Sicherheitsdienstleistungen im Bedienungsgebiet der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 102-21-E13
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE213122348
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Adresse des Beschafferprofils: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen im Bedienungsgebiet der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH betreibt die Stadtbahn-, Straßenbahn- und Buslinien in Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen. Sie ist dabei in der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar mit Betriebshöfen, Bahnhöfen, Haltestellen, Betriebsanlagen, Kundenzentren, Verkaufsstellen und Verkehrsmitteln präsent (= Bedienungsgebiet der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH). Größere Betriebshöfe befinden sich in Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg. Kleinere Außenstellen gibt es auch in Mannheim-Käfertal, Edingen und Bad Dürkheim. In Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg betriebt die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH außerdem drei Kundenzentren für ihre Fahrgäste.
Die Ausschreibung hat die Erbringung der im vorgenannten Bedienungsgebiet Rhein-Neckar-Verkehr GmbH anfallenden Sicherheitsdienstleistungen getrennt nach den fahrgastbezogenen Sicherheitsdienstleistungen (Los 1) und den objektbezogenen Sicherheitsdienstleistungen (Los 2) zum Gegenstand.
Fahrgastbezogene Sicherheitsdienstleistungen im Bedienungsgebiet der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Haltestellen, Betriebsanlagen und Verkehrsmittel der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH in der Metropolregion Rhein-Neckar mit den Städten Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen (Bedienungsgebiet der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH).
Gegenstand des Loses 1 sind die fahrgastbezogenen Service- und Sicherheitsdienstleistungen in den Verkehrmitteln sowie an den Haltestellen und den Betriebsanlagen im Bedienungsgebiet der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH inklusive Fahrausweisprüfung. Als Eventualleistung ist im Los 1 auch die "Kontrolle über die Einhaltung der aktuell gültigen Bestimmungen hinsichtlich der COVD19-Pandemie" enthalten.
Für den Auftraggeber besteht zweimal die Möglichkeit einer Laufzeitverlängerung um jeweils 1 Jahr. Auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung Los 1 nebst Besonderen Vertragsbedingungen wird verwiesen.
Objektbezogene Sicherheitsdienstleistungen im Bedienungsgebiet der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Betriebshöfe, Bahnhöfe, Haltestellen und sonstige Liegenschaften der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH in der Metropolregion Rhein-Neckar mit den Städten Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen (Bedienungsgebiet der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH).
Gegenstand des Loses 2 sind die objektbezogenen Sicherheitsdienstleistungen an den Betriebshöfen, Bahnhöfen, Haltestellen und sonstigen Liegenschaften im Bedienungsgebiet der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH einschließlich Pförtner-, Schließ- und Interventionsdiensten
Für den Auftraggeber besteht zweimal die Möglichkeit einer Laufzeitverlängerung um jeweils 1 Jahr. Auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung Los 1 nebst Besonderen Vertragsbedingungen wird verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
1. Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, indem er ansässig ist, durch Vorlage einer aktuellen Kopie (nicht älter als 3 Monate) des Registerauszuges. Andernfalls ist zu er-klären, dass keine Eintragungspflicht besteht.
2. Nachweis, dass der Bieter gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen darf, durch Vorlage einer Kopie der Erlaubnis gemäß § 34a GewO. Ist der Bieter in Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ansässig, hat er neben einer Kopie der Berufsausübungserlaubnis des Staates, in dem er sich niedergelassen hat, auch eine Eigangsbestätigung des zuständigen deutschen Gewerbeaufsichtsamtes über seine Anzeige gemäß § 13a GewO vorzulegen.
3. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind oder anstelle des Nachweises zu 3.:
- Nachweis der Präqualifizierung durch Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist oder
- Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung.
Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied der Nachweis gemäß Ziffer 1 bis 3 vorzulegen bzw. der Präqualifizierungsnachweis / Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu erbringen.
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
1. Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung durch Vorlage einer aktuellen Kopie (nicht älter als 3 Monate) der Versicherungspolice (Versicherungsschein)
2. Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung zu Umsatz und Mitarbeiterzahl"
zu 1.)
Die Haftpflichtversicherung hat den Mindestanforderungen gemäß § 14 BewachV zu entsprechen mit folgenden, gegenüber § 14 Abs. 2 BewachV erhöhten Mindestversicherungssummen je Schadensereignis:
- Für Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR
- für Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR
- für das Abhandenkommen bewachter Sachen: [Betrag gelöscht] EUR
- für das Abhandenkommen von überlassenen Schlüsseln / Codekarten: [Betrag gelöscht] EUR
- für Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens jeweils das zweifache der vorstehend je Versicherungsfall genannten Mindestver-sicherungssummen entsprechen.
zu 2.)
Als Mindestanforderung Umsatz gilt ein durchschnittlicher Jahresumsatz (netto) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR aus der Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, davon mindestens [Betrag gelöscht] EUR aus Sicherheitsdienstleistungen im öffentlichen Personenverkehr / Personennahverkehr oder für Objekte mit besonderer Sicherheitsrelevanz im Sinn von Ziffer 6 und 7 der DIN 77200-2:2020-07. Bei einer Bietergemeinschaft werden die Umsätze alle Bietergemeinschaftsmitglieder addiert.
Als Mindestanforderung Mitarbeiterzahl gilt eine jahresdurchschnittliche Mitarbeiterzahl von mindestens 75 Mitarbeitern in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Davon müssen jahresdurchschnittlich
- mindestens 50 Mitarbeiter als Einsatzkräfte über eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung gemäß § 34a Abs. 1a S. 2 GewO verfügen,
- mindestens 10 Mitarbeiter als Führungskräfte für Sicherheitsdienstleistungen im öffentlichen Personenverkehr / Personennahverkehr oder für Objekte mit besonderer Sicherheitsrelevanz gemäß Ziffer 6.3 oder 7.4 der DIN 77200-2:2020-07 qualifiziert sein.
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
1. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung Referenzen" - zu bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Vom Bieter ist für jede Referenz das Formblatt "Eigenerklärung Referenzen" gesondert auszufüllen und mit dem An-gebot einzureichen.
2. Eigenerklärung und Nachweis gemäß Formblatt "Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit"
zu 1.)
1. Es müssen mindestens drei Referenzen eingereicht werden, die Erfahrungen und Fachkenntnisse in der Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen mindestens in den folgenden Bereichen belegen:
- Sicherheitsdienstleistungen im öffentlichen Personenverkehr / Personennahverkehr im Sinn von Ziffer 6 der DIN 77200-2:2020-07 oder
- Sicherheitsdienstleistungen für Objekte mit besonderer Sicherheitsrelevanz im Sinn von Ziffer 7 der DIN 77200-2:2020-07.
2. Die Referenzleistungen müssen jeweils über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr erbracht und dürfen nicht vor dem 01.01.2017 abgeschlossen worden sein.
zu 2.)
Der Bieter muss mit dem Angebot mindestens nachweisen:
- Zertifizierung nach ISO 9001 oder gleichwertiger Nachweis
Die geforderten Sicherheiten können den Vergabeunterlagen, insbesondere den Besonderen Vertragsbedingungen entnommen werden.
Die Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen können den Vergabeunterlagen, insbesondere den Besonderen Vertragsbedingungen entnommen werden.
gesamtschuldnerisch haftend.
Erlaubnis gemäß § 34a GewO
Die Bedingungen für die Auftragsausführung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für das Angebot die Übermittlung des Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.
Antworten zu Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Angebotes zu beachten sind
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUJRRMH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.