IHKSO-KONVUEBA-OG-01-Drehmaschinen Referenznummer der Bekanntmachung: IHKSO-KONVUEBA-OG-01-Drehmaschinen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE142116833
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79098
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.suedlicher-oberrhein.ihk.de/
Abschnitt II: Gegenstand
IHKSO-KONVUEBA-OG-01-Drehmaschinen
Drehmaschinen 9 Stück
Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein Am Unteren Mühlbach 34 77652 Offenburg DE134 IHK-Akademie Südlicher Oberrhein, Am Unteren Mühlbach 34, 77652 Offenburg
Werkzeugmaschinen -Drehmaschinen 9 Stück
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jeder Nach-unternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) müssen mit dem An-gebot folgende Eigenerklärungen abgeben:
- Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister.
- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründe i.S.v. § 123 GWB und zu § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 GWB
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen i.S.v. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG.
- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
- Nur bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung mit Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines Bevollmächtigten Vertreters.
- Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Angebotswertung die Vorlage von Nachweisen zu allen geforderten Eigenerklärungen zu fordern.
Jeder Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Es müssen mindestens zwei Referenzen über Lieferleistungen angegeben werden, die mit der zu vergebenden Lieferleistung vergleichbar sind und die im Zeitraum 01.01.2018 bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist ausgeführt wurden. Zu jeder Referenz sind Ort, Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber, Lieferumfang, Lieferzeitraum und der Bruttoauftragswert anzugeben. Bei Bietergemeinschaften werden die Re-ferenzen der Bietergemeinschaftsmitglieder zusammengerechnet.
Abschnitt IV: Verfahren
Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein
Am Unteren Mühlbach 34
77652 Offenburg
Bieter und/oder deren Bevollmächtigten können nicht teilnehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Angebots erforderlichen Vergabeunterlagen kön-nen mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform einzureichen. Es ist unzulässig, Angebote stattdessen unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu sen-den. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3) angegebene Verga-beplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Ant-worten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden nur auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Alle Interes-senten müssen sich daher regelmäßig selbst auf der Vergabeplattform in-formieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung Angebote zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXQ7YYZYYNP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15
Die IHK Südlicher Oberrhein ist der Ansicht, dass sie kein öffentlicher Auf-traggeber i.S.v. § 99 GWB ist und daher bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, deren Auftragswert den nach § 106 GWB maß-gebenden Schwellenwert erreicht oder überschreitet, nicht verpflichtet ist, ein europaweites Vergabeverfahren nach Maßgabe des Vierten Teils des GWB und der VgV durchzuführen. Deshalb können nach Ansicht der IHK Südlicher Oberrhein auch bei diesem offenen Verfahren Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfah-rens i.S.v. § 155 ff GWB bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gemacht werden.
Die IHK Südlicher Oberrhein führt nur deshalb ein offenes Verfahren i.S.d. VgV und dem Vierten Teil des GWB durch, weil sie für diese Beschaffung Fördermittel erhält und der Fördergeber die Durchführung von Vergabe-verfahren nach Maßgabe der VgV und dem Vierten Teil des GWB fordert.
Sollte ein Bieter der Ansicht sein, dass die IHK Südlicher Oberrhein öffent-licher Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB ist, können Verstöße gegen Vergabe-vorschriften in einem Nachprüfungsverfahren bei der unter VI.4.1. ange-gebenen Vergabekammer geltend gemacht werden. Dabei ist folgendes zu beachten:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nach-prüfungsantrag bei der unter VI.4.1 angegebenen Vergabekammer ge-stellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagser-teilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragstel-ler Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterla-gen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewer-bung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalen-dertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).