S21, PA 1.7, TSO/BSO Waiblingen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55600
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21, PA 1.7, TSO/BSO Waiblingen
S21, PA 1.7, TSO/BSO Waiblingen
Stuttgart
Im Zuge des Projektes Digitaler Knoten Stuttgart wird die Leit- und Sicherungstechnik für den Eisenbahnknoten Stuttgart sowohl im Bestand wie auch im Neubaubereich auf digitale Stellwerkstechnik mit ETCS L2 modernisiert. Für den Betrieb der digitalen Stellwerkstechnik sind ein Technikstandort (TSO) sowie ein Bedienstandort (BSO) vonnöten, der sich nach der Betriebssteuerstrategie (BSS) der DB Netz im Großraum Stuttgart befinden soll. Als Baufeld für das neue Gebäude wurde eine Fläche südöstlich des Bahnhofs Waiblingen an der Strecke 4710 gewählt.
Die Ausschreibung umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:
Gebäudekubatur 54 m x 20 m, h ca. 20m (EG, 1.OG, 2.OG)
Erd- und Tiefbau (Aushub, Verbau und Bohrpfahlwand)
Rohbauarbeiten in Ortbeton und Fertigteilen
Dach und Fassadenarbeiten
Innenausbau
Technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Klima, Gebäudeautomation, Brandlöschanlage, Einbruchsmeldeanlagen und Videoanlage)
Außenanlagen (Grün- und Parkflächen, Sicherheitszaun)
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der "Transeuropäischen Netze" (TEN) "Paris-Straßburg-Wien-Bratislava" hier Abschnitt: Stuttgart
Den Vergabeunterlagen ist das Leistungsverzeichnis vorab mit 4 Hierarchieebenen hinzugefügt. Die Änderung des Leistungsverzeichnis wird spätestens zur Angebotsaufforderung auf 3 Hierarchieebenen umstrukturiert und eingestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Anlage 1 zum Teilnahmeantrag (durch den Bewerber selbst zu erstellen): Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes,
— Anlage 2 zum Teilnahmeantrag (durch den Bewerber selbst zu erstellen): Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
— Anlage 3 zum Teilnahmeantrag (durch den Bewerber selbst zu erstellen): Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften,
— Anlage 4 zum Teilnahmeantrag (durch den Bewerber selbst zu erstellen): Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
— Anlage 5 zum Teilnahmeantrag (durch den Bewerber selbst zu erstellen): Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
— Anlage 6 zum Teilnahmeantrag (durch den Bewerber selbst zu erstellen): Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
- Anlage 7 zum Teilnahmeantrag (durch den Bewerber selbst zu erstellen):
Nachweis 3 vergleichbare Projekte (mind. 1 davon ein Rechenzentrum bzw. Industriebau mit Rechenzentrums-Anteil) mit einem Bauvolumen von jeweils mind. 15 Mio EUR und einem Leistungsumfang von mind.:
- Erd- und Tiefbau
- Hochbau
- Dach / Fassade
- Innenausbau und TGA
- Brand- und Objektschutz
Der Bieter muss dabei in leitender und koordinierender Funktion tätig gewesen sein. Die Bauleistung muss dabei nicht ausschließlich in Eigenleistung erbracht worden sein. Nachunternehmer sind zugelassen.
- Anforderungen an das Schlüsselpersonal des Bieters:
Die im Folgenden beschriebenen Personalien sind seitens Bieter im Zuge des Vergabeverfahrens aber spätestens mit der ersten Angebotslegung zu benennen.
Verantwortlicher Projektleiter
Der Bieter hat zum Vertragsbeginn je einen verantwortlichen Projektleiter zu benennen. Die Benennung ist bindend. Der verantwortliche Projektleiter ist der zentrale Ansprechpartner für den AG. Der Bieter hat sicherzustellen, dass für den Fall von Abwesenheit ein ständiger Stellvertreter benannt ist.
Der Projektleiter hat an allen Projektbesprechungen und – nach Bedarf bzw. Aufforderung durch den AG – an Baubesprechungen mit Beteiligung des Bieter teilzunehmen sowie den diesbezüglichen Schriftverkehr zu führen. Der verantwortliche Projektleiter muss mittels Lebenslaufs eine 10jährige einschlägige Erfahrung in der Projektleitung nachweisen, dabei mind. 3 abgeschlossene Projekte in vergleichbarer Größenordnung im Bereich Hochbau als verantwortlicher Projektleiter.
Verantwortlicher Bauleiter
Der Bieter hat zum Vertragsbeginn einen verantwortlichen Bauleiter zu benennen. Die Benennung ist bindend. Der verantwortliche Bauleiter ist - neben dem Projektleiter – ein Ansprechpartner für den AG. Der Bieter hat sicherzustellen, dass während der Ausführung auf der Baustelle ständig ein Bauleiter oder dessen Stellvertreter als Vertreter des Bieters anwesend ist.
Als solcher hat er an allen Baubesprechungen mit Beteiligung des Bieters teilzunehmen sowie den diesbezüglichen Schriftverkehr zu führen. Der verantwortliche Bauleiter muss mittels Lebenslaufs eine 10jährige einschlägige Erfahrung in der Bauleitung nachweisen, dabei mind. 3 abgeschlossene Projekte in vergleichbarer Größenordnung im Bereich Hochbau als verantwortlicher Bauleiter.
Terminplankoordinator
Der Bieter hat eine Woche nach Vertragsbeginn einen verantwortlichen Terminplankoordinator zu benennen. Dieser führt die Terminplanung AN-seitig und ist Ansprechpartner für den AG für alle Terminplan-, Bauablauf und Bauzeitenplanungen. Der Bieter hat mittels Lebenslaufs nachzuweisen, dass der Terminplankoordinator eine für diese Aufgabe relevante Berufserfahrung von mind. 5 Jahren aufweist und über einschlägige fachtechnische Referenzen in der Terminsteuerung verfügt. Nach Prüfung der vorgenannten Qualifikation muss der AG diesen bestätigen. Ein Wechsel des Terminplankoordinators ist nur mit Zustimmung des AG gegen eine mindestens gleichwertig qualifizierte Person zulässig.
Sach- und Fachkundenachweise
Der Auftragnehmer hat nach Auftragserteilung und vor Baubeginn Nachweise der Fach- und Sachkunde sowie aktuell gültige Genehmigungen seines eigenen Betriebes / Personals bzw. seiner Nachunternehmer in Kopie und bei namentlicher Nennung vorzulegen:
- Abfallverantwortlicher der Baustelle (gem. § 59 KrWG, Betriebsbeauftragter für Abfall)
- Sach- und fachkundige Person Boden/Abfall vor Ort mit mind. 5 Jahr Praxiserfahrung zur Koordinierung des Abfallmanagements des AN-Bau sowie der Abwicklung von Nachweisführung und Dokumentation als Ansprechpartner des AG gemäß dieser Leistungsbeschreibung:
1. Fachorientiertes Studium der Geologie oder gleichwertig
2. Unabhängigkeit von dem mit den Bauleistungen beauftragten Unternehmen
3. Sachkundenachweis LAGA RichtlinienPN98
4. Fachkunde DGUV Regel 101-004 „Kontaminierte Bereiche“,
Vermessung
Bei allen vermessungstechnischen Arbeiten sind fachlich qualifizierte Mitarbeiter mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in vergleichbaren Projekten bzw. Tätigkeiten einzusetzen. Der leitende und gesamtverantwortliche Vermessungsingenieur weist mindestens 10 Jahre Berufserfahrung in vergleichbaren Projekten bzw. Tätigkeiten vor. Für jede Teilaufgabe sind die verantwortlichen Mitarbeiter einschließlich deren Vertretung namentlich zu benennen.
Die Qualifikationen der eingesetzten Fachkräfte sind rechtzeitig vor Beginn der vermessungstechnischen Arbeiten vom Bieter nachzuweisen.
Vertragserfüllungsbürgschaft
In Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
In Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.