenn sie diesen inhaltlich von der Art und Menge, in der Art der Leistungen, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, technisch, organisatorisch, dem wirtschaftlichen Volumen und vom Umfang her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Zur Führung des Nachweises genügt grundsätzlich die Eigenerklärung. Die Auftraggeberin behält sich vor, kurzfristig die Vorlage geeigneter weiterer Nachweise, insbesondere die Vorlage von Jahresabschlüssen und detaillierten Angaben zu Umsatzarten, zu verlangen.
2. Der Bieter muss durch eine Eigenerklärung erklären und nachweisen, dass er eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von Personenschäden: EUR 5.000.000; Sachschäden: EUR 5.000.000; Vermögensschäden: EUR 500.000, jeweils je Schadensfall bereits hat bzw. bereit ist abzuschließen, für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten sowie eine entsprechende Bescheinigung darüber unaufgefordert vorzulegen. Die genannten Versicherungen sind für die Dauer des Projekts 2-fach maximiert abzuschließen. Der Auftragnehmer muss diesen Versicherungsschutz bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten (Mindestanforderung).
Bei den in den Ziffern 1. und 2. genannten Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen.
1. Der Bieter muss für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Lagereinrichtungsleistungen spätestens bei Leistungsbeginn und für die Dauer der Leistungserbringung über das erforderliche hinreichend qualifizierte Personal in ausreichender Zahl, die technische Ausstattung und die Materialien zur sach- und fachgerechten Erbringung der Lagereinrichtungsleistungen unter Einhaltung sämtlicher in den Vergabeunterlagen gestellten Anforderungen und maßgeblichen Sicherheitsbestimmungen verfügen.
Zur Führung des Nachweises genügt grundsätzlich die Eigenerklärung. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, die Erfüllung der gemachten Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür kurzfristig geeignete Nachweise zum Beleg zu verlangen.
2. Der Bieter muss durch mindestens drei (3) verschiedene Referenzen, die von mindestens zwei verschiedenen Auftraggebern stammen müssen, für die zu erbringenden Lagereinrichtungsleistungen und die hierzu in den Vergabeunterlagen genannten Inhalte und Tätigkeiten nachweisen, dass er Leistungen erbracht hat, die mit der hier zu vergebenden Lagereinrichtungsleistungen Interimsdepot vergleichbar sind.
Eine bestimmte Referenzleistung (Referenz) ist mit den hier zu vergebenden Lagereinrichtungsleistungen vergleichbar, wenn sie diesen inhaltlich, in der Art der Leistung, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, technisch, organisatorisch, dem wirtschaftlichen Volumen so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglicht.
Die Leistungen in Bezug auf die jeweilige Referenz müssen in dem Zeitraum seit dem 1. Januar 2017 bis zum Ende der Angebotsfrist entweder begonnen worden sein oder innerhalb dieses Zeitraums noch angedauert haben.
Bei den in den Ziffern 1. und 2. genannten Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Karlsruhe
Bieter und Dritte sind nicht zur Teilnahme am Öffnungstermin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXR6YDBYDPV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Rügen wegen behaupteter Vergabeverstöße sind gegenüber der in Ziffer 2 genannten Kontaktstelle innerhalb
einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Ein Antrag auf
Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB