Verpachtung Schloss Montfort zum Betrieb mit Veranstaltungssälen und Gastronomie
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Langenargen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.langenargen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verpachtung Schloss Montfort zum Betrieb mit Veranstaltungssälen und Gastronomie
Hiermit wird die Marterkundung (bekannt gemacht 21.07.2021) verlängert: Die Gemeinde Langenargen beabsichtigt, das Schloss Montfort als Veranstaltungs- und der Gastronomie – Ort mit zwei Veranstaltungssälen (einer bis zu ca. 200 Personen ) und bewirtschaftbarem Außenbereich direkt am Bodensee an einen Nachfolger des bisherigen Pächters ab 2022 zu verpachten.
Langenargen
Die Gemeinde Langenargen möchte einen Pachtvertrag für den Betrieb des Schloss Montfort mit Veranstaltungssälen, Gastronomie im Innen- und Außenbereich und auf der Seeebene im Untergeschoss für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren abschließen, in denen der Betreiber die Pflicht hat, das Pachtobjekt zu betreiben.
Für die Bewerberauswahl wird zunächst ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Dieses dient einerseits dazu, potentiellen Betreibern umfassende Überlegungen im Vorfeld zu ermöglichen und mit der Gemeinde zu erörtern. Der Gemeinde soll andererseits die Möglichkeit gegeben werden, Betreiberkonzepte kennenzulernen und daraus die Auftragsgrundlagen für die Vergabe und damit die Inhalte des abzuschließenden Pachtvertrages ableiten zu können.
Im Anschluss daran wird ein an dem Vergaberecht orientietes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt, in dem vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe die Geeignetheit der Bewerber geprüft wird. Daher werden die Interessenten schon im Markterkundungsverfahren aufgefordert, möglichst alle Grundlagen für eine Beauftragung schon mit der Gemeinde zu erörtern.
Die Gemeinde Langenargen bittet zunächst alle Interessenten SOFORT um KONTAKTAUFNAHME: Die Interessenten erhalten daraufhin eine Vertraulichkeitserlärung und ein Formblatt F 0. Diese Vertraulichkeitserklärung und das Formblatt F 0 mit den Interessentendaten ist unterzeichnet an die Gemeinde per Post zu übersenden. Danach erhalten die Interessenten Unterlagen zum Pachtobjekt.
Die Gemeinde ist bei Abschluss eines Pachtvertrages nicht an die Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. der Regelungen des Länder für Unterschwellenvergaben gebunden und führt daher kein formales europaweites Vergabeverfahren durch. Der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen ist mithin nicht eröffnet. Auch das Tariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) findet vor diesem Hintergrund keine Anwendung. Das Verfahren soll ausschließlich ein transparentes, diskriminierungsfreies und wirtschaftliches Vorgehen bei der Auswahl eines Betreibers für den Betrieb des Schlosses Montfort gewährleisten. Es besteht also kein Anspruch der Beteiligten darauf, dass nach den Vergabevorschriften vorgegangen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben