ORTENAU KLINIKUM - Zentrum für Gesundheit Ettenheim - Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 7036.001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77654
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ortenau-klinikum.de
Abschnitt II: Gegenstand
ORTENAU KLINIKUM - Zentrum für Gesundheit Ettenheim - Tragwerksplanung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Planungsleistungen der Tragwerksplanung gemäß HOAI 2021 § 51 i.V.m. Anlage 14.1, die erforderlich sind im Zusammenhang mit
Teilabriss des Bestandsgebäudes (Krankenhaus Ettenheim) mit anschließendem Neubau mit folgenden Funktionsbereichen:
- stationäre geriatrische Rehabilitation sowie
- MVZ-Facharztpraxen
- Im vorhandenen OP-Bereich Einrichtung eines attraktiven, funktionellen Zentrums für ambulante Operationen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Planungsleistungen der Tragwerksplanung gemäß HOAI 2021 § 51 i.V.m. Anlage 14.1, (LPH 1-6) für das folgende Vorhaben:
Das ORTENAU KLINIKUM möchte im Krankenhaus in Ettenheim das Leistungsspektrum erweitern. Mit einem Konzept will der Klinikverbund das Haus bis zur Einrichtung des in der Agenda 2030 vorgesehenen „Zentrums für Gesundheit Ettenheim“ kurzfristig wirtschaftlich sichern sowie bereits längerfristige Optionen für einen Gesundheitsstandort entwickeln. Für diesen Gesundheitsstandort wurden für die spätere Einrichtung einer „geriatrischen Rehabilitation“ als Baustein für die langfristige Entwicklung des Standorts Ettenheim zu einem „Zentrum für Gesundheit“ erste Untersuchungen und Planungsvarianten aufgezeigt. Das ORTENAU KLINIKUM ist der Auffassung, dass der Standort Ettenheim ideale Bedingungen für die Einrichtung einer geriatrischen Rehabilitation bieten kann, woraus sich letztendlich die als „Variante 8“ benannte Lösung mit Abbruch und Neubau, als effizienteste und optimalste Lösung ergeben hat. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme des ZfG Ettenheim mit geriatrischer Rehabilitation könnte im Laufe des Jahres 2025 erfolgen. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich zwei Jahre. Die Verwaltung hält einen Baubeginn ab 2023 für möglich. Während der Umbauphase ist kein Krankenhausbetrieb möglich. Das Angebot der Facharztpraxen und des ambulanten Operierens bleibt auch während der Bauphase bestehen.
Die Beauftragung der Planungsleistungen wird stufenweise erfolgen:
- Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1, 2
- Leistungsstufe 2: Leistungsphase 3, 4
- Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5, 6
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen gemäß Wertungsmatrix Stufe 1 (Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen, siehe hierzu Punkt III.1) genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz eventueller Nachforderung innerhalb einer Frist weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Die Prüfung der Eignung erfolgt auf Grundlage der geforderten eingereichten Angaben und Unterlagen gemäß Wertungsmatrix Stufe 1 (siehe hierzu Punkt III.1).
Zu den Verhandlungsgesprächen werden 3 bis max. 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen eingeladen. Sollten weitere Bewerber die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los.
Die Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich in elektr. Form auf der Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de bereitgestellt. Zusatzinformationen werden ausschließlich im Projektsafe der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist verantwortlich sich eigenständig über Neuigkeiten und Änderungen zu informieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsformular zu verwenden, entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Zur Angabe der Nachweise ist das Bewerbungsformular vollständig ausgefüllt und rechtskräftig unterschrieben über die Vergabeplattform der Deutschen EVergabe einzureichen. Nicht rechtskräftig unterschriebene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Geforderte Nachweise sind: Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Benennung Gesellschaftsform. Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gegen ihn vorliegen gemäß §§ 123 und 124 GWB und soweit zutreffend, eine Erklärung, welche Selbstreinigungs-Maßnahmen gem. § 125 GWB ergriffen wurden. (Abgabe sämtlicher Nachweise in deutscher Sprache mit dem Teilnahmeantrag). Die vollständigen, abschließenden Anforderungen bzw. Bedingungen ergeben sich ausschließlich aus den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind die Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenes
Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB).