Simulatorenfortbildung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-11V-23-PP Einsatz
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://pptls.polizei-bw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Simulatorenfortbildung
Simulatorenfortbildung in Form des "Dry Lease" für die Piloten der Polizei Baden-Württemberg in einem Flugsimulator (BK 117 D-2) zur Absolvierung des regelmäßigen Trainings.
Polizeihubschrauberstaffel Baden-Württemberg Flughafen Stuttgart 70629 Stuttgart Erfüllungsort: Standort des Simulators vor Ort beim Auftraggeber
Die Zurverfügungstellung des Simulators (BK 117 D-2) hat über einen Zeitraum von 2 Jah-ren (01.01.2022 bis 31.12.2023) zu erfolgen. Nach dieser Laufzeit verlängert sich dieser Rahmenvertrag automatisch zweimalig um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, sofern der Auftraggeber nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer den Vertrag für beendet erklärt. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre. Eine Verlängerung über den 31.12.2025 hinaus ist nicht möglich.
Die Mindestabnahme von Trainingsstunden für die derzeit 36 Piloten der Hubschrauberstaffel umfasst pro Jahr 140 Stunden.
Darüber hinaus besteht voraussichtlich ein Bedarf von weiteren ca. 40 Stunden pro Jahr und gleichzeitig eine Höchstabnahme von 180 Std. pro Jahr.
Für den Auftraggeber besteht keine Verpflichtung, über die Mindeststundenzahl hinaus, weitere Trainingsstunden im Simulator in Anspruch zu nehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Simulatorenfortbildung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.airbus.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYD24
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus dem GWB
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.