Neubau einer Erweiterung am Berufsschulzentrum Geislingen im Rahmen einer Gesamtvergabe
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73033
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-goeppingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Erweiterung am Berufsschulzentrum Geislingen im Rahmen einer Gesamtvergabe
Der Landkreis Göppingen hat beschlossen, den schlüsselfertigen Neubau einer Erweiterung am Berufsschulzentrum Göppingen mit ca. 4.300 m² Bruttogrundfläche im Rahmen einer ganzheitlichen Vergabe (Gesamtvergabe) errichten zu lassen.
Der Auftragnehmer hat auf Grundlage einer funktionalen Bauleistungsbeschreibung mit Raumprogramm alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen für die gebrauchsfertige Errichtung des Neubaus und die Wartung innerhalb der verlängerten Gewährleistungsfrist einschließlich der Einregelung der technischen Anlagen zu erbringen. Die Vergütung erfolgt über Abschlagszahlungen.
73312 Geislingen an der Steige
Der Landkreis Göppingen hat den Neubau einer Erweiterung am Berufsschulzentrum Geislingen beschlossen. Die Flächen für den Erweiterungsbau setzen sich aus Flächen verschiedener Schulen zusammen. Der Erweiterungsbau wird gemeinsam von der Kaufmännischen Schule, der Gewerblichen Schule und der Emil-Von-Behring Schule genutzt. Der Erweiterungsbau steht unter dem Ausbildungsschwerpunkt „Gesundheit und Pflege “.
Das Grundstück ist im Besitz des Landkreises Göppingen.
Das abgestimmte Raumprogramm umfasst eine Nutzungsfläche von ca. 2.900 m². Die zu errichtende Brutto-Grundfläche liegt bei ca. 4.300 m².
Das neue Gebäude soll im Rahmen einer Gesamtvergabe errichtet werden. Der Auftragnehmer hat auf Grundlage einer funktionalen Bauleistungsbeschreibung mit Raumprogramm alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen für die gebrauchsfertige Errichtung des Schulgebäudes sowie die Herstellung aller Außenanlagen zu erbringen. Zum Leistungsumfang gehört des Weiteren die Wartungsleistungen innerhalb der verlängerten Gewährleistungsfrist einschließlich der Einregelung der technischen Anlagen.
Das zu errichtende Gebäude ist im KfW Effizienzgebäude 55 EE - Standard oder einem darüberhinausgehenden Effizienzstandard mit einer Photovoltaikanlage auszuführen.
Der Landkreis Göppingen behält sich vor, Fördermittel, insbesondere aus den Programmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude, zu beantragen und einzusetzen. Die in den Vergabeunterlagen genannten Fördervoraussetzungen sind bei der Angebotsbearbeitung zu beachten.
Der Auftraggeber erwartet ein umfassendes Gesamtangebot für Planungs- und Bauleistungen, sowie für Wartungsleistungen innerhalb der verlängerten Gewährleistungsfrist einschließlich der Einregelung der technischen Anlagen.
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Auftraggeber und Vertragspartner für alle Leistungen wird der Landkreis Göppingen.
Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie im Bewerberformblatt für den Teilnahmewettbewerb beschrieben. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend.
Falls die geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten wird, entscheidet unter diesen das Los.
Die Matrix zur Punktevergabe für den Teilnahmewettbewerb kann aus der Matrix für den Teilnahmewettbewerb (Datei: TWB-matrix.pdf) entnommen werden und kann unter der Ziffer I.3) genannten Internetseite heruntergeladen werden. Die Zuschlagskriterien sind in der Datei "Teil A - Allgemeine Bedingungen für die Auftragsvergabe mit Wertungskriterien Angebot.pdf" dargestellt.
Sind die wirtschaftliche, finanzielle sowie die technische Leistungsfähigkeit und Fachkunde nach Maßgabe der nachfolgend genannten Auswahlkriterien und der jeweils in Prozent angegebenen Gewichtung.
Die Angaben der unter Ziffer III.1.2) und III.1.3) eingereichten Eignungskriterien gehen mit folgender Gewichtung in die Bewertung ein:
Auswahlkriterien für den Bewerber/Bauunternehmen (A4 bis A5) mit insgesamt 60% (bzw. 600 Punkte) (besteht aus A4 mit 20% (bzw. 200 Punkte), A5 mit 40% (bzw. 400 Punkte).
Auswahlkriterien für den Entwurfsverfasser/das Architekturbüro (B4) mit 40% (bzw. 400 Punkte),
Die Vergabestelle erteilt auf der Grundlage der eingereichten Erklärungen und Nachweise für den Erfüllungsgrad der einzelnen Auswahlkriterien Punkte. Die Rangfolge der Bewerber richtet sich nach den erreichten Punkten. Maximal sind 1.000 Punkte möglich. Falls die geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten wird, entscheidet unter diesen das Los.
Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie in der Datei „TWB-Matrix.pdf“ beschrieben. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend.
Die Matrix zur Benotung der Teilnahmeanträge ist auf der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform abrufbar. Zu den Unterlagen gehört auch das Formular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung, das Bewerber anstelle der geforderten Eigenerklärungen ausfüllen und einreichen können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unabhängig davon, ob sich mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft bewerben oder für einen Teil der Leistungen Nachunternehmer beauftragt werden sollen, sind die im Folgenden dargestellten Nachweise und Erklärungen für 1. Bewerber/Bauunternehmen (A), 2. Entwurfsverfasser/Architekturbüro (B) abzugeben.
Beabsichtigt ein Unternehmen mehrere dieser Leistungen zu erbringen, so sind für jede dieser Leistungen alle geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen.
Sind Bewerber und Bauunternehmen zwei unterschiedliche Unternehmen, so sind durch den Bewerber und das Bauunternehmen folgende unter Ziffer III.1.1), Ziffer III.1.2) sowie in den unter Ziffer III.1.3) genannten weiteren Auftragsunterlagen geforderten Nachweise und Erklärungen jeweils separat einzureichen:
Bewerber: A1, A2, A4.
Bauunternehmen: A1, A2, A3, A5.
Ist der Bewerber eine bereits existierende Projektgesellschaft, die nur für dieses Projekt tätig werden soll, so sind die geforderten Angaben zu den unter Ziffer III.1) genannten Kriterien vom Initiator/Gesellschafter dieser Projektgesellschaft vorzulegen.
Die Bewerber können folgende Nachweise und Erklärungen nach § 48 VgV auch über ein Präqualifikationsverzeichnis nachweisen: A1, A2, A3 bzw. B1, B2, B3. Hierzu sind die entsprechenden Registriernummern im Formblatt anzugeben.
Folgende Nachweise sind der Bewerbung beizufügen:
A) für den Bewerber/Bauunternehmer:
A1. Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate (Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK, Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer vorlegen, der nicht älter als 12 Monate sein darf.).
B) für den Entwurfsverfasser /Architekturbüro:
B1. Nachweis der Eintragung des Entwurfsverfassers/Architekturbüros zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt (Eintragung in die Architektenliste einer Architektenkammer).
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
A) für den Bewerber/das Bauunternehmen:
A2. Eigenerklärungen des Bewerbers/ Bauunternehmens,
- dass keine Ausschlussgründe i.S. v. §§ 123,124 GWB vorliegen,
- dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 i.V.m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist bzw. sind.
- dass keine Ausschlussgründe nach den Landesregelungen Baden-Württemberg zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption vorliegen,
- dass bei der Ausführung der Leistung ich/wir meinen/unseren Beschäftigten (ohne Auszubildende) wenigstens ein Entgelt in Höhe des allgemeinen Mindestlohns, nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes in der jeweils geltenden Fassung zahlen.
- dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
A3. Angaben zu den Gesamtumsätzen (netto) als Generalunternehmer/Generalübernehmer oder als Totalunternehmer/Totalübernehmer der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Sind Bewerber und Bauunternehmen 2 unterschiedliche Unternehmen, so wird der Gesamtumsatz (netto) jeweils addiert.
B) für den Entwurfsverfasser/ Architekturbüro:
B2. Eigenerklärungen des Architekturbüros/Entwurfsverfassers,
- dass keine Ausschlussgründe i. S. v. §§ 123,124 GWB vorliegen,
- dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 i. V. m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist bzw. sind.
B3. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung des Entwurfsverfassers/ Architekturbüros, Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate .
A) für den Bewerber/das Bauunternehmen:
A4) Referenzen zu vergleichbaren Projekten, bei denen der Bewerber als verantwortlicher Partner (Vertragspartner/Initiator/Gesellschafter Objektgesellschaft) des Auftraggebers oder als Generalunternehmer/Generalübernehmer oder Totalunternehmer/Totalübernehmer agierte; Referenzzeitraum ab 2011 (Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung). Eine Verlängerung des Referenzzeitraums wurde mit dem Ziel vorgenommen den Wettbewerb sicherzustellen (vgl. § 6a EU Abs. 3 lit. a Satz 2 VOB/A). Das Projekt wird auch dann als Referenz anerkannt, wenn die Bauleistungen zwar begonnen, aber nicht abgeschlossen sind.
Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn folgende Angaben vorliegen: Objekt, Jahr des Vertragsabschlusses, Name des Auftraggebers, Vertragsvolumen (netto), Umfang der Leistungen. Es werden maximal 5 Referenzprojekte gewertet. Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht, ebenso die Benennung eines Ansprechpartners, soweit nach DSGVO möglich.
A5) Referenzen über fertiggestellte Schulgebäude bzw. Schulerweiterungsbauten oder Gebäude mit vergleichbarem konstruktiv-technischen Schwierigkeitsgrad und Bauvolumen; Referenzzeitraum ab 2011 (Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes). Eine Verlängerung des Referenzzeitraums wurde mit dem Ziel vorgenommen den Wettbewerb sicherzustellen (vgl. § 6a EU Abs. 3 lit. a Satz 2 VOB/A). Das Projekt wird auch dann als Referenz anerkannt, wenn die Bauleistungen zwar begonnen, aber nicht abgeschlossen sind. Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn folgende Angaben vorliegen: Objekt, Zeitraum der Bauerrichtung, Name des Auftraggebers und Ansprechpartners (soweit nach DSGVO möglich), Baukosten (netto) KG 200-700 nach DIN 276, Beschreibung der Aufgabenstellung, eigenem Anteil an den durchgeführten Leistungen. Es werden maximal 5 Referenzprojekte gewertet. Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht.
B) für den Entwurfsverfasser/ Architekturbüro:
B4) Referenzen für realisierte Neubau- und Erweiterungsprojekte von Schulen oder vergleichbaren Gebäuden; Referenzzeitraum ab 2011 (Zeitpunkt der Planungsleistung). Eine Verlängerung des Referenzzeitraums wurde mit dem Ziel vorgenommen den Wettbewerb sicherzustellen (vgl. § 6a EU Abs. 3 lit. a Satz 2 VOB/A). Das Projekt wird auch dann als Referenz anerkannt, wenn die angegebenen Planungsleistungen erbracht wurden, das Gebäude zwar begonnen, jedoch noch nicht fertiggestellt ist.
Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn folgende Angaben vorliegen: Objekt, Zeitraum der Planungsleistung und Bauausführung, Name des Auftraggebers, persönlich erbrachte Leistungsphasen nach HOAI, Baukosten(netto) KG 200-600 nach DIN 276. Es werden maximal 5 Referenzprojekte gewertet.
Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht, ebenso die Benennung eines Ansprechpartners, soweit nach DSGVO möglich.
Zu Kriterium A4:
- mindestens eine vergleichbare Referenz als Generalunternehmer/Generalübernehmer oder als Totalunternehmer/Totalübernehmer. Die Referenz gilt als vergleichbar, wenn das Vertragsvolumen (KG 200 bis 700) pro Projekt mindestens 4 Mio. Euro netto umfasst.
Zu Kriterium A5:
- mindestens eine vergleichbare Referenz (mit mindestens KGR 200 bis 700 mit 4 Mio. €, netto), sonst Ausschluss.
- Als vergleichbare Projekte werden Neubauten/Erweiterungen/Umbau/Sanierung von Schulen und auch andere Baumaßnahmen gewertet, deren technischer Schwierigkeitsgrad nicht geringer als bei einem Schulgebäude ist, dazu zählen u.a. große KITA's, Betreuungseinrichtungen, Hochschulgebäude und Gebäude der öffentlichen Verwaltung, Feuerwehrgebäude. Nicht gewertet werden Gebäude mit einem Vertragsvolumen (KG 200 bis 700) kleiner als 4 Mio. Euro netto und geringerem konstruktiven-technischen Schwierigkeitsgrad, wie z.B. Lagerhallen, einfache Wohnbauten oder Geschäftshäuser.
Zu Kriterium B4:
- mindestens eine vergleichbare Referenz zu Schulgebäuden oder vergleichbaren Gebäuden. Neben Schulen werden auch andere Baumaßnahmen Neubauten und Erweiterungsbauten von Referenzobjekten gewertet, deren technischer Schwierigkeitsgrad nicht geringer als bei einem Schulgebäude ist, dazu zählen u.a. große KITA's, Betreuungseinrichtungen, Hochschulgebäude, mehrgeschossige Gemeinschaftunterkünfte und Gebäu-de der öffentlichen Verwaltung, Feuerwehrgebäude. Nicht gewertet werden Gebäude mit einem Vertragsvolumen (KG 200 bis 600) kleiner als 2 Mio. Euro netto und geringerem konstruktiven-technischen Schwierigkeitsgrad, wie z.B. Lagerhallen, einfache Wohnbauten oder Geschäftshäuser.
Nach Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft oder vergleichbare Sicherheiten in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises (netto) von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen. Die jeweilige Sicherheit wird nach rechtsgeschäftlicher Abnahme der Bauleistung gegen Mängelansprüchebürgschaften in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises (netto) eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers ausgetauscht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die unter I.3) genannte e-Vergabeplattform durchgeführt. Den Bewerbern wird empfohlen, sich auf der genannten e-Vergabeplattform freiwillig zu registrieren. Eine Registrierung stellt sicher, dass die Bewerber bei Änderungen bzw. Fragen und Antworten zum Verfahren automatisch benachrichtigt werden. Die Registrierung ist kostenlos.
2) Das Bewerberformblatt mit den Erklärungen ist zusammen mit den Nachweisen im PDF-Format innerhalb der Bewerbungsfrist vom Bewerber vollständig ausgefüllt elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die e-Vergabeplattform einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Formularfeld jedoch anzugeben.
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die für die Bewerbung notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Nachweise mit dem Zusatz „nicht älter als 6 Monate“ bzw. „nicht älter als 12 Monate“ dürfen an dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Tag nicht älter als 6 Monate bzw. 12 Monate sein. Durch die Vergabestelle werden bis 6 Tage vor Abgabe der Teilnahmeanträge Fragen beantwortet. Fragen sind auf der unter Ziffer I.3) genannten e-Vergabeplattform einzustellen und werden auch nur dort beantwortet.
3) Fehlen in einer Bewerbung Erklärungen oder Nachweise (A1-A3/B1-B3), werden fehlende Erklärungen oder Nachweise nachgefordert. Diese sind spätestens innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung durch den Bewerber über die e-Vergabeplattform nachzureichen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung.
Werden geforderte/nachgeforderte Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Teilnahme- bzw. Nachforderungsfrist eingereicht, wird die Bewerbung ausgeschlossen.
4) Mehrfachbewerbungen von Bewerber/Bauunternehmen und Architekten sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss der Bewerbungen, an denen sich das entsprechende Unternehmen beteiligt hat.
5) Angebote, die eine Beauftragung von Bauunternehmen oder Architekten beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben.
6) Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen fristgerecht eingereicht hat, aber letztlich nicht den Zuschlag erhält, erhält nach Abschluss des Vergabeverfahrens für die Erarbeitung seines Angebots eine Entschädigung in Höhe von 15.000 € (brutto). Allen Teilnehmern, die nach Aufforderung des Auftraggebers ihre angebotene Planung überarbeiten, aber letztlich nicht den Zuschlag erhalten, wird für jede vom Auftraggeber geforderte Überarbeitung eine Entschädigung in Höhe von 8.000 € (brutto) gezahlt. Dieser Betrag enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der spätere Auftragnehmer erhält keine Entschädigung. Für Nebenangebote wird ebenfalls keine Entschädigung gezahlt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Die Rügefrist richtet sich nach dem Wortlaut des § 160 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsuhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/