Abrufrahmenvereinbarung für Steelcase Büromöbel Referenznummer der Bekanntmachung: FKF 2021-40
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abrufrahmenvereinbarung für Steelcase Büromöbel
Abrufrahmenvereinbarung für Steelcase Büromöbel
- Max-Planck-Institut für Festkörperforschung, Heisenbergstr. 1, 70569 Stuttgart
- Max-Planck-Institut für Intelligente Systeme, Heisenbergstr. 3, 70569 Stuttgart
- Max-Planck-Institute Stuttgart, Verwaltung Allgemeine Dienste, Heisenbergstr. 1, 70569 Stuttgart
Die Abrufrahmenvereinbarung umfasst Büromöbel von Steelcase. Die Büromöbel werden in Segmente unterteilt. Folgende Segmente aus dem Gesamtkatalog von Steelcase sind Teil des Leistungsumfangs:
1) Tische (Arbeitstische, Konferenztische usw.)
2) Schränke, Hängeschränke, Container, Rollschränke usw.
3) Mobile Elemente
4) Raumgliederung, flexible Lösungen
5) Worktools
6) Team Sitzmöbel, Konferenzstühle
Untermarken/Partner von Steelcase sind ausgeschlossen und sind nicht Teil der Abrufrahmenvereinbarung.
Auf der Grundlage der Erfahrungen des Auftraggebers aus den letzten Jahren und unter Berücksichtigung der zu erwartenden Entwicklungen in den kommenden Jahren wird das Auftragsvolumen auf 72.500 € pro Jahr geschätzt. Damit beträgt das geschätzte Gesamtauftragsvolumen dieser Vergabemaßnahme über die maximal mögliche Vertragslaufzeit insgesamt 290.000 €. Aus der Rahmenvereinbarung können insgesamt höchstens 330.000 € über die maximal mögliche Vertragslaufzeit abgerufen werden (Höchstwert).
Es besteht keine (Mindest-)Abnahme- oder (Mindest-)Bestellverpflichtung des Auftraggebers. § 132 GWB bleibt unberührt.
Die Laufzeit der Abrufrahmenvereinbarung beginnt am Tag nach Zuschlagserteilung und endet nach 24 Monaten. Sofern diese durch den Auftraggeber nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende schriftlich gekündigt wird, verlängert sie sich um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Laufzeit beträgt 48 Monate. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Abrufrahmenvereinbarung zu verlängern.
Ungeachtet des vorstehenden Abschnitts kann diese Abrufrahmenvereinbarung mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sobald die abgerufene Menge 90 % des Höchstwertes in Höhe von 330.000 € erreicht. Schadensersatz aufgrund Vertragsauflösung infolge Erreichen des Höchstwertes schließen die Vertragspartner gegenseitig aus. Im Übrigen gilt §§ 132, 133 GWB.
zu II.2.5). Das Zuschlagskriterium ist der gewichtete Durchschnittsrabatt über alle Segmente der Ausschreibung auf den Steelcase Listenpreis. Details siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind von jedem Unternehmen mit dem Angebot einzureichen:
a)Eigenerklärung zu den Unternehmensangaben: Name des Unternehmens, Rechtsform, Anschrift des Hauptsitzes und Sitz der zuständigen Niederlassung, Telefon- und Fax-Nr. des Angebotsverantwortlichen, Namen und Funktionen der bevollmächtigten Unternehmensvertreter, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und Anzahl der Führungskräfte (in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren), Angabe ob es sich bei dem Unternehmen um ein KMU handelt, Angabe, ob es sich bei dem Unternehmen um ein selbständiges Unternehmen, ein Partnerunternehmen oder ein verbundenes Unternehmen handelt (im Falle von Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen, Angabe der Beschäftigtenzahl, des Gesamtumsatzes und der Bilanzsumme des Partnerunternehmens oder verbundenen Unternehmens und Nennung des Firmenanteils den das Partnerunternehmen oder verbundene Unternehmen an dem Unternehmen hält oder den Firmenanteil den das Unternehmen an dem jeweiligen Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen hält) (Anlage 3).
b)Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 Abs. 1 bis 4 GWB (Anlage 4). Sollten Sie von der Möglichkeit einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB Gebrauch machen, müssen Sie das Formblatt nicht ausfüllen und können ein Selbstreinigungsdokument erstellen und einreichen. Gemäß § 125 Abs.2 GWB bewertet der Auftraggeber die von dem Unternehmen ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigt dabei die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Erachtet der Auftraggeber die Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens als unzureichend, so begründet er diese Entscheidung gegenüber dem Unternehmen. Sollten Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen und keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach §125 GWB ergriffen worden sein gilt folgende Regelung: Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB darf ein Bieter höchstens fünf Jahre ab dem Tag der rechtskräftigen Verurteilung von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
c)Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 124 GWB (Anlage 5). Sollten Sie von der Möglichkeit einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB Gebrauch machen, müssen Sie das Formblatt nicht ausfüllen und können ein Selbstreinigungsdokument erstellen und einreichen. Gemäß § 125 Abs.2 GWB bewertet der Auftraggeber die von dem Unternehmen ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigt dabei die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Erachtet der Auftraggeber die Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens als unzureichend, so begründet er diese Entscheidung gegenüber dem Unternehmen. Sollten Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen und keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach §125 GWB ergriffen worden sein gilt folgende Regelung: Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB darf ein Bieter höchstens drei Jahre ab dem betreffenden Ereignis von der Teilnahme an Vergabever-fahren ausgeschlossen werden.
d)Eigenerklärung zur Berufs- oder Handelsregistereintragung, sowie Vorlage eines Auszuges: Erklärung des Bieters, dass er nach den Vorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, in ein Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (Anlage 6).
e)Eigenerklärung, dass das Unternehmen keine Mitarbeiter illegal beschäftigt, dass zum Einsatz kommende Arbeitskräfte nicht als Selbstständige geführt werden, dass kein Verfahren anhängig ist/war, das während des Vergabeverfahrens noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister (je nach den nationalen Vorschriften) führen kann/wird, dass das Unternehmen für die Erbringung der Lieferungen / Leistungen keine staatlichen Beihilfen erhalten hat (andernfalls ist dem Angebot der Nachweis darüber beizufügen, dass die staatlichen Beihilfen recht-mäßig im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU gewährt wurden) (im Falle von anderen Unternehmen siehe Anlage 8) und dass das Angebot des Bieters ohne Preisabsprachen zustande gekommen ist (Anlage 7).
Der Auftraggeber wird für den Bieter (im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und im Falle von anderen Unternehmen, auch von allen anderen Unternehmen), der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der vorgenannten Erklärungen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Die Anlagenverweise beziehen sich auf die gesamten Vergabeunterlagen.
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Erklärungen oder Nachweise sind grundsätzlich von jedem Unternehmen mit dem Angebot einzureichen:
f)Eigenerklärung zum Gesellschaftskapital, zur Umsatzentwicklung und Entwick-lung der Bilanzsumme: Angabe des Gesellschaftskapitals; Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre und Angabe der Bilanzsumme des Unternehmens für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Anlage 9).
g)Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Erklärung des Bieters, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt (in diesem Fall ist ein entsprechender Nachweis der Versicherung, mit den Deckungssummen mit dem Angebot einzureichen) bzw., dass er eine solche im Falle der Zuschlagserteilung bis spätestens zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss abschließt und einen entsprechenden Nachweis, mit den Deckungssummen vorlegt. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist über die gesamte Laufzeit des Vertra-ges (48 Monate) zu unterhalten. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt folgende Schadensfälle mit mindestens folgenden Deckungssummen ab: 1 Millionen Euro für Sach- und Personenschäden, 2- fach maximiert auf das Vertragsjahr, [Betrag gelöscht] Euro für Vermögensschäden, 2- fach maximiert auf das Vertragsjahr (Anlage 10).
h)Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft
Erklärung des Bieters über die Mitgliedschaft und Erfüllung aller Pflichten in der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bieters seinen Sitz hat (Anlage 11).
Die Anlagenverweise beziehen sich auf die gesamten Vergabeunterlagen.
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Erklärungen oder Nachweise sind grundsätzlich von jedem Unternehmen mit dem Angebot einzureichen:
i)Eigenerklärung zu Referenzen: Anzugeben sind mindestens zwei Referenzaufträ-ge mit Ansprechpartnern bei diesen Referenzunternehmen, über in Art und Umfang gleichwertige Aufträge bezogen auf die letzten fünf Geschäftsjahre mit Angabe der Auftragsdauer. Die Angabe des Auftragswertes ist wünschenswert (Anlage 12).
j)Nachweis des Herstellers, dass der Bieter ein zertifizierter Steelcase-Händler ist.
k)Eigenerklärung Weitergabe Herstellergarantie: Erklärung des Bieters, dass er die lokale Herstellergarantie an den Auftraggeber weitergibt. (Anlage 13). Die lokale Garantiebeschreibung des Herstellers Steelcase ist dem Angebot beizulegen.
Die Anlagenverweise beziehen sich auf die gesamten Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommtes nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).