Ausschreibung der Wärmekonzession für den neuen Stadtteil Dietenbach in Freiburg im Breisgau Referenznummer der Bekanntmachung: 2021005126
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung der Wärmekonzession für den neuen Stadtteil Dietenbach in Freiburg im Breisgau
Ausschreibung der Wärmekonzession für den neuen Stadtteil Dietenbach in Freiburg im Breisgau
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe einer Konzession über die Lieferung von Nutzwärme zum Zwecke der Heizung und Warmwasserbereitung über 240 Monate vom 1.1.2025 bis 31.12.2044 für die Objekte für den neuen Stadtteil Dietenbach in Freiburg im Breisgau. In diesem Rahmen sind zudem enthalten sämtliche Planungs- und Bauleistungen bzgl. Wärmeerzeugung und –verteilung.
Die Stadt Freiburg im Breisgau plant nach dem Ergebnis des Bürgerentscheides im Februar 2019 die Erschließung des neuen Baugebietes Dietenbach. Angestrebt wird die Entwicklung eines eigenständigen klimaneutralen Stadtteils für ca. 15.000 Menschen (siehe Gemeinderatsvorlagen G-18/144 unter https://ris.freiburg.de/vorlagen_details.php?vid=3772003100115 und G-20/094 unter https://ris.freiburg.de/vorlagen_details.php?vid=4381203100095 ).
Für die Umsetzung der Variante V4 des Energiekonzepts Dietenbach (siehe Gemeinderatsvorlage G-21/093 unter https://ris.freiburg.de/vorlagen_details.php?vid=4630903100094) wird entsprechend den Empfehlungen des Gutachters für die ersten vier Bauabschnitte (Erschließung ab 2023, Aufsiedelung ab 2025 bis ca. 2038) ein Wärmeliefer-Contracting bzw. eine Wärmkonzession über 20 Jahre (240 Monate) inkl. vorgelagerter Planungs- und Bauleistungen der Wärmeerzeugungsanlagen und Wärmeverteilsysteme ausgeschrieben. Die Ausschreibung der später zu erschließenden Bauabschnitte 5 und 6 ist ca. ab dem Jahr 2029 geplant.
Aufgrund der Lage der Brunnen in den Versorgungsachsen sind bei der Erschließung des ersten Bauabschnitts bereits mehrere Grundwasserbrunnen, welche erst zur Versorgung der weiteren Bauabschnitte benötigt werden, vorab herzustellen. Die überschüssigen Kapazitäten, die durch diese Brunnen inklusive der Abwasserwärme entstehen, reichen für die Versorgung der ersten vier Bauabschnitte.
Das Hauptangebot für die erste Ausschreibung soll also folgende Teilaspekte zur Umsetzung von „Dietenbach KliEn“ (Variante 4 aus dem Energiekonzept) in Form der Planung, Finanzierung, Errichtung, Betriebsführung, sowie Wartung und Instandhaltung und schließlich Wärmelieferung enthalten:
- Energiezentrale mit modular erweiterbaren (Groß-)Wärmepumpen als Bestandteil der Parkgarage Mundenhof (gem. Rahmenplan),
- Abwasser-Abwärme aus dem Hauptsammler,
- Grundwasserbrunnen und Brunnenleitungen zur Energiezentrale (Dimensionierung der Leitungen für Endausbau inkl. BA 6),
- Niedrigtemperatur-Wärmenetz zur Verteilung der Nutzwärme (Dimensionierung für Endausbau inkl. BA 6) inkl. Hausanschlüsse und Übergabestationen.
- Erforderliche Infrastruktur für den weiteren Ausbau der Energieversorgung für die Bauabschnitte 5+6 (Vorbereitung der Energiezentrale und Leitungsnetze für den modularen Ausbau, Elektrolyse-Abwärmenutzung).
Die Planung und der Bau der Anlagen haben sich dabei in die Gesamtterminplanung und die Erschließung des Stadtteils einzuordnen.
Eine Wärmeversorgung alleine mit Grundwasser-Wärmepumpen und Abwasser-Abwärme würde das Ziel der „Klimaneutralität“ nicht unmittelbar erreichen. Deshalb soll so bald wie möglich das Elektrolyse-System inkl. Nutzung der Abwärme integriert werden. Die Elektrolyse soll unabhängig von dieser Ausschreibung in einer weiteren Ausschreibung oder über ein Innovations- bzw. Förderprojekt umgesetzt werden. Der/die Konzessionär_in wird verpflichtet, die Abwärme der Elektrolyse zu einem vorher festgelegten Preis abzunehmen, der 10 % unter dem angebotenen Arbeitspreis der zukünftigen Wärmeversorgung für die Bauabschnitte 1-4 liegt. Damit wird sichergestellt, dass die Systemkopplung nicht zu einer Verteuerung der Wärmeversorgung in Dietenbach führt. In der Ausschreibung wird dem/der Konzessionär_in ein absolutes CO2-Budget zur vollumfänglichen Wärmeversorgung zur Verfügung gestellt, welches gleichzeitig ein KO-Kriterium darstellt. Die Elektrolyseabwärme stellt hierbei in Betracht auf CO2-Emissionen einen privilegierten Energieträger dar, kommt somit dem Gesamtsystem erneut zugute. Hiermit wird die Erreichung der Klimaneutralität im Quartier untermauert. Des Weiteren ist die umfangreiche Solarenergienutzung im neuen Stadtteil eine wichtige Voraussetzung dafür, die Klimaneutralität zu gewährleisten. Die Realisierung der Solaranlagen wird ebenfalls nicht Aufgabe des/der Konzessionärs/in, sondern der einzelnen Bauherrn sein.
Technisch von Variante 4 des Energiekonzepts abweichende Hauptangebote werden bei der Ausschreibung zugelassen, sofern diese eine Energiezentrale an vorgegebener Stelle und ein Wärmenetz mit einer Temperatur von max. 65°C aufweisen. Diese Angebote werden mit den gleichen Kriterien bewertet.
Der Konzessionsausschreibung liegt eine Pflicht zum Anschluss und zur Benutzung für die künftigen Eigentümer_innen zugrunde, die dinglich abgesichert wird über Kaufverträge oder Erbbaurechtsbestellungsverträge bzw. die Abwendungsvereinbarung mit der Sparkassengesellschaft „Entwicklungsmaßnahme Dietenbach“ (EMD). Dies schließt dezentrale Lösungen mit Ausnahme einzelner Baublöcke in den Bauabschnitten zwei bis vier aus, um dort alternative Konzepte im Kleinen zu ermöglich. Die Umsetzung des klimaneutralen Wärmekonzepts erfordert erhebliche Investitionen des/der künftigen Konzessionärs/in. Gleichzeitig sollen im Interesse bezahlbaren Wohnraums die Wärmepreise begrenzt und im Rahmen der Ausschreibung in den üblichen Grenzen der Preisgleitung festgeschrieben werden. Dies lässt sich nur sicherstellen, wenn der/die Wärmekonzessionär_in entsprechende Planungssicherheit bezüglich des hierfür erforderlichen hohen Anschlussgrades hat.
Der Konzessionsvertrag soll daher eine 20-jährige Vertragslaufzeit vorsehen. Gesetzlich soll sich die Vertragslaufzeit, sofern sie fünf Jahre übersteigt, an den üblichen Abschreibungszeiträumen für die Investitionsgüter orientieren. Da allerdings die erste Ausschreibung die ersten vier Bauabschnitte in Dietenbach abdeckt, werden nach ca. 5 Jahren Laufzeit (Mitte 2027) weniger als 1.000 Wohnungen angeschlossen sein. Die Fernwärmeanlagen im vierten Bauabschnitt werden voraussichtlich erst nach ca. 10 Jahren in Betrieb gehen. Anhand aktueller Ansätze / Überschläge wird in den ersten 20 Jahren der Wärmelieferung (BA 1 – 4) kumuliert eine Menge von ca. 650.000 MWh bei einer durchschnittlichen Bezugsleistung (gemittelt über die Vertragsjahre) von ca. 13.500 kW abgesetzt. Vorbezeichnete Werte dienen als Werkzeug zur Einschätzung des Projektumfangs und werden in keiner Weise garantiert.
Nach Ende der Vertragslaufzeit von 20 Jahren (240 Monate) erfolgt eine erneute Ausschreibung. Erhält dabei der/die bisherige Konzessionär_in nicht erneut den Zuschlag, hat sie dem/der neuen Konzessionär_in die Anlagen und Wärmenetze gegen eine wirtschaftliche angemessene Entschädigung zu überlassen, die einerseits den Zeitwert und andererseits den aus den Anlagen zum Übergabezeitpunkt zu erzielenden Betrag angemessen berücksichtigt (sog. „objektiver Ertragswert“).
Durchgeführt wird ein 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb nach § 12 Abs. 1 KonzVgV und in Anlehnung an § 17 VgV mit einer Auswahlphase (1. Stufe) und einer Vergabephase (2. Stufe). Nach § 12 KonzVgV darf das Verfahren frei ausgestaltet werden. Die Orientierung an die Vorschriften der VgV zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb am Verfahren nach VgV ist für dieses Verfahren vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für juristische Personen, sofern eine Eintragungspflicht besteht.
- In Anlehnung an § 45 (1) Nr. 3, (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Planungs- und Bauleistungen sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung für Lieferleistungen in Höhe von 10.000.000 € Deckungssumme für Sach- und Personenschäden und 2.000.000 € Deckungssumme für Vermögensschäden und dass diese im Auftragsfall über die gesamte Beauftragungsdauer aufrechterhalten wird.
- Hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit wird gemäß § 25 Abs. 3 KonzVgV verlangt, dass die Unternehmen gemeinschaftlich für die Vertragsdurchführung haften.
• In Anlehnung an § 46 (2) VgV: Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen und relevante, auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit mit anderen.
• § 24 KonzVgV: Nachweis der Zusammensetzung als Erklärung bei Bewerbergemeinschaft.
• § 25 KonzVgV: Nachweis der Zusammensetzung als Erklärung bei Eignungsleihe.
• § 33 KonzVgV: Eigenerklärung: Vorlage von Verpflichtungserklärungen aller vorgesehenen Subunternehmer oder Erklärung über alleinige Leistungserbringung.
• Personelle Leistungsfähigkeit: In Anlehnung an § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Anzahl der fachbezogenen Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen einschließl. fachbezogenen Büroinhabern/ Büroinhaberinnen (ohne freie Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen, kaufmännische Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen, Praktikanten/ Praktikantinnen und Hilfskräfte) zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung. Mindestanforderung (=KO-Kriterium) von mindestens 30 durchgängig beschäftigten vollzeitäquivalenten Anstellungen im Bereich Wärmeliefer-Contracting. (WLC) und zugehörigem Anlagenbetrieb.
• Technische Referenzen
Referenzen mit erneuerbaren Energien – mind. 1 x Wärmepumpenanlagen,
Referenzen mit sukzessivem Wärmenetzausbau.
Es ist je Kategorie zumindest 1 Referenz einzureichen. In Summe aus allen Kategorien sind mindestens 3 Referenzen einzureichen. Alle Referenzen müssen jeweils eine Wärmelieferung inkl. -erzeugung und -netz darstellen, sowie Planung, Errichtung, Finanzierung, Betriebsführung, sowie Wartung und Instandhaltung aller Anlagen im Rahmen des Contracting umfassen.
Mindestkriterien an die Referenzen:
• Die Referenzen müssen über ein Mindestinvestitionsvolumen von 5 Mio. € netto verfügen
• Die vorbezeichneten Mindestinvestitionen umfassen Wärmeerzeugungsanlagen, Wärmenetze inkl. zugehörigem Tief- und Straßenbau, Übergabestationen, baulicher Aufwand der Heizzentrale, Energieerzeugungsanlagen z.B. Photovoltaikanlagen (allerdings nur in dem Umfang, welcher direkt in der Wärmeerzeugungsanlage/Netzverteilung genutzt wird), sowie technische Peripherieaggregate der vorbezeichneten Anlagen.
• Bei Referenzen im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften muss der Anteil des Bewerbers am gesamten Investitionsvolumen mindestens 50 % betragen. Sollten die Referenzprojekte nicht von Ihnen, sondern von einem konzernverbundenen Unternehmen als AN ausgeführt worden sein, hat der Bewerber mit den Bewerbungsunterlagen darzustellen, dass er die Referenzerfahrungen personell und inhaltlich für das Projekt verfügbar machen wird. Für eine Wertbarkeit muss die Hauptleistungsphase der eingereichten Referenzen im Zeitraum von 2010 – 2021 liegen. Es ist für die Wertung ausreichend, dass die Hauptleistungsphase der Projekte im vorbezeichneten Zeitraum begann bzw. endete.
• Ebenso muss vom Bewerber informatorisch erläutert werden, auf welcher vertraglich verbindlichen Grundlage die Energielieferung vereinbart wurde.
• Wirtschaftliche Referenzen
Als Mindestanforderung (=KO-Kriterium) sind mindestens 20 Mio. € Umsatz netto pro Jahr nachzuweisen
- Verpflichtungserklärung zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in B.-W. (LTMG).
- Die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung gemäß § 26 (1) KonzVgV einzureichen, dass keine Ausschlussgründe in Anlehnung an § 42 ff VgV i.V.m. § 123 und 124 GWB bestehen.
Der Bezug der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal.
Zum Bezug der Teilnahmeunterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (s.I.3). Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten u.Ä. werden Sie jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig über Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Wir empfehlen daher, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, über welche die Kommunikation ausschließlich im eVergabe-Portal erfolgt.
Die Teilnahme am Auswahlverfahren erfolgt über den (Bewerbungs- bzw. Angebots-) Assistenten der deutschen eVergabe mit zugehörigen Anlagen. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Alle Eintragungen in den Bewerbungsunterlagen müssen zweifelsfrei sein.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet
(in Anlehnung an § 77 Absatz 1 VgV).
Es ist beabsichtigt für die 2. Stufe des Verfahrens insbesondere folgende Unterlagen noch zur Verfügung zu stellen: Leistungsbeschrieb mit Mustervertrag über Bau- und Planungsleistungen, sowie insbesondere bzgl. zukünftiger Konzessionsabgaben und Wärmelieferkonditionen nebst Anlagen, Zuschlagskriterien und weiterer Ablauf des Verfahrens.
Zur Abgabe eines Angebots müssen Sie sich als Unternehmen auf dem Vergabeportal kostenfrei registrieren bzw. sich mit Ihrer bereits bestehenden Kennung anmelden.
Die Angebotsabgabe kann ausschließlich über das Vergabeportal erfolgen.
Damit das Angebot rechtsgültig unterschrieben wird, gibt es folgende Möglichkeiten:
Das Angebot wird in Textform nach § 126b BGB unterschrieben. Hierfür ist der Name der erklärenden Person (Vor- und Nachname) oder der
Name des Unternehmens im Angebotsassistenten unter dem Schritt "Angebot einreichen" im dafür vorgesehenen Feld bereits vorbelegt und
kann bei Bedarf geändert werden.
Unterschrift elektronisch mit Signatur/Siegel
Eine Abgabe des Angebots in Papierform, per E-Mail oder Fax ist nach den Vergabebestimmungen nicht zulässig.
Sofern seitens des Auftraggebers vor dem Einreichungstermin eine Änderung der Vergabeunterlagen/ -bedingungen erforderlich werden sollte, werden alle registrierten Bewerber per E-Mail über die Durchführung einer sog. "Verfahrenskorrektur" sowie über die Änderung informiert. Im Weiteren ist dann entsprechend den Hinweisen vorzugehen und das Angebot bei bereits erfolgter Abgabe erneut elektronisch abzugeben.
Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Abgabe der Bewerbung unverzüglich schriftlich über das Vergabeportal darauf hinzuweisen. Fragen zum Verfahren können im Angebotsassistenten des Vergabeportals über den Schritt "Nachrichten" gestellt werden. Hier sind auch alle Antworten auf sämtliche Bieteranfragen einsehbar. Bitte stellen Sie sicher, dass diese Informationen bei der Erstellung Ihres Angebots berücksichtigt werden.
Rückfragen per E-Mail, per Fax sowie telefonische Rückfragen oder Rückfragen per Brief werden nicht beantwortet.
Schlusstermin für den Eingang von schriftlichen Anfragen zu den Bewerbungsunterlagen ist der 18.11.2021, 18:00 Uhr. Es erfolgt eine Beantwortung an alle Bewerber bis 25.11.2021, 18:00 Uhr.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zuglassen.
Wird von Unternehmen eine Einzelbewerbung und zugleich eine Bewerbung mit anderen Unternehmen in einer Bewerbergemeinschaft eingereicht, stellt dies i.d.R. einen Verstoß gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs dar, was grundsätzlich zum Ausschluss zumindest der Einzelbewerbung führt. Ebenso stellt eine Mehrfachbewerbung als Mitglied mehrerer Bewerbergemeinschaften i.d.R. ein Verstoß dar, was grundsätzlich zum Ausschluss aller Bewerbergemeinschaften führt. Es obliegt in solchen Fällen dem Unternehmen bzw. der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen, dass keine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsverzerrung vorliegt.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind bei der elektronischen Angebotsabgabe durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die elektronisch eingereichten Angebote werden dabei verschlüsselt gespeichert, mit einem elektronischen Eingangsstempel versehen und können technisch von niemandem eingesehen werden. Die Verschlüsselung bleibt bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote aufrechterhalten.
Datenschutzhinweise:
Die Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen der Stadt Freiburg i.Br. finden Sie auf der Internetseite der Stadt Freiburg (www.freiburg.de) unter dem Menüpunkt "Wirtschaft und Digitalisierung" -> "Ausschreibungen" -> unter "Weitere Informationen": "Datenschutzhinweise nach der DSGVO bei Vergaben".
Bei Fragen zur Bedienung des Systems können Sie sich gerne an die technische Hotline der Deutschen eVergabe wenden: E-Mail: [gelöscht] oder telefonisch: 0611 / 949106-83.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.