Ausschr. P2 Aktualisierung des Klimaschutzszenarios Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/2500
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nvbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschr. P2 Aktualisierung des Klimaschutzszenarios
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM) möchte auf dem Weg einer offenen europaweiten Ausschreibung Angebote für Erstellung eines neuen Klimaschutzszenarios für Baden-Württemberg einholen. Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg will ein Klimaschutzszenario für die Verkehrsentwicklung in Baden-Württemberg erstellen, mit dessen Hilfe Pfade zum Erreichen der sektoralen Klimaziele im Jahr 2030 und der Klimaneutralität im Jahr 2040 identifiziert werden können. Die Quantifizierung soll mithilfe eines Verkehrsnachfragemodells sowie eines Verbrauchs- und Emissionsmodells erfolgen.
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Dorotheenstraße 8 70173 Stuttgart 2.3 Zeit / Ort
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zuschlag, spät. am 31.12.2021, und endet mit der vollständigen Auftragserfüllung, die im Jahr 2022 zu vollbringen ist (Dauer rund 12 Monate). Für die weiteren optionalen Szenarien (AP 6.2) sind für den Zeitraum eines weiteren Jahres (2023) die notwendigen Kapazitäten vorzuhalten (siehe AP 9 der Leistungsbeschreibung).
Ort der Leistungserbringung und Gerichtsstand ist Stuttgart.
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM) möchte auf dem Weg einer offenen europaweiten Ausschreibung Angebote für Erstellung eines neuen Klimaschutzszenarios für Baden-Württemberg einholen. Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg will ein Klimaschutzszenario für die Verkehrsentwicklung in Baden-Württemberg erstellen, mit dessen Hilfe Pfade zum Erreichen der sektoralen Klimaziele im Jahr 2030 und der Klimaneutralität im Jahr 2040 identifiziert werden können. Die Quantifizierung soll mithilfe eines Verkehrsnachfragemodells sowie eines Verbrauchs- und Emissionsmodells erfolgen.
siehe Leistungsbeschreibung
siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
5.1 Ausschlussgründe
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter gemäß Anlage erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
5.4 Bietergemeinschaften
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bieter-gemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
5.5 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Agenturleistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Rahmenangebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Subunternehmer übertragen will. Die Subunternehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
Die Beauftragung von Subunternehmern (Fremdleistungen) nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbs-grundsätzen zu verfahren.
Unternehmen, die sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
5.2 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres vorzulegen, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend.
DIESE UNTERLAGEN SIND ZWINGEND FÜR DAS LETZTE ABGESCHLOSSENE KALENDERJAHR VORZULEGEN.
5.3 Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sind vom Bieter zu diesem Projekt inhaltlich verwandte Referenzen über bisher erbrachte Leistungen vorzulegen unter folgenden Angaben:
- Auftragsname
- Auftraggeber
- Projektzeitraums
- Im Auftrag erbrachte und in Zusammenhang mit den APen dieses Auftrags stehende inhaltliche sowie organisatorische Leistung
- Eingesetztes Projektteam und Aufgaben der Teammitglieder, die auch für diesen Auftrag vorgeschlagen werden
- ggf. Auftragssumme.
Im Falle von Aufträgen, die der Auftragnehmer im Konsortium durchgeführt hat, ist dies zu vermerken und sind die Angabe für den vom Auftragnehmer durchgeführten Teil des Projektes zu machen.
2.4 Vergütung
Die Vergütung erfolgt zu dem vereinbarten Entgelt nach Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung kann nur auf Nachweis erfolgen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auszuweisen.
Ergänzende Leistungen können nur nach expliziter vorheriger Beauftragung/Freigabe durch den Auftraggeber auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis abgerechnet werden.
2.5 Vertragsbedingungen
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
- die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen,
- ggfls. nachgelagerte Bieterinformationen
- die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters und
- die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus der Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert vereinbart wird.
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (siehe beiliegend).
Abschnitt IV: Verfahren
Abgabe elektronisches Angebot
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Wilhelmsplatz 11
70182 Stuttgart
Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
3.1 Grundlagen
siehe Leistungsbeschreibung
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote
siehe Leistungsbeschreibung
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
siehe Leistungsbeschreibung
4. Formale Anforderungen an die Angebote:
4.1. Abgabe in deutscher Sprache: Das Angebot sind in allen Bestandteilen, inklusive aller geforderten
Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen,
4.2. Notwendiger Inhalt Das Angebot muss den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Inhalt umfassen,
dabei ist die vorgegebene Gliederung einzuhalten,
4.3. Vollständigkeit des Angebotes: Das Angebot muss vollständig sein
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNBRL6A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.